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   BAG, 24.04.1980 - 3 AZR 911/77   

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https://dejure.org/1980,1587
BAG, 24.04.1980 - 3 AZR 911/77 (https://dejure.org/1980,1587)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1980 - 3 AZR 911/77 (https://dejure.org/1980,1587)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1980 - 3 AZR 911/77 (https://dejure.org/1980,1587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Franchisegeber - Anbieten eines bewährten Systems - Vertreter - Geschäftliche Fehlinvestitionen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Manpower -, Abgrenzung FN / AN, Scheinselbständigkeit, geschäftliche Fehlinvestitionen bei Arbeitnehmerüberlassung FV, Haftung des FG bei Fehlschlagen der Franchise, Investitionsschutz, Aufklärungsverschulden, Dienstleistungsfranchise, Eingliederung in eine ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1980, 777
  • BB 1980, 1471
  • DB 1980, 2039
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 16.05.1994 - 2 W 14/94

    - Pizza-Service -, vorvertragliche Pflichten des FG, c.i.c,

    Der Franchisegeber ist indes verpflichtet, den Franchisenehmer vor erkennbaren Fehlinvestitionen zu bewahren (vgl. BAG BB 1980, 1471).
  • LAG Berlin, 26.03.2003 - 5 Ta 1306/01

    Kommanditist als Arbeitnehmer

    Der Kläger konnte damit anders als ein freier Dienstnehmer nicht in eigener Verantwortung frei über seine Arbeitskraft disponieren, sondern hatte fremd geplante, fremdnützige und von fremder Risikobereitschaft getragene Arbeit zu leisten (zu diesen Kriterien BAG, Urteil vom 24.04.1980 - 3 AZR 911/77 - AP HGB § 84 Nr. 1 zu I 1 a der Gründe).
  • OLG Schleswig, 27.08.1986 - 4 U 27/85

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Streitigkeiten zwischen Franchise-Gebern

    Im übrigen äußern sich Rechtsprechung und Literatur teils ausdrücklich, teils inzident durch Entscheidungen von Zivilgerichten in dem Sinne, daß der Franchise-Nehmer Kaufmann bzw. selbständiger Gewerbetreibender sei, wobei die Entscheidungen die Frage allerdings nur zum Teil problematisiert haben (BAG BB 80, 1471 f; BGH NJW 85, 1894; EuGH NJW 86, 1415; OLG Stuttgart BB 70, 1112 f; LG München NJW 85, 1906; sowie Entscheidungen in Sachen der Klägerin gegen verschiedene Franchise-Nehmer im Anlagenhefter, wobei das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf mit diesen Sachen häufig deswegen befaßt sind, weil die Franchise-Verträge der Klägerin eine Gerichtsstands Vereinbarung enthalten, die beide Gerichte als unter Kaufleuten wirksam getroffen angesehen haben: LG Düsseldorf vom 30.6.1982 - 11 O 706/81 - Bl. 45-51; vom 9.2.1984 - 7 O 74/84 - Bl. 52 f; OLG Düsseldorf vom 30.3.1984 - 6 W 21/84 - (Beschwerdenentscheidung zu 7 O 74/84 LG Düsseldorf) Bl. 54-56; LG Kassel vom 17.11.1983 - 5 O 337/83 - Bl. 78-85; OLG Düsseldorf vom 30.9.1982 - 6 U 74/82 - Bl. 97-115; OLG Bremen vom 12.6.1984 - 1 U 48/84 (c) - Bl. 226-232; OLG München vom 28.11.1980 - 23 U 2171/80 - Bl. 233-238; LG Düsseldorf vom 29.4.1985 - 38 O (Kart.) 49/85 - Bl. 262-281; sowie Skaupy, Liesegang und Böhner jeweils a.a.O.).
  • SG Heilbronn, 12.11.2021 - S 2 BA 1121/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - rein auf Provisionsbasis tätiger

    Ein wesentliches Merkmal ist jedoch der Umfang der Weisungsgebundenheit bzw der tätigkeitsbezogenen Weisungsbefolgungspflicht (Bundesarbeitsgericht 24.04.1980, 3 AZR 911/77, DB 1980, 2039; BAG 30.08.1994, I ABR 3/94, WM 1995, 1128).
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