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   BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97   

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https://dejure.org/1998,1088
BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97 (https://dejure.org/1998,1088)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 9 AZR 172/97 (https://dejure.org/1998,1088)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 (https://dejure.org/1998,1088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ArbGG § 6 a; ; ArbGG § 38 Abs. 2; ; ArbGG § 39; ; ArbGG § 65; ; GG Art. 101; ; GVG § 16; ; GVG § 17 a; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 551 Nr. 1; ; 2. DV LuftBO § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der 2. DV LuftBO

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 6a, § 38 Abs. 2, §§ 39, 65; GG Art. 101; GVG §§ 16, 17a
    Gesetzlicher Richter: Zulässigkeit der Ausstattung einer Hilfskammer mit den ältesten nicht terminierten Sachen einer anderen Kammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 107
  • BB 1998, 1956
  • DB 1998, 2376
  • DB 1998, 2536
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92

    Sonntagsarbeit von Wartungstechnikern an Flugsimulatoren

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
    Die zum 1. Juli 1994 in Kraft getretene gesetzliche Regelung schließt die noch auf der Grundlage der Arbeitszeitordnung vom Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 4. Mai 1993 - 1 ABR 57/92 - BAGE 73, 118 = AP Nr. 1 zu § 105 a GEWO) vertretene Auffassung aus, die 2. DV LuftBO bezwecke ausschließlich die Sicherheit des Flugverkehrs und enthalte keine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung.
  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 566/90

    Verpflichtung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin zur Leistung von

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
    Das nach § 256 ZPO erforderliche rechtliche Interesse besteht auch dann, wenn ein Teil eines bestehenden Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig ist und die gerichtliche Klärung geeignet, diesen Streit zu klären (BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 5 AZR 566/90 - BAGE 69, 317 = AP Nr. 20 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
    Das nach § 256 ZPO erforderliche rechtliche Interesse besteht auch dann, wenn ein Teil eines bestehenden Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig ist und die gerichtliche Klärung geeignet, diesen Streit zu klären (BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 5 AZR 566/90 - BAGE 69, 317 = AP Nr. 20 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit).
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
    Es hätte auf die Berufung der Beklagten vorab über den Rechtsweg durch Beschluß entscheiden müssen (BAG Urteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 443/91 - AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1979).
  • BAG, 09.07.1996 - 5 AZB 6/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
    Hierzu hat es auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juli 1996 (- 5 AZB 6/96 - AP Nr. 24 zu § 17 a GVG) hingewiesen.
  • LAG Hessen, 20.12.1996 - 13 Sa 151/96

    Arbeitszeit: Einhaltung von Ruhezeiten für Flugzeugführer

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 1996 - 17/13 Sa 151/96 - aufgehoben.
  • BAG, 30.01.1963 - 4 AZR 16/62

    Landesarbeitsrichter - Aufstellung einer Liste - Kammervorsitzende - Kammern des

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
    Eine vom Vorsitzenden aufgestellte Liste liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn der Vorsitzende - wie hier - eine durch die Geschäftsstelle aufgestellte Liste anwendet und sie damit billigt (BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG 1953).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
    b) Der Erste Senat hat in seinem Beschluß vom 28. April 1992 (- 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972) angenommen, das Revisionsgericht könne den Rechtsweg nach §§ 93, 65 ArbGG auch dann nicht überprüfen, wenn die Vorinstanzen trotz rechtzeitiger Rüge keine Vorabentscheidung getroffen haben.
  • VerfGH Bayern, 16.01.1984 - 85-VI-82
    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
    Die von der Beklagten angezogene Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 16. Januar 1984 (Vf. 85-VI/82 u.a., NJW 1984, 2813) ist nicht einschlägig.
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
    Ausnahmegerichte sind dadurch gekennzeichnet, daß sie zur Entscheidung einzelner konkreter oder individuell bestimmter Fälle berufen sind (BVerfGE 10, 200, 212).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Hierzu reicht es, wenn nur ein Teil eines bestehenden Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig ist und die gerichtliche Klärung geeignet ist, diesen Streit zu klären (Senat 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP GVG § 21 e Nr. 4 = EzA GVG § 21 e Nr. 1).
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 30/06

