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   BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13   

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https://dejure.org/2016,19508
BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13 (https://dejure.org/2016,19508)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2016 - 4 AZR 950/13 (https://dejure.org/2016,19508)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 (https://dejure.org/2016,19508)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische Förderlehrerin

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische Förderlehrerin

  • rechtsprechung-im-internet.de

    VergGr 10 TVöD, Anl 1a VergGr Vb BAT, Anl 1a VergGr IVa BAT, § 293 BGB, § 294 BGB
    Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische Förderlehrerin

  • IWW

    Anlage 1a zum BAT, BAT (§ 17 Abs. 7 Satz 1, § ... 612 BGB, § 612 Abs. 2 BGB, § 612 I BGB, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, §§ 293 ff. BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 296 BGB, § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Inhalt und Bedeutung des Antragsgrundsatzes im Zivilprozess gem. § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO; Eingruppierung von Erziehern/Erzieherinnen als pädagogische Unterrichtshilfen nach den Vorgaben der Lehrer-RL TdL und der Lehrer-RL VKA; Zwangsläufige Höhergruppierung bei Erwerb einer ...

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische Förderlehrerin

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische Förderlehrerin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische Förderlehrerin

  • rechtsportal.de

    BGB § 294 ; BGB § 295 ; BGB § 296
    Inhalt und Bedeutung des Antragsgrundsatzes im Zivilprozess gem. § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische Förderlehrerin - Annahmeverzug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13
    a) Der Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei etwas zugesprochen wird, ohne dass sie dies beantragt hat, sondern auch, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 21, BAGE 151, 235) .

    Das Urteil ist daher - ohne dass es eines förmlichen Entscheidungsausspruchs bedurfte - zu berichtigen, um eine sonst eintretende Rechtskraft auszuschließen (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 23 mwN, BAGE 151, 235) .

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13
    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (st. Rspr., zuletzt etwa BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 41 mwN, BAGE 151, 45) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13
    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 20, BAGE 141, 150) .
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13
    Soweit irgend möglich sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, BAGE 134, 283) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 234/08

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13
    Es kann ferner zu ihren Gunsten davon ausgegangen werden, dass die Tätigkeit einer Heilpädagogischen Förderlehrerin als diejenige einer Lehrkraft im tariflichen Sinne anzusehen ist (anders als Art. 60 Abs. 2 BayEUG nahelegt; vgl. dazu aber auch BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 234/08 - Rn. 35 mwN sowie Anlage D.7 zum TVöD-V Protokollerklärung zu Nr. 1) , so dass die Verweisungsklausel auf die tariflichen Bestimmungen hinsichtlich der Eingruppierung "ins Leere" ginge, da die Anlage 1a zum BAT/VKA nach Nr. 5 der Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Vergütungsordnung BAT/VKA bei Lehrkräften keine Anwendung findet.
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13
    am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise beziehen (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 37, BAGE 149, 144) .
  • LAG Nürnberg, 31.10.2013 - 5 Sa 324/12

    Anspruch einer heilpädagogischen Förderlehrerin auf Höhergruppierung nach dem

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 31. Oktober 2013 - 5 Sa 324/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 663/13

    Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13
    Selbst wenn man zu ihren Gunsten von einer fehlenden Vergütungsvereinbarung iwS (die Tatbestandsvoraussetzung der Norm ist, vgl. dazu ErfK/Preis 16. Aufl. § 612 BGB Rn. 2 mwN) ausgehen würde, hat sie keine Tatsachen dargelegt, aus denen sich als "übliche" Vergütung iSv. § 612 Abs. 2 BGB einer Heilpädagogischen Förderlehrerin ein Entgelt nach Entgeltgruppe 10 TVöD/VKA ergebe (vgl. zum Erfordernis der Darlegung von Anknüpfungstatsachen BAG 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 29, BAGE 150, 223) .
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13
    Das wörtliche Angebot muss als rechtsgeschäftsähnliche Handlung dem Arbeitgeber zugehen (grdl. BAG 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - zu B II 1 der Gründe) und es muss sich inhaltlich auf die geschuldete Arbeitsleistung, dh.
  • LAG Köln, 04.10.2017 - 5 Sa 229/17

    Keine Verzugspauschale im Arbeitsrecht

    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (st. Rspr., vgl, nur BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - ZTR 2016, 507) .

    am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise beziehen (BAG 24. Februar 2016- 4 AZR 950/13 - ZTR 2016, 507; 24. September 2014- 5 AZR 611/12 - BAGE 149, 144) .

  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1425/15

    Ein Wechsel von der erstinstanzlich erhobenen Leistungsklage zur Stufenklage nach

    Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. zur Annahme eines gesonderten Streitgegenstandes betreffend einen Anspruch auf Erfüllung gegenüber einem solchen auf Schadensersatz BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Juris; wegen eines Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris).
  • LAG Hessen, 22.11.2019 - 14 Sa 1378/18

    Behält sich ein Arbeitgeber hinsichtlich eines Bonus ein einseitiges

    Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände ( vgl. zur Annahme eines gesonderten Streitgegenstandes betreffend einen Anspruch auf Erfüllung gegenüber einem solchen aus Schadensersatz BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Juris; wegen eines Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 168/16

    Annahmeverzug - Auslegung einer Vergütungsvereinbarung - übliche Vergütung

    Für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung hält die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt, ein Angebot der Arbeitsleistung regelmäßig nach § 296 BGB für entbehrlich (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Rn. 34; 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 41 mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

    Hätte das Arbeitsgericht einen Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung iVm. dem TV 13. MOE 2002 iVm. § 4 Abs. 5 TVG geprüft und beschieden, hätte es § 308 ZPO verletzt; es hätte etwas anderes zugesprochen oder aberkannt, als der Kläger erstinstanzlich beantragt hat ( vergl. zum gesonderten Streitgegenstand eines Anspruchs aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2017 - 5 Sa 386/16

    Gerichtliche Geltendmachung von Verzugslohn: hinreichende Bestimmtheit des

    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (vgl. BAG 24.02.2016 - 4 AZR 950/13 - Rn. 34-36 mwN; BAG 18.11.2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 50 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 6 Sa 189/16

    Eingruppierung - Lehrer-Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

    Soweit irgend möglich sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Rn. 16; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, jeweils zitiert nach juris).
  • ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 2299/16

    Keine

    Soweit irgend möglich sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (BAG 24.02.2016 - 4 AZR 950/13, Rdnr. 16 juris; BAG 19.05.2010 - 4 AZR 796/08, Rdnr. 31 juris).
  • ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 1919/16

    Zahlung einer tariflichen Vergütung aufgrund Betriebsvereinbarung i.R.d.

    Soweit irgend möglich sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (BAG 24.02.2016 - 4 AZR 950/13, Rdnr. 16 juris; BAG 19.05.2010 - 4 AZR 796/08, Rdnr. 31 juris).
  • ArbG Essen, 30.09.2016 - 3 Ca 1523/16

    Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer;

    Soweit irgend möglich sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (BAG 24.02.2016 - 4 AZR 950/13, Rdnr. 16 juris; BAG 19.05.2010 - 4 AZR 796/08, Rdnr. 31 juris).
  • ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16

    Zahlungsanspruch auf tarifliche Vergütung aufgrund Arbeitsvertrags mit

  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1426/15

    Beschwer; Zulässigkeit; Streitgegenstand

  • ArbG Oberhausen, 13.07.2017 - 2 Ca 243/17

    Ergänzende Vertragsauslegung i.R. der Beanspruchung einer tariflichen Vergütung

  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1427/15

    Beschwer; Zulässigkeit; Streitgegenstand

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 358/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

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