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   BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74   

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BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74 (https://dejure.org/1975,11097)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1975 - 2 AZR 439/74 (https://dejure.org/1975,11097)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1975 - 2 AZR 439/74 (https://dejure.org/1975,11097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1975, 890
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat durch Urteil vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt - dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Der Kläger rügt erfolglos, das Landesarbeitsgericht habe % den Umfang der sich aus dem Urteil des Senates vom 4. April 1974 (aaO) ergebenden Bindungswirkung nach § 565 Abs. 2 ZPO verkannt, indem es angenommen habe, es sei in der Beurteilung der von der Beklagten vorgebrachten Kündigungsgründe völlig frei und habe festzustellen, ob die Behauptungen der Beklagten wahr oder unwahr seien.

    d) Nach der Entscheidung des Senates vom 4. April 1974 (aaO) kann sich der Kläger auch nicht darauf berufen, insoweit in Wahrnehmung der ihm als Mitglied des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben und Befugnisse gehandelt zu haben.

  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Es sind deswegen die Vorschriften über das Versäumnisverfahren der I. Instanz und damit auch der § 331 ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. Stein- Jonas-Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 566 Anm. III und BGH NJW 1967, 2162).

    Bei einer Säumnis des Revisionsbeklagten ist eine Sachprüfung nur insoweit ausgeschlossen, als nach § 331 Abs. 1 ZPO Tatsachen als zugestanden gelten, deren Geltendmachung in der Revisionsinstanz zulässig ist und die auch in der Revisionsbegründung vorgetragen worden sind (vgl. Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 147 V 2 - S. 805 und BGH NJW 1967, 2162).

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob der richtige rechtliche Maßstab angewandt und bei der Interessenabwägung der Sachverhalt vollständig und erschöpfend beurteilt worden ist (ständige Rechtsprechung des Senates; vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).

    Das entspricht im Ausgangspunkt der Rechtsprechung des Senates (vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; AP Nr. 21 zu § 1 KSchG und AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte.Kündigung).

  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Darauf brauchte das Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich und im einzelnen einzugehen, weil die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers im Betriebsrat oder einer anderen betriebsverfassungsrechtlichen Einrichtung bei der Interessenabwägung grundsätzlich nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen ist (vgl. Hueck, aaO, § 15 Anm. 42; BAG'1, 185 C189-190] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; BAG 2, 138 C140-141] = AP Nr. 3 zu § 13 KSchG; BAG 2, 266 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG und BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 13.01.1956 - 1 AZR 167/55

    Volksabstimmung - Parteipolitisches Interesse der KPD - Amtspflichten eines

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Darauf brauchte das Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich und im einzelnen einzugehen, weil die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers im Betriebsrat oder einer anderen betriebsverfassungsrechtlichen Einrichtung bei der Interessenabwägung grundsätzlich nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen ist (vgl. Hueck, aaO, § 15 Anm. 42; BAG'1, 185 C189-190] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; BAG 2, 138 C140-141] = AP Nr. 3 zu § 13 KSchG; BAG 2, 266 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG und BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Darauf brauchte das Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich und im einzelnen einzugehen, weil die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers im Betriebsrat oder einer anderen betriebsverfassungsrechtlichen Einrichtung bei der Interessenabwägung grundsätzlich nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen ist (vgl. Hueck, aaO, § 15 Anm. 42; BAG'1, 185 C189-190] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; BAG 2, 138 C140-141] = AP Nr. 3 zu § 13 KSchG; BAG 2, 266 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG und BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Das entspricht im Ausgangspunkt der Rechtsprechung des Senates (vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; AP Nr. 21 zu § 1 KSchG und AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte.Kündigung).
  • BAG, 03.08.1961 - 2 AZR 117/60

    Prozeßbeendender Vergleich über befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    dd) Die Rüge, das Landesarbeitsgericht lasse eine "Sachfeststellung" dafür vermissen, daß der Kläger zwischen der Information durch Herrn R und seiner eigenen Wertung nicht unterschieden habe, läßt nicht erkennen, ob damit eine Verletzung materiellen Rechts oder ein Verfahrensverstoß gerügt werden soll, und ist deswegen unzulässig (vgl. BAG 1 1, 2J6 [244] = AP Nr. 19 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), ee) Der Vortrag, das Landesarbeitsgericht sei in "ähnlicher Weise" bezüglich der Feststellungen über die Vorgänge am 25. Januar 1972 verfahren.und insoweit seien dieselben prozessualen Rügen wie zum 24. Januar 1972 zu erheben, enthält eine unzulässige Verfahrensrüge, weil die Gründe, aus denen sich die behaupteten Verfahrensmängel ergeben sollten, nicht genau bezeichnet worden sind.
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