    Verringerung der Arbeitszeit

    Der Arbeitgeber muss deshalb bereits bei der Planung der Besatzungsumläufe die zwingend einzuhaltenden Ruhezeiten berücksichtigen (vgl. Senat 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP GVG § 21e Nr. 4 = EzA GVG § 21e Nr. 1, zu IV 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 600/01

    Flugdienst und Ruhezeiten nach 2. DV LuftBO

    Es besteht auch dann, wenn ein Teil eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig und die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, diesen Streit zu klären (Senat 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP GVG § 21 e Nr. 4 = EzA GVG § 21 e Nr. 1).

    Das ist deshalb von Bedeutung, weil die 2. DV LuftBO eine Verkehrssicherheitsvorschrift ist und deshalb jedenfalls auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung übermäßiger Belastungen der Besatzungsmitglieder auszulegen ist (Senat 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - aaO).

    bb) Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts ist das auch mit der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 4 der 2. DV LuftBO vereinbar (zu dieser Vorschrift Senat 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - aaO).

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Zwischen den Parteien ist die Höhe der von der Beklagten geschuldeten Aufstockung im Streit und damit ein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. Senat 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - zu IV 1 der Gründe, AP GVG § 21e Nr. 4 = EzA GVG § 21e Nr. 1).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Nachträgliche Änderung

    Wenngleich wegen der Jährlichkeits- und Stetigkeitsprinzipien des § 21 e Abs. 1 Satz 2 GVG während des laufenden Geschäftsjahres grundsätzlich eine Veränderungssperre besteht (Kissel, GVG, 2. Aufl., § 21 e Rz 96, 84 und 85), rechtfertigt der mit der Neuschaffung der 21. Kammer verbundene Richterwechsel am 1. Oktober 1997 ausnahmsweise die nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans nach § 21 e Abs. 3 Satz 1 GVG, der über § 6 a Einleitungssatz ArbGG auf das arbeitsgerichtliche Verfahren anzuwenden ist (vgl. auch BAG Urteil vom 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP Nr. 4 zu § 21 e GVG, zu I 1 b aa und bb der Gründe).

    Das pflichtgemäße Ermessen des Präsidiums ist nicht darauf verengt, dem neu gebildeten Spruchkörper ausschließlich künftig anhängig werdende Prozesse zuzuweisen (vgl. in dem ähnlichen Zusammenhang der Bildung einer Hilfskammer im laufenden Geschäftsjahr BAG Urteil vom 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 -, aaO, zu I 1 b bb der Gründe), zumal eine Umverteilung wegen der mit ihr ggf. einhergehenden Verkürzung der Bearbeitungszeit im Interesse der Rechtspflege liegen kann (vgl. auch Kissel, aaO, § 21 e Rz 101 a.E.).

    Die Verbindung beider Merkmale stellt ein zulässiges Kriterium dar, um die Zuständigkeit des Spruchkörpers zu bestimmen (vgl. zu einer Zuweisung nach dem Eingangsdatum BAG Urteil vom 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 -, aaO, zu I 1 b bb der Gründe).

  • LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10

    Zusammenfallen von tariflich vorgeschriebenen Ruhezeiten und Erholungsurlaub -

    Soweit die Klägerin darauf abstellt, die in Anhang III der VO (EWG) Nr. 3922/91 enthaltenen Vorschriften über Ruhezeiten dienten - auch - dem präventiven Gesundheitsschutz, mag dies aus Erwägungsgrund 10 der VO (EG) Nr. 1899/2006 abzuleiten sein und kann als zutreffend angenommen werden (zur arbeitsschutzrechtlichen Zielsetzung der 2. DV LuftBO vgl. BAG 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP GVG § 21 e Nr. 4).

    Die entsprechenden Vorschriften sind damit auch unter dem Gesichtspunkt der Flugsicherheit auszulegen (zu § 9 2. DV LuftBO a. F. vgl. BAG 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - aaO).

