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   BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15   

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https://dejure.org/2016,8889
BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15 (https://dejure.org/2016,8889)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2016 - 5 AZR 225/15 (https://dejure.org/2016,8889)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 5 AZR 225/15 (https://dejure.org/2016,8889)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 6 Abs 4 S 1 ArbZG
    Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

  • IWW

    § 17 MTV, § 6 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a ArbZG, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 5 MTV, § 6 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgeltausgleich wegen Untauglichkeit zur Arbeit in Nachtschicht

  • hensche.de

    Entgeltausgleich, Leistungsminderung, Manteltarifvertrag

  • bag-urteil.com

    Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

  • rewis.io

    Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgeltausgleich wegen Untauglichkeit zur Arbeit in Nachtschicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung eines Tarifvertrags

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15
    Danach wird das Bild der Tätigkeit nicht dadurch geprägt, dass diese zu einer bestimmten Tageszeit erbracht wird (vgl. BAG 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - zu B 2 a der Gründe, BAGE 75, 97) .

    Die Änderung der Arbeitszeit allein ist aber nicht so bestimmend, dass deshalb das Gesamtbild der Tätigkeit ein anderes wird (vgl. BAG 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - zu B 1 b der Gründe, BAGE 75, 97) .

    Geschieht dies durch Einsatz auf einem "anderen Arbeitsplatz", zeigt sich im Zusammenhang mit der "bisherigen Tätigkeit", dass dem Tarifvertrag ein Verständnis zugrunde liegt, das der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. November 1993 (- 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97) nahekommt.

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 303/08

    Verdienstsicherung

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15
    Hier unterscheidet sich die tarifliche Regelung von der, die der Entscheidung des Senats vom 18. März 2009 (- 5 AZR 303/08 -) zugrunde lag und ebenfalls eine tarifliche Regelung zur Verdienstsicherung betraf.

    Dort bestimmte der Tarifvertrag durch eine Fußnote den Begriff des Arbeitsplatzwechsels bzw. der Versetzung als den die Verdienstsicherung auslösenden Umstand selbst in einer über das übliche Begriffsverständnis hinausgehenden Weise (vgl. BAG 18. März 2009 - 5 AZR 303/08 - Rn. 16) .

  • LAG München, 25.03.2015 - 8 Sa 851/14

    Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. März 2015 - 8 Sa 851/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 707/07 - Rn. 17; 14. Juli 2015 - 3 AZR 903/13 - Rn. 17) .
  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 374/81

    Verdienstsicherung - Akkordlohn

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15
    Die Anstrengung gehöre zur Art der Arbeitsleistung (vgl. BAG 6. Februar 1985 - 4 AZR 155/83 -; so im Ergebnis auch BAG 30. November 1983 - 4 AZR 374/81 -) .
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 707/07

    Verkürzung der Arbeitszeit durch Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 707/07 - Rn. 17; 14. Juli 2015 - 3 AZR 903/13 - Rn. 17) .
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 155/83

    Berechnung eines verdienstgesicherten Tariflohns - Wechsel vom Stundenlohn zum

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15
    Die Anstrengung gehöre zur Art der Arbeitsleistung (vgl. BAG 6. Februar 1985 - 4 AZR 155/83 -; so im Ergebnis auch BAG 30. November 1983 - 4 AZR 374/81 -) .
  • LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12

    Kein tarifvertraglicher Anspruch auf Verdienstsicherung bei gesundheitsbedingter

    Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15
    Zeitliche Komponenten lassen sich dem Begriff nicht entnehmen (ebenso LAG Saarland 14. November 2012 - 1 Sa 13/12 - Rn. 100 zu einer vergleichbaren tariflichen Verdienstsicherungsregelung) .
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 229/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    (2) Selbst wenn die Parteien des MTV BVD - wie die Beklagte vorbringt - den Willen (zu den Regeln der Tarifauslegung BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 225/15 - Rn. 15, st. Rspr.) gehabt hätten, bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die Fortzahlung der - nicht im Verbandstarifvertrag geregelten - Besitzstandszulage auszuschließen, könnte ein solcher Wille nicht berücksichtigt werden, weil er in den Normen der von AWB und ver.di geschlossenen Tarifverträge keinen hinreichend klaren Niederschlag gefunden hat.
  • LAG Düsseldorf, 28.03.2017 - 14 Sa 877/16

    Elementenfeststellungsklage; Umkleidezeiten; besonders auffällige Dienstkleidung;

    Bei nicht eindeutigem Tarifwortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 24.02.2016 - 5 AZR 225/15 - Rn. 15, BeckRS 2016, 68729; BAG 08.10.2008 - 5 AZR 707/07 - Rn. 17; BAG 14.07.2015 - 3 AZR 903/13 - Rn. 17).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. nur BAG 24.02.2016 - 5 AZR 225/15 - Rn. 15; BAG 08.10.2008 - 5 AZR 707/07 - Rn. 17; 14.07.2015 - 3 AZR 903/13 - Rn. 17).

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II

    Bestehen bei Anwendung der für die Gesetzesauslegung anwendbaren Kriterien Zweifel, wie eine Norm auszulegen ist, gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. zu einer Tarifauslegung: BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 14; 24. Februar 2016 - 5 AZR 225/15 - Rn. 15) .
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