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   BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00   

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https://dejure.org/2001,1007
BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 (https://dejure.org/2001,1007)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 (https://dejure.org/2001,1007)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2001 - 3 AZR 402/00 (https://dejure.org/2001,1007)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage (§ 7 Abs 1 Satz 3 Nr 5 BetrAVG aF

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Versorgungszusage - Wirtschaftliche Notlage - Anforderungen an einen Sanierungsplan - Verteilung der Sanierungslasten - Unternehmenskrise - Konzerngebundenheit

  • Judicialis

    BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 aF; ; BetrAVG § 31 nF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 (a.F.) § 31 (n.F.)
    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage und Einstandspflicht des PSV - zeitlicher Geltungsbereich des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG a.F.; Anforderungen an einen ausgewogenen Sanierungsplan des notleidenden Versorgungsschuldners

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 a. F.; § 31 n. F.
    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1330
  • ZIP 2001, 1886
  • NZA 2001, 1306
  • BB 2001, 1687
  • DB 2001, 1787
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 09.05.2000 - 9 Sa 1485/99

    Widerruf von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage; Eintritt des

    Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00
    3 AZR 402/00 9 Sa 1485/99.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Mai 2000 - 9 Sa 1485/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00
    Neben den Betriebsrentnern und den vorzeitig ausgeschiedenen Versorgungsanwärtern sind auch die weiteren Gläubiger des Versorgungsschuldners und dessen aktive Arbeitnehmer an den Sanierungslasten zu beteiligen (Bestätigung von BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329, 340 ff.).

    Neben den Betriebsrentnern und den vorzeitig ausgeschiedenen Versorgungsanwärtern sind auch die weiteren Gläubiger des Versorgungsschuldners einschließlich der aktiven Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze durch die Sanierung erhalten werden sollen, an den Sanierungslasten zu beteiligen (vgl. hierzu zuletzt umfassend BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329, 340 ff.).

  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00
    Bereits vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes hat der Senat einen solchen Eingriff des Versorgungsschuldners in bestehende Versorgungsansprüche unter besonderen Umständen entgegen den allgemein geltenden zivilrechtlichen Regeln auf Grund von Eigentümlichkeiten des Arbeitslebens in Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage für zulässig gehalten (BAG 10. Dezember 1972 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63, 71).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Der Senat hatte bisher noch nicht abschließend zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt vom Eintritt eines Sicherungsfalles auszugehen ist (vgl. 24. April 2001 - 3 AZR 402/00 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 23 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 64, zu I der Gründe mwN).

    Voraussetzung des Verweigerungsrechts war nach dieser Rechtsprechung weiter, daß der Arbeitgeber zuvor eine sachverständige Betriebsanalyse hatte erstellen lassen, welche die Notlage und deren Ursachen feststellte, und einen Sanierungsplan ausgearbeitet hatte, der die erforderlichen Einschränkungen gerecht zwischen Arbeitgeber, aktiven Arbeitnehmern und Pensionären verteilte (10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63, 71 f.; so auch noch nach Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes, zuletzt 24. April 2001 - 3 AZR 402/00 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 23 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 64).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

    Auch nach der früheren Rechtslage kam ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage nur in Betracht, wenn ein Sanierungsplan vorlag, der geeignete Wege zur Überwindung der Unternehmenskrise aufzeigte (vgl. BAG 24. April 2001 - 3 AZR 402/00 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 23 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 64, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

    Auch nach der früheren Rechtslage kam ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage nur in Betracht, wenn ein Sanierungsplan vorlag, der geeignete Wege zur Überwindung der Unternehmenskrise aufzeigte (vgl. BAG 24. April 2001 - 3 AZR 402/00 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 23 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 64, zu II 1 der Gründe).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 62/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente -

    Zwar lässt sich ihnen entgegenhalten, dass es der Klägerin unbeschadet des Leistungsvorbehalts in der Pensionsordnung aus arbeitsrechtlicher Sicht im Falle einer wirtschaftlichen Notlage kaum möglich gewesen wäre, die Zahlung des versprochenen Ruhegeldes zu verweigern (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteile vom 10. Dezember 1971 3 AZR 190/71, BAGE 24, 63, 71 f.; vom 24. April 2001 3 AZR 402/00, DB 2001, 1787; vom 17. Juni 2003 3 AZR 396/02, DB 2004, 324, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05

    Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse

    Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 1 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurden (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind.
  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05

    Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse

    Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 2 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurde (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/01

    Ruhegeldanspruch: ohne Gesamtsanierungskonzept des Arbeitgebers keine

    So führt die Rechtsprechung dazu aus (BAG vom 17.08.1999, 3 ABR 55/98, AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, BAG vom 24.04.2001, 3 AZR 402/00, BB 2001, 1687), dass der Arbeitgeber darzulegen habe, inwieweit die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung auf Grund der eingetretenen wirtschaftlichen Situation verhältnismäßig waren.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98

    Betriebsrente

    "Neben den Betriebsrentnern und den vorzeitig ausgeschiedenen Versorgungsanwärtern sind auch die weiteren Gläubiger des Versorgungsschuldners einschließlich der aktiven Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze durch die Sanierung erhalten werden sollen, an den Sanierungslasten zu beteiligen" (zuletzt Urteil vom 24.04.2001, 3 AZR 402/00 unter Bezug auf das Urteil vom 16.03.1993, 3 AZR 299/92, BAGE 72, 329, 340 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/00

    Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig

    So führt die Rechtsprechung dazu aus (BAG vom 17.08.1999, 3 ABR 55/98, AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, BAG vom 24.04.2001, 3 AZR 402/00, BB 2001, 1687), dass der Arbeitgeber darzulegen habe, inwieweit die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung auf Grund der eingetretenen wirtschaftlichen Situation verhältnismäßig waren.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 31/01

    Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig

    So führt die Rechtsprechung dazu aus (BAG vom 17.08.1999, 3 ABR 55/98, AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, BAG vom 24.04.2001, 3 AZR 402/00, BB 2001, 1687), dass der Arbeitgeber darzulegen habe, inwieweit die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung auf Grund der eingetretenen wirtschaftlichen Situation verhältnismäßig waren.
  • LAG Köln, 19.04.2007 - 10 Sa 692/06

    Versorgungszusage; Anwartschaftszuwächse; Widerrufsvorbehalte; wirtschaftliche

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