    (BAG 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - aaO).

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 412/01

    Besetzung des Berufungsgerichts

    § 551 Nr. 1 ZPO erfaßt auch diejenigen Fälle, in denen über die Rechtsstreitigkeit andere Richter entscheiden als die gesetzlich berufenen (BAG 22. März 2001 - 8 AZR 565/00 - AP GG Art. 101 Nr. 59, zu A vor I der Gründe; 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP GVG § 21 e Nr. 4, zu I 1 b der Gründe; BGH 19. Oktober 1992 - II ZR 171/91 - NJW 1993, 600).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 675/05

    Lehrkräfte - Anzahl der Unterrichtspflichtstunden

    Das nach § 256 ZPO erforderliche rechtliche Interesse besteht auch dann, wenn ein Teil eines bestehenden Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig ist und die gerichtliche Klärung geeignet ist, diesen Streit zu klären (BAG 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP GVG § 21e Nr. 4 = EzA GVG § 21e Nr. 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07

    Lenkzeitunterbrechung - Straßenbahnfahrer

    Dem Kläger kommt mithin kein Anspruch auf "Gestattung" einer Lenkzeitunterbrechung zu, sondern allenfalls ein Erfüllungsanspruch auf eine Fahrdienstgestaltung, welche diese normativ vorgegebenen Unterbrechenszeiten berücksichtigt (in diesem Sinne auch BAG 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - NZA 1999, 107: Öffentlich-rechtliche Arbeitszeitvorschriften verpflichten den Arbeitgeber zu einer Einsatzplanung, mit der gewährleistet wird, dass der Arbeitnehmer die vorgeschriebenen Ruhezeiten tatsächlich erhält.).

    Denn die Sozialvorschriften für das Fahrpersonal geben genau vor, nach welcher Dauer der Lenkzeit eine Unterbrechung derselben mit welcher Dauer stattzufinden hat (vgl. aber zur Unbestimmtheit - und somit Unzulässigkeit - eines auf "Erfüllung der Ruhezeiteinhaltung" gerichteten Leistungsantrags: BAG 24. März 1998, a.a.O., zu IV.1. der Gründe [im Hinblick auf diese Rechtsprechung wurde seitens der Berufungskammer in der mündlichen Verhandlung die hilfsweise Antragsstellung angeregt]).

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 35/07

    Gebot des gesetzlichen Richters

    § 547 Nr. 1 ZPO erfasst auch diejenigen Fälle, in denen über die Rechtsstreitigkeit andere Richter entscheiden als die gesetzlich berufenen (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 412/01 - BAGE 101, 145 unter Bezugnahme auf BAG 22. März 2001 - 8 AZR 565/00 - AP GG Art. 101 Nr. 59 = EzA GG Art. 101 Nr. 5; 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP GVG § 21e Nr. 4 = EzA GVG § 21e Nr. 1; BGH 19. Oktober 1992 - II ZR 171/91 - NJW 1993, 600).
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 375/06

    Heimzulage - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • LAG Hessen, 07.11.2002 - 9 Sa 462/02

    Elternteilzeit; Mehrarbeit; Mehrflugstunden; Ungleichbehandlung

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 413/01

    Besetzung des Berufungsgerichts - Fehlt die unterschriebene Urteilsformel in der

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 380/06

    Heimzulage - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 378/06

    Heimzulage - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 381/06

    Heimzulage - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 377/06

    Heimzulage - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 376/06

    Heimzulage - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 379/06

    Heimzulage - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 6 Sa 350/10

    Lenkzeitunterbrechungen; Ruhezeiten; Mobbing

  • LAG Hessen, 23.08.2001 - 5 Sa 100/01

    Vorliegen der Beförderungszeit (Dead-Head-Zeit) bei der Transportzeit vom Hotel

  • LAG Niedersachsen, 31.08.2023 - 4 Ta 140/23

    Beschlussverfahren oder Urteilsverfahren; Streitgegenstand; Zulässige

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13

    Heranziehung von Hilfspersonal zu Operationen außerhalb des eigenen Krankenhauses

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