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   BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16   

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https://dejure.org/2018,9844
BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16 (https://dejure.org/2018,9844)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2018 - 1 ABR 41/16 (https://dejure.org/2018,9844)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2018 - 1 ABR 41/16 (https://dejure.org/2018,9844)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16
    Das hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom 24. April 2018 in Parallelverfahren ausführlich begründet (vgl. die Leitentscheidung - 1 ABR 6/16 - Rn. 28 ff.) .

    Auch ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kommt als wahrzunehmende Aufgabe für Regelungen des Gesundheitsschutzes bei Durchführung der GBV PBC nicht in Betracht (vgl. dazu ausf. die Senatsentscheidung im Parallelverfahren vom 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 34 ff.).

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16
    Wurde in der Vorinstanz schon dem Hauptantrag des Antragstellers stattgegeben, gelangt mit der (Rechts-)Beschwerde eines Beteiligten auch ein Hilfsantrag des Antragstellers automatisch in die Rechtsmittelinstanz, ohne dass es eines (vorsorglichen) Anschlussrechtsmittels bedürfte; dies gilt jedenfalls bei einem engen sachlichen und rechtlichen Zusammenhang der Anträge (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 31) .
  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16
    Es stellt sich damit auch nicht die Frage, ob in den Hilfsfeststellungsanträgen eine Antragsänderung liegt, die in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur ausnahmsweise möglich ist (vgl. dazu BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 25) und ob es sich um Anschlussrechtsmittel handelt.
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16
    Dem Betriebsrat soll es durch die Auskunft ermöglicht werden, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob sich Aufgaben im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden muss (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 90, 288) .
  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16
    Die rückwärtige zeitliche Grenze liegt erst dort, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b bb (3) der Gründe, BAGE 108, 132) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2016 - 14 TaBV 2163/15

    Anspruch des Betriebsrats auf Herausgabe von Daten zu Zielvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Mai 2016 - 14 TaBV 2163/15 - aufgehoben.
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16
    Ob der Anspruch besteht, ist grundsätzlich eine Frage der Begründetheit (BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 12) .
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16
    bb) Die Anträge sind aus den vorgenannten Gründen gleichfalls unbegründet, soweit der Betriebsrat für die von ihm angeführte Überwachungsaufgabe bei der Durchführung der GBV PBC und der KBV PBC nach § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG auf die Einhaltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes abstellt (dazu BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 33, 41, BAGE 128, 92) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als Aufgabe iSd. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG heranzieht.
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16
    (2) Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ua. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden (BAG 20. Dezember 1988 - 1 ABR 63/87 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 60, 311) .
  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16
    (1) Für die Wahrnehmung des Überwachungsrecht aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist, auch wenn es sich für die Jahre 2015 und 2016 um die Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung und für das Jahr 2014 um eine Konzernbetriebsvereinbarung handelt, der örtliche und damit der antragstellende Betriebsrat zuständig (vgl. BAG 16. August 2011 - 1 ABR 22/10 - Rn. 29 bis 31, BAGE 139, 25) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17

    Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

    Im Fall eines stattgebenden Beschlusses ist die Leistung so genau bezeichnet, dass der Arbeitgeber ohne Weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweisen er dem Entscheidungsausspruch nachkommen kann; der Beschluss ist in diesem Sinn vollstreckungsfähig (vgl. BAG 24. April 2018 - 1 ABR 41/16 - Rn. 19) .
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG 24. April 2018 - 1 ABR 41/16 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20

    Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 27; vgl. BAG 24. April 2018 - 1 ABR 41/16 - Rn. 19 mwN, jeweils zitiert nach juris).
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