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   BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21 (A)   

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BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21 (A) (https://dejure.org/2022,3398)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2022 - 8 AZR 208/21 (A) (https://dejure.org/2022,3398)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 8 AZR 208/21 (A) (https://dejure.org/2022,3398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen des Alters - Rechtfertigung

  • Wolters Kluwer

    Erbringung der "Persönlichen Assistenz" gem. § 78 SGB IX im Einklang mit Art. 19 UN-BRK; Lebensaltersspanne (18 bis 30 Jahre alt) als Auswahlkriterium in einer Stellenausschreibung; Altersdiskriminierung durch Lebensaltersspanne in Stellenausschreibung; ...

  • rewis.io

    Diskriminierung wegen des Alters - Rechtfertigung

  • Betriebs-Berater

    Diskriminierung wegen des Alters - Rechtfertigung

  • datenbank.nwb.de

    Diskriminierung wegen des Alters - Rechtfertigung

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen - Diskriminierung wegen des Alters?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Benachteiligung wegen des Alters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesucht: Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen, "am besten zwischen 18 und 30 Jahre"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung - und ihre Rechtfertigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen: Diskriminierung wegen des ...

  • bag-urteil.com (Pressemitteilung)
  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen - Diskriminierung wegen des Alters?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Altersbeschränkung in einer Stellenanzeige

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen des Alters bei persönlicher Assistenz für Menschen mit Behinderungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung bei persönlichen Assistenzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen; Stellenbesetzungsverfahren; Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen; Diskriminierung wegen des Alters; Rechtfertigung; Entschädigung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen; Stellenbesetzungsverfahren; Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen; Diskriminierung wegen des Alters; Rechtfertigung; Entschädigung

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Entschädigung (AGG) im Zusammenhang mit der Ausschreibung einer Stelle zur Assistenzleistung iSv. § 78 Abs. 1 SGV IX entsprechend den Wünschen des behinderten Menschen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

    Auszug aus BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21
    Die Charta findet auf einen Rechtsstreit wie den des Ausgangsverfahrens Anwendung, da mit dem AGG die Richtlinie 2000/78/EG im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta im deutschen Recht durchgeführt wird und da der Rechtsstreit eine Person betrifft, die im Rahmen des Zugangs zu einer Beschäftigung eine Ungleichbehandlung wegen ihres Alters erfahren hat (vgl. auch EuGH 17. April 2018 - C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger] Rn. 49) .

    Die Richtlinie 2000/78/EG konkretisiert in dem von ihr erfassten Bereich das nunmehr in Art. 21 der Charta niedergelegte allgemeine Diskriminierungsverbot (vgl. etwa EuGH 10. Februar 2022 - C-485/20, EU:C:2022:85 - [HR Rail] Rn. 27 mwN; 17. April 2018 - C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger] Rn. 47) .

    Die Rechtmäßigkeit einer Ungleichbehandlung nach Maßgabe dieser Vorschrift hängt - soweit ersichtlich - vom objektiv überprüfbaren Vorliegen eines direkten Zusammenhangs zwischen der aufgestellten beruflichen Anforderung und der fraglichen Tätigkeit ab (vgl. insoweit vermutlich übertragbar EuGH 17. April 2018 - C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger] Rn. 63 zu Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG) .

  • EuGH, 10.02.2022 - C-485/20

    Ein Arbeitnehmer mit Behinderung - und zwar auch derjenige, der nach seiner

    Auszug aus BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21
    Dabei geht der Senat mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs davon aus, dass sich sowohl aus dem Titel und den Erwägungsgründen als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG ergibt, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe bietet (vgl. etwa EuGH 10. Februar 2022 - C-485/20, EU:C:2022:85 - [HR Rail] Rn. 26 mwN; 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 35; 12. Oktober 2010 - C-499/08, EU:C:2010:600 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 19) , zu denen unter anderem das Alter zählt.

    Die Richtlinie 2000/78/EG konkretisiert in dem von ihr erfassten Bereich das nunmehr in Art. 21 der Charta niedergelegte allgemeine Diskriminierungsverbot (vgl. etwa EuGH 10. Februar 2022 - C-485/20, EU:C:2022:85 - [HR Rail] Rn. 27 mwN; 17. April 2018 - C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger] Rn. 47) .

  • EuGH, 21.10.2021 - C-824/19

    Komisia za zashtita ot diskriminatsia - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21
    Dabei geht der Senat mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs davon aus, dass sich sowohl aus dem Titel und den Erwägungsgründen als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG ergibt, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe bietet (vgl. etwa EuGH 10. Februar 2022 - C-485/20, EU:C:2022:85 - [HR Rail] Rn. 26 mwN; 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 35; 12. Oktober 2010 - C-499/08, EU:C:2010:600 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 19) , zu denen unter anderem das Alter zählt.

    Auf der Ebene des Unionsrechts wirkt sich aus Sicht des Senats aus, dass die Richtlinie 2000/78/EG, die in dem von ihr erfassten Bereich das nunmehr in Art. 21 der Charta niedergelegte allgemeine Diskriminierungsverbot konkretisiert (vgl. Rn. 18) , nicht nur im Licht von Art. 21 der Charta, sondern auch von Art. 26 der Charta auszulegen ist, wonach die Union den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft anerkennt und achtet (vgl. etwa EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 33) .

  • EuGH, 14.03.2017 - C-188/15

    Bougnaoui und ADDH - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21
    In unionsrechtskonformer enger Auslegung von § 8 Abs. 1 AGG kann nicht der Grund im Sinne von § 1 AGG, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen (vgl. etwa EuGH 15. Juli 2021 - C-795/19, EU:C:2021:606 - [Tartu Vangla] Rn. 32 mwN; 14. März 2017 - C-188/15, EU:C:2017:204 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 37 mwN; 12. Januar 2010 - C-229/08, EU:C:2010:3 - [Wolf] Rn. 35) .

    Er kann sich hingegen nicht auf subjektive Erwägungen - wie etwa den Willen des Arbeitgebers, besonderen Kundenwünschen zu entsprechen - erstrecken (vgl. EuGH 14. März 2017 - C-188/15, EU:C:2017:204 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 39 f.) .

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21
    Dabei geht der Senat mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs davon aus, dass sich sowohl aus dem Titel und den Erwägungsgründen als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG ergibt, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe bietet (vgl. etwa EuGH 10. Februar 2022 - C-485/20, EU:C:2022:85 - [HR Rail] Rn. 26 mwN; 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 35; 12. Oktober 2010 - C-499/08, EU:C:2010:600 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 19) , zu denen unter anderem das Alter zählt.

    Allerdings darf das den Mitgliedstaaten offenstehende weite Ermessen bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Sozial- und Arbeitspolitik verfolgt werden soll und welche Maßnahmen zu dessen Erreichung geeignet sind, nicht dazu führen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen des Alters ausgehöhlt wird (vgl. etwa EuGH 3. Juni 2021 - C-914/19, EU:C:2021:430 - [Ministero della Giustizia (Notaires)] Rn. 30; 12. Oktober 2010 - C - 499/08, EU:C:2010:600 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 33 mwN) .

  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

    Auszug aus BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21
    Insoweit könnte sich nach Auffassung des Senats zudem auswirken, dass die Vertragsstaaten der UN-BRK nach Art. 5 Abs. 1 UN-BRK anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben, wobei Art. 5 Abs. 4 UN-BRK ausdrücklich zu besonderen Maßnahmen ermächtigt, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind (EuGH 9. März 2017 - C-406/15, EU:C:2017:198 - [Milkova] Rn. 48 ff.) .
  • EuGH, 22.01.2019 - C-193/17

    Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für

    Auszug aus BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21
    Der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann insoweit entnommen werden, dass die in Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG genannten Gründe - wie der Schutz der Rechte und Freiheiten anderer - als Möglichkeiten der "Rechtfertigung" betrachtet werden können (vgl. EuGH 22. Januar 2019 - C-193/17, EU:C:2019:43 - [Cresco Investigation] Rn. 52: "susceptible d'être justifiée sur le fondement de l'article 2, paragraphe 5, de la directive 2000/78" bzw. "auf der Grundlage des Art. 2 Abs. 5 ... der Richtlinie 2000/78 gerechtfertigt sein kann") .
  • EuGH, 03.06.2021 - C-914/19

    Ministero della Giustizia (Notaires) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21
    Allerdings darf das den Mitgliedstaaten offenstehende weite Ermessen bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Sozial- und Arbeitspolitik verfolgt werden soll und welche Maßnahmen zu dessen Erreichung geeignet sind, nicht dazu führen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen des Alters ausgehöhlt wird (vgl. etwa EuGH 3. Juni 2021 - C-914/19, EU:C:2021:430 - [Ministero della Giustizia (Notaires)] Rn. 30; 12. Oktober 2010 - C - 499/08, EU:C:2010:600 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 33 mwN) .
  • EuGH, 11.09.2019 - C-397/18

    Nobel Plastiques Ibérica

    Auszug aus BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Richtlinie 2000/78/EG nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit der UN-BRK, die Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, auszulegen (EuGH 11. September 2019 - C-397/18, EU:C:2019:703 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 39 f. mwN) .
  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21
    In unionsrechtskonformer enger Auslegung von § 8 Abs. 1 AGG kann nicht der Grund im Sinne von § 1 AGG, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen (vgl. etwa EuGH 15. Juli 2021 - C-795/19, EU:C:2021:606 - [Tartu Vangla] Rn. 32 mwN; 14. März 2017 - C-188/15, EU:C:2017:204 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 37 mwN; 12. Januar 2010 - C-229/08, EU:C:2010:3 - [Wolf] Rn. 35) .
  • EuGH, 15.04.2021 - C-511/19

    Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors, die unter bestimmten Voraussetzungen dem

  • EuGH, 12.01.2010 - C-341/08

    Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der

  • EuGH, 15.07.2021 - C-795/19

    Die estnische Regelung, nach der es absolut unmöglich ist, einen

  • BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche

    (2) Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Buchst. h UN-BRK sieht die Möglichkeit positiver Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen vor (EuGH 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 49; vgl. auch zu Art. 5 Abs. 4 UN-BRK: BAG 24. Februar 2022 - 8 AZR 208/21 (A) - Rn. 48, BAGE 177, 188) .
  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 212/22

    Diskriminierung wegen einer Behinderung - Gleichstellung

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) um (vgl. BAG 31. März 2022 - 8 AZR 238/21 - Rn. 22; 24. Februar 2022 - 8 AZR 208/21 (A) - Rn. 40; BGH 26. März 2019 - II ZR 244/17 - Rn. 28, BGHZ 221, 325) .
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