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   BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69   

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BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69 (https://dejure.org/1970,610)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1970 - 3 AZR 328/69 (https://dejure.org/1970,610)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 (https://dejure.org/1970,610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot - Probezeit - Karenzentschädigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Konkurrenzklausel: Voraussetzungen für Verlust des Anspruchs auf Karenzentschädigung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den AG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1970, 1790
  • DB 1970, 1791
  • DB 1970, 1886
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.11.1967 - 3 AZR 471/66

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsbeschränkung -

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es dem Arbeitgeber verwehrt, das Pehlen des berechtigten Interesses geltend zu machen, solange der Arbeitnehmer sich an das Verbot hält (BAG 20, 162 [170] = AP Nr. 21 zu § 74 HOB [zu IV 2 ]j BAG AP Nr. 5 zu § 74 a HGB [zu 2 ])" Das gilt auch hier.

    Mit den Fragen des § 75 Abs. 3 HGB hat sich der Senat wiederholt befaßt (vgl. BAG AP Nr. 2 und 3 zu § 75 HGBj BAG 20, 162 [171 ff. ] = AP Nr. 21 zu § 74 HGB [zu V]).

    § 75 Abs» 3 HGB umschriebenen Gründen beendet (vgl. dazu ins besondere BAG 20, 162 [171 ff. ] = AP Nr. 21 zu § 74 HGB [zu V], die zugehörige Anmerkung von Hofmann sowie Simitis, SAE 1969, 5 ff., und Brinckmann, RdA 1 9 7 0, 39 ff.).

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69
    Eine Partei kann die Wiedereröffnung der Verhandlung aber dann mit Erfolg verlangen, wenn sich aus einem neuen Vorbringen ergibt, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft und die Ausübung des Fragerechts geboten war (BGHZ 30, 60 165 ])» Diese Voraussetzungen waren, wie die vorhergehenden Erörterungen zeigen, hier gegeben.
  • BAG, 08.07.1967 - 3 AZR 271/66

    Teilbetrag einer Gesamtforderung - Einzelbeträge - Anspruchsbegründung -

    Auszug aus BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69
    Das list soweit es um Beweismittel geht in aller Regel nicht der Fall wenn diese im Wege der pro.zeßleitenden Verfügung (§ 272 b ZPO) herbei geschafft werden können (ständ. Rechtspr.; vgl. die Hinweise in BAG AP Nr. 5 zu § 529 ZPO [zu 1]).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    a) Die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und auch nicht unüblich (BAG 13. Juli 2005 - 10 AZR 532/04 - AP HGB § 74 Nr. 78).

    Soll die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinausgeschoben werden, muss dies zwischen den Parteien vereinbart sein (BAG 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 -AP BGB § 123 Nr. 25; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - aaO; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - aaO; 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - aaO).

  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Es ist zwar zulässig, seine Wirksamkeit auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinauszuschieben, jedoch muß dies zwischen den Parteien vereinbart werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB, zu I 2 der Gründe; zuletzt Urteil vom 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - EzA § 74 HGB Nr. 41, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu I 1 der Gründe m.w.N.).

    Insoweit ist das Verbot gemäß § 74 a Abs. 1 Satz 3 HGB auf die zulässige Dauer von zwei Jahren zurückzuführen (BAG Urteil vom 24. April 1970, aaO, zu I 1 der Gründe).

    Es bedarf deswegen einer ausdrücklichen Vereinbarung, wenn das Wettbewerbsverbot erst nach Ablauf der Probezeit wirksam werden soll (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1970, aaO, zu I 2 a der Gründe).

  • BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04

    Wettbewerbsverbot - aufschiebende Bedingung

    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und entspricht der Interessenlage des Arbeitgebers, wenn der mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beabsichtigte Schutz von Betriebsgeheimnissen gegen eine Auswertung durch die Konkurrenz nicht bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern erst durch die Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers während einer (ggf. unterschiedlich langen) Einarbeitungszeit erforderlich wird.

    Angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Wettbewerbsverbot und damit die Karenzentschädigungspflicht auch dann besteht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits kurz nach Beginn wieder beendet wird, wenn ein späteres In-Kraft-Treten des Verbots nicht ausdrücklich vereinbart ist (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - aaO; vgl. auch 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP BGB § 123 Nr. 25, für den Fall des Wettbewerbsverbots bei einer Kündigung vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses), wird die Aufnahme einer entsprechenden aufschiebenden Bedingung von einschlägigen Formularbüchern sogar empfohlen (vgl. nur Preis Der Arbeitsvertrag 2. Aufl. II W 10 Rn. 105; Bauer/Diller Wettbewerbsrecht 3. Aufl. Anhang Muster 1).

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88

    Karenzentschädigung bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot - Wahlmöglichkeit des

    Diese tarifliche Ausschlußklausel erfaßt nur Ansprüche, die während des Arbeitsverhältnisses oder aus Anlaß seiner Beendigung entstanden sind, nicht jedoch Ansprüche auf Karenzentschädigung (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar in seiner Entscheidung vom 24. April 1970 (- 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB) die Anwendbarkeit einer tariflichen Ausschlußklausel auf Karenzentschädigungen abgelehnt, die als spätesten Fristbeginn zur Geltendmachung ausnahmslos das Ende des Arbeitsverhältnisses bestimmte.
  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95

    Ausschlußfrist - Karenzentschädigung

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. April 1970 (- 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB) ist nicht einschlägig.
  • BFH, 04.04.2001 - XI R 60/00

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Dieses Ermessen ist jedoch nach der Rechtsprechung sämtlicher obersten Bundesgerichte (zu § 156 der Zivilprozeßordnung --ZPO-- bzw. § 104 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO-- bzw. § 121 des Sozialgerichtsgesetzes --SGG-- bzw. § 64 Abs. 6 des Arbeitsgerichtsgesetzes) auf Null reduziert, wenn durch die Ablehnung einer Wiedereröffnung wesentliche Prozessgrundsätze verletzt würden, so z.B. wenn der Vorsitzende seine Verpflichtung, auf die Beseitigung von Formfehlern oder auf die Stellung von klaren Anträgen hinzuwirken, oder den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzen würde oder wenn die Sachaufklärung noch nicht ausreicht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. November 1973 IV R 221/69, BFHE 111, 21, BStBl II 1974, 115; BFH-Beschluss vom 12. Januar 1994 VIII R 44/93, BFH/NV 1994, 495, m.w.N.; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28. Oktober 1999 IX ZR 341/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 142; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 23. Januar 1996 9 AZR 600/93, BAGE 82, 74, NJW 1996, 2749; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. März 1985 4 C 79/84, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1986, 200, NJW 1986, 339; BAG-Urteil vom 24. April 1970 3 AZR 328/69, Der Betrieb --DB-- 1970, 1790; vgl. auch Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 93 FGO Rdnr. 12, m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 58. Aufl., § 156 Rdnr. 3).
  • LAG Niedersachsen, 09.01.2013 - 16 Sa 563/12

    Gerichtliche Bestimmung einer in das Ermessen des Arbeitgebers gestellten

    Das gilt auch, wenn er das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund nur ordentlich kündigt oder mit dem Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag schließt, sofern er sich dem Arbeitnehmer gegenüber erkennbar auf das Vorliegen eines wichtigen Grunds beruft (BAG, Urteil vom 24.04.1970 - 3 AZR 328/69, AP Nr. 25 zu § 74 HGB; Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 6. Auflage, Rdnr. 651).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

    Das von der Revision genannte Urteil des Senats vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - (AP Nr. 25 zu § 74 HGB) sagt nichts anderes.
  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß ein Wettbewerbsverbot bereits während des Probearbeitsverhältnisses abgeschlossen werden kann, daß es aber möglich ist, seine Wirksamkeit auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinauszuschieben (BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP Nr. 25 zu § 615 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.1987 - 9 Sa 52/87

    Auswirkung von Gesetzesänderungen im Arbeitsförderungsgesetz auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2001 - 5 Sa 204/01

    Anspruch auf Aufstockung einer Überbrückungsbeihilfe; Steuerrechtliche Behandlung

  • BGH, 09.06.1971 - VIII ZR 25/70

    Anforderungen an die zügige Erledigung des Rechtsstreits durch Vorbereitung des

  • LAG Hamm, 18.07.2003 - 7 Sa 734/03
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.1995 - 8 Sa 749/94

    Anspruch auf monatliche Abfindungszahlungen nach betriebsbedingter Kündigung ;

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.1999 - 4 Sa 34/99

    Auslegung der Ausschlussfrist des § 23 des Manteltarifvertrags für das Hotel- und

  • BAG, 11.11.1987 - 5 AZR 478/86
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