Rechtsprechung
   BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2969
BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20 (https://dejure.org/2021,2969)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2021 - 7 ABR 9/20 (https://dejure.org/2021,2969)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 7 ABR 9/20 (https://dejure.org/2021,2969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel zur Beseitigung einer Beschwer; Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung über die tarifliche Leistungsbewertung schwerbehinderter Menschen

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel zur Beseitigung einer Beschwer; Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung über die tarifliche Leistungsbewertung schwerbehinderter Menschen

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel zur Beseitigung einer Beschwer; Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung über die tarifliche Leistungsbewertung schwerbehinderter Menschen

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungsbeurteilung nach ERA-TV - und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antragsänderung - und die Zulässigkeit des Rechtsmittels

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit -

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20
    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 17 mwN; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 20) .

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 18; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 23 mwN) .

    Auch Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

    Trifft der Arbeitgeber keine Entscheidung, hat er die Schwerbehindertenvertretung auch nicht anzuhören (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

    cc) Gegenstand der Unterrichtung und Anhörung sind alle Angelegenheiten und Entscheidungen, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren (BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 26, BAGE 169, 267; 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21) .

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20
    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 17 mwN; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 20) .

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 18; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 23 mwN) .

    Auch Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

    Trifft der Arbeitgeber keine Entscheidung, hat er die Schwerbehindertenvertretung auch nicht anzuhören (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20
    Der Arbeitgeber muss dieser daher unverzüglich die zu der Angelegenheit gehörenden Informationen geben (vgl. dazu BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20) .

    Der Arbeitgeber genügt daher seiner Pflicht zur Anhörung nicht, wenn er die Schwerbehindertenvertretung erst nach der Entscheidung anhört (BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21) .

    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht besteht allerdings dann nicht, wenn die Angelegenheit oder die Entscheidung die Belange schwerbehinderter Menschen in keiner anderen Weise berührt als nicht schwerbehinderte Beschäftigte (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 35; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, 18, BAGE 135, 207) .

  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20
    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht besteht allerdings dann nicht, wenn die Angelegenheit oder die Entscheidung die Belange schwerbehinderter Menschen in keiner anderen Weise berührt als nicht schwerbehinderte Beschäftigte (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 35; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, 18, BAGE 135, 207) .

    Die Vertretung allgemeiner Arbeitnehmerinteressen ist durch das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat oder durch die Personalvertretungsgesetze dem Personalrat zugewiesen (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 17 f., aaO) .

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 125/16

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20
    Dies erfordert, dass der in der Vorinstanz erhobene Anspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird (BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10) .

    Ein lediglich im Wege der Antragsänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386; 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10; 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12 mwN) .

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20
    Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 16; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 19, BAGE 141, 110) .
  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20
    cc) Gegenstand der Unterrichtung und Anhörung sind alle Angelegenheiten und Entscheidungen, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren (BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 26, BAGE 169, 267; 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20
    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht besteht allerdings dann nicht, wenn die Angelegenheit oder die Entscheidung die Belange schwerbehinderter Menschen in keiner anderen Weise berührt als nicht schwerbehinderte Beschäftigte (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 35; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, 18, BAGE 135, 207) .
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20
    Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 16; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 19, BAGE 141, 110) .
  • BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20
    Dies steht nicht im Widerspruch dazu, dass eine dienstliche Beurteilung und die darin enthaltene Aussage über die Eignung eines Beamten keine Entscheidungen im Sinne des § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX darstellen, bei denen die Schwerbehindertenvertretung anzuhören wäre, da darin keine Regelung mit unmittelbaren Rechtswirkungen liegt (OVG Nordrhein-Westfalen 28. Januar 2020 - 6 B 1120/19 - zu II 1 a der Gründe; Bayerischer VGH 30. November 2015 - 6 ZB 15.2148 - juris-Rn. 9 zu § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF; BVerwG 14. Dezember 1990 - 2 B 106.90 - zu § 25 Abs. 2 SchwbG idF vom 26. August 1986) .
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige

  • BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - 6 B 1120/19

    Auswahlentscheidung; Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung;

  • LAG Hamm, 14.01.2020 - 7 TaBV 63/19

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor tariflicher Leistungsbeurteilung

  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 6 ZB 15.2148

    Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung bei dienstlicher Beurteilung von

  • LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 TaBV 8/21

    Unterrichtungsrecht Schwerbehindertenvertretung - Art und Weise der Unterrichtung

    Die Verpflichtung zur Anhörung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX geht über die Unterrichtungspflicht insofern hinaus, als sie verlangt, dass der Schwerbehindertenvertretung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird und der Arbeitgeber eine entsprechende Stellungnahme auch zur Kenntnis nimmt (BAG, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 7 ABR 9/20 -, Rn. 27, juris).

    Ist die rechtliche und tatsächliche Stellung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen jedoch anders als die eines nicht behinderten Beschäftigten betroffen, sodass die Schwerbehindertenvertretung aus ihrer fachlichen Sicht sinnvoll auf mögliche behindertenspezifische Auswirkungen der Entscheidung hinweisen könnte, besteht regelmäßig ein Beteiligungsrecht nach § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX (BAG, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 7 ABR 9/20 -, Rn. 29, juris).

    Da die Willensbildung des Arbeitgebers jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Leistungsbeurteilung gegenüber dem Arbeitnehmer noch beeinflussbar ist, kann die Schwerbehindertenvertretung bereits davor ihre Unterrichtung über die beabsichtigte Leistungsbeurteilung und ihre Anhörung dazu verlangen (vgl. BAG, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 7 ABR 9/20 -, Rn. 30 - 31, juris).

  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

    Diese Grundsätze gelten entsprechend für die Geltendmachung von Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung (BAG 24. Februar 2021 - 7 ABR 9/20 - Rn. 24; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 18, BAGE 149, 277) .
  • ArbG Hamburg, 09.11.2021 - 5 BV 13/21

    Schwerbehindertenvertretung - Einsichtnahme in Beurteilungssystem

    Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sollen es ihr ermöglichen, auf eine sachdienliche Behandlung hinzuwirken, wenn die Belange eines schwerbehinderten Menschen oder schwerbehinderter Beschäftigter als Kollektiv für die Entscheidung des Arbeitgebers erheblich sind (BAG Beschluss v. 24.02.2021 - 7 ABR 9/20, juris-Rz. 29).

    Der Schwerbehindertenvertretung ist gemäß § 178 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB IX u.a. die Aufgabe zugewiesen, über die Erfüllung der nach § 164 Abs. 4 SGB IX dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen zu wachen (BAG Beschluss v. 24.02.2021 - 7 ABR 9/20, juris-Rz. 33).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht