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BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund - Umstände des Einzelfalles - Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Fehlerhafte Rechtsanwendung - Reinigungsbeweise - Reinigungsbehauptungen
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Verdacht strafbarer Handlung
Papierfundstellen
- DB 1958, 574
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung …
Auszug aus BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55
2o Für die Prüfung der Berechtigung der der Klägerin gegenüber ausgesprochenen Kündigung ist deshalb davon aus zugehen, daß entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein schwerwiegender Verdacht einer strafbaren Handlung eine ausserordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grunde im Sinne des § 70 Abs. 1 HGB rechtfertigen kann (BAG 2, 1 £7/57 = AP Hr. 1 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 2, 207 £211~f- AP Nr. 5 zu § 626 BGB; AP Nr. 3 zu § 626 BGB; BAG 2, 333 £335,3367=== AP Nr. 8 zu § 626 BGB; AP Nr. 39 zu § 1 KSchG).Ist das nicht geschehen, so ist nicht ausgeschlossen, daß der Tatrichter den Begriff des wichtigen Grundes verkannt und damit rechts fehlerhaft angewendet hat, was das Revisionsgericht wie jede fehlerhafte materielle Rechtsanwendung ohne besondere Rüge gemäss § 549 Abs. 1 ZPO nachzuprüfen hat (vgl. statt aller: BAG 2, 207 4.2127).
- BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54
Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55
einer strafbaren Handlung in tatsächlicher Beziehung fest gestellt und damit von einem Kündigungsgrund ausgegangen ist, der unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles geeignet ist, überhaupt einen wichtigen Grund für eine außer ordentliche Kündigung abzugeben (vgl. BAG 2, 214 /215/). - BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56
Verdacht eines Geschäftsdiebstahls - Fristgemäße Kündigung - Schuldhaftes …
Auszug aus BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55
2o Für die Prüfung der Berechtigung der der Klägerin gegenüber ausgesprochenen Kündigung ist deshalb davon aus zugehen, daß entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein schwerwiegender Verdacht einer strafbaren Handlung eine ausserordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grunde im Sinne des § 70 Abs. 1 HGB rechtfertigen kann (BAG 2, 1 £7/57 = AP Hr. 1 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 2, 207 £211~f- AP Nr. 5 zu § 626 BGB; AP Nr. 3 zu § 626 BGB; BAG 2, 333 £335,3367=== AP Nr. 8 zu § 626 BGB; AP Nr. 39 zu § 1 KSchG). - BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55
Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter - …
Auszug aus BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55
2o Für die Prüfung der Berechtigung der der Klägerin gegenüber ausgesprochenen Kündigung ist deshalb davon aus zugehen, daß entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein schwerwiegender Verdacht einer strafbaren Handlung eine ausserordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grunde im Sinne des § 70 Abs. 1 HGB rechtfertigen kann (BAG 2, 1 £7/57 = AP Hr. 1 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 2, 207 £211~f- AP Nr. 5 zu § 626 BGB; AP Nr. 3 zu § 626 BGB; BAG 2, 333 £335,3367=== AP Nr. 8 zu § 626 BGB; AP Nr. 39 zu § 1 KSchG). - BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 77/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem …
Auszug aus BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55
2o Für die Prüfung der Berechtigung der der Klägerin gegenüber ausgesprochenen Kündigung ist deshalb davon aus zugehen, daß entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein schwerwiegender Verdacht einer strafbaren Handlung eine ausserordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grunde im Sinne des § 70 Abs. 1 HGB rechtfertigen kann (BAG 2, 1 £7/57 = AP Hr. 1 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 2, 207 £211~f- AP Nr. 5 zu § 626 BGB; AP Nr. 3 zu § 626 BGB; BAG 2, 333 £335,3367=== AP Nr. 8 zu § 626 BGB; AP Nr. 39 zu § 1 KSchG).
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Im Gegensatz hierzu hat der Senat in dem Urteil vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - (AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) den gegenüber einer Kassiererin bestehenden schwerwiegenden Verdacht, einen Betrag in Höhe von 1, 00 DM weniger gebont und entwendet zu haben, als einen Sachverhalt anerkannt, der, von den Besonderheiten des Einzelfalles abgesehen, geeignet sei, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben.An der dem Senatsurteil vom 24. März 1958 (aaO) zugrunde liegenden Ansicht, daß auch die Entwendung von im Eigentum des Arbeitgebers stehenden geringwertigen Sachen an sich geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben, und es somit immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt, ob ein solches Verhalten die fristlose Kündigung rechtfertigt, ist festzuhalten.
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall
Ob ein solches Verhalten ausreicht, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung ab (Senatsurteile vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung sowie vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 05.02.1959 - 2 AZR 60/56
Anzeige gegen Arbeitgeber als außerordentlicher Kündigungsgrund
Diese Begründung, mit der das Landesarbeitsgericht das Vorliegen eines wichtigen Grundes bejaht hat, ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der, unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles, geeignet ist, überhaupt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung abzugeben (BAG 2, 214 [215]; BAG AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).Ist das nicht geschehen, so ist nicht ausgeschlossen, daß der Tatrichter den Begriff des wichtigen Grundes verkannt und damit rechtsfehlerhaft angewendet hat, was das Revisionsgericht, wie jede fehlerhafte materielle Rechtsanwendung, ohne besondere Rüge gemäß § 559 Abs. 1 ZPO nachzuprüfen hat (vgl. statt aller: BAG 2, 207 [212]; BAD AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
- ArbG Berlin, 09.03.2007 - 28 Ca 1174/07
Kündigung wegen des Verzehrs von Ausschussware - Klageverzichtserklärung
Ob ein solches Verhalten ausreicht, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmenden Interessenabwägung ab (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. März 1958 - 2 AZR 587/55 - AP § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 5 79 ) ".79) S. die gleichfalls zum "Weihnachtsgeschäft" (allerdings: des Jahre 1954) ergangene Entscheidung in BAG 24.3.1958 - 2 AZR 587/55 - AP § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 5 (Leitsatz 1.): "Auch bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Verdachts strafbarer Handlung ist der Begriff des wichtigen Grundes in seiner rechtlichen Bedeutung nur dann richtig erkannt und richtig angewandt, wenn alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles daraufhin abgewogen worden sind, ob und inwieweit dem Kündigenden zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis bis zum Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung fortzusetzen.
- LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis …
Die Prüfung, ob im konkreten Streitfall ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung i. S. von § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (z. B. BAG 24.03.1958 - 2 AZR 587/55 -AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - EzA § 123 BGB Nr. 35; BAG 11.03.1999 - 2 AZR 507/98 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 176; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 11), der das Schrifttum im Wesentlichen gefolgt ist (…vgl. nur KR-Fischermeier, 7. Aufl. 2004, § 626 BGB Rz. 84) in zwei systematisch zu trennenden Abschnitten zu erfolgen. - BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages …
Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die von dem Landesarbeitsgericht für die Annahme des wichtigen Grundes gegebene Begründung revisionsrechtlich nur daraufhin nachgeprüft werden, ob der Tatrichter von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der, unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles, geeignet ist, überhaupt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu geben (BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im …
1.Die Prüfung, ob im konkreten Streitfall ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (seit BAG 24.03.1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; ebenso BAG 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 7; BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 22), der das Schrifttum im Wesentlichen gefolgt ist (…vgl. nur APS/Dörner, 3. Aufl. 2007, § 626 BGB Rz. 28 - 30;… KR-Fischermeier, 9. Aufl. 2009, § 626 BGB Rz. 84) in zwei systematisch zu trennenden Abschnitten zu erfolgen. - LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer …
1.Die Prüfung, ob im konkreten Streitfall ein wichtiger Grund für eine außerordentliche (= fristlose) Kündigung vorliegt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (seit BAG 24.03.1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; nachfolgend BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - EzA § 123 BGB Nr. 35; BAG 11.03.1999 - 2 AZR 507/98 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 176; vgl. auch BAG 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 7), der das Schrifttum im Wesentlichen gefolgt ist (…vgl. nur KR-Fischermeier, 8. Aufl. 2007, § 626 BGB Rz. 84), in zwei systematisch zu trennenden Abschnitten zu erfolgen. - LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97
Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer …
Die Prüfung, ob im konkreten Streitfall ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. z. B. BAG v. 24.03.1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG v. 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG v. 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB), der das Schrifttum im wesentlichen gefolgt ist (…vgl. nur KR-Hillebrecht, 4. Aufl. 1995, § 626 BGB Rz. 58 ff) in zwei systematisch zu trennenden Abschnitten zu erfolgen. - LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2008 - 13 Sa 1916/07
Verhaltensbedingte Kündigung - Testkauf -Schlechtleistung - Minderleistung - …
Im Gegensatz zum von der ersten Instanz zitierten Urteil des BAG vom 24.03.1958 - 2 AZR 587/55 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu 4. d. Gr. bzw. des BAG vom 17.09.1998 - 8 AZR 175/97 - BAGE 90, 9 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mankohaftung, zu B. II. 2. c), bb) d. Gr. geht es vorliegend nicht um qualitative oder quantitative Fehlleistungen bei der Kassiertätigkeit. - BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
Möglichkeit einer Zustimmungsersetzung des Betriebsrates zur Kündigung einer …
- LAG Düsseldorf, 17.01.2002 - 11 Sa 1422/01
Keine außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen …
- LAG Düsseldorf, 04.09.1998 - 11 TaBV 44/98
Bindungswirkung eines rechtskräftig zu Lasten eines Arbeitgebers abgeschlossenen …
- LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung - …
- LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung; …
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
- BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes
- LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01
Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Aushändigung im …
- LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00
Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug …
- LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89
Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich; …
- LAG Hessen, 15.01.2004 - 6 Sa 169/03
Streit über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen einer …
- LAG Hessen, 21.08.2002 - 6 Sa 1391/01
Außerordentliche Kündigung wegen einer Auseinandersetzung zwischen …
- LAG Hamm, 18.07.2006 - 9 Sa 1899/05
Außerordentliche Kündigung bei Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen; keine …
- BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Wichtiger Grund zur Rechtfertigung einer ausserordentlichen Kündigung einer …
- LAG Hamm, 27.06.1996 - 17 Sa 2288/95
Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- ArbG Berlin, 03.08.2007 - 28 Ca 6745/07
Verhaltensbedingte Kündigung einer Kassiererin - Testkauf
- LAG Hessen, 20.10.2004 - 6 Sa 400/04
Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung; Folgen des Begehens einer strafbaren …
- LAG Hamm, 18.04.1996 - 4 Sa 1668/95
Kündigung: Kündigungsfrist bei außerordentlicher Kündigung
- LAG Düsseldorf, 15.12.1997 - 18 Sa 1390/97
Prüfung eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung; Sachverhalt ohne …
- LAG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 Sa 79/04
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen die …
- LAG Hessen, 29.10.2003 - 6 Sa 1113/02
Darlegungslast des wegen Diebstahlvorwurfs gekündigten Arbeitnehmers im …
- ArbG Krefeld, 11.12.2008 - 1 Ca 1980/08
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung und Bedrohung
- LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
- LAG Hessen, 20.04.2005 - 6 Sa 49/04
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.09.1998 - 8 Sa 902/97
Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung
- ArbG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 Ca 7064/09
Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung bei der unberechtigten Nutzung …