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   BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99   

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https://dejure.org/2000,2145
BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99 (https://dejure.org/2000,2145)
BAG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99 (https://dejure.org/2000,2145)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 5 AZB 66/99 (https://dejure.org/2000,2145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsweg; Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung mit dem Ziel des Erwerbs einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg - Angestellte Lehrerin in Sachsen - Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung - Ziel des Erwerbs einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach

  • Judicialis

    VwGO § 40; ; ZPO § ... 919; ; ZPO § 937; ; GVG § 17 a; ; Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach vom 18. März 1993 (Sächs. GVBl. S 283), zuletzt geändert durch Zweite Änderungsverordnung vom 21. Mai 1999 (Sächs. GVBl. S 407)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung mit dem Ziel des Erwerbs einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 40; ZPO §§ 919, 937; GVG § 17a
    Rechtswegprüfung im Eilverfahren - Keine Ausnahme für das Gericht der bereits anhängigen Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 60 (Leitsatz)

    §§ 919, 937 ZPO; § 40 VwGO; § 17a GVG; VO des Sächs. Staatsmin. für Kultus über den Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach v. 19.3.1993 (SächsGVBl. S. 283; geänd. 1999 S. 407)
    Weiterbildung/Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach/Anspruchssicherung/vorläufiger Rechtsschutz/Rechtsweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2524
  • NVwZ 2000, 1086 (Ls.)
  • NZA 2000, 903
  • NJ 2000, 559 (Ls.)
  • BB 2000, 1580
  • DB 2001, 440
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.09.1999 - 5 AZB 27/99

    Rechtsweg; Klage einer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerin auf

    Auszug aus BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99
    Eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit ist dann gegeben, wenn der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge des Zivilrechts darstellt (BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - NZA 2000, 55, 56).

    Der Verfügungsbeklagte kann vielmehr allein als Träger des betreffenden Weiterbildungsangebots verpflichtet sein (so zur Weiterbildungsverordnung vom 30. August 1994 [Sächs. GVBl. S 1562] BAG 22. September 1999 - 5 AZB 27/99 - aaO).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99
    Dafür ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - BGHZ 97, 312, 313).

    Nach der Subjektions- oder Subordinationstheorie sind Rechtssätze, die das Verhalten von Hoheitsträgern regeln, dann öffentlich-rechtlich, wenn sie ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis betreffen (GmS-OBG in BGHZ 97, 312, 314; 102, 280, 283; weitere Nachweise bei Ehlers in: Erichsen [Hrsg] Allgemeines Verwaltungsrecht 11. Aufl. § 2 Rn. 16).

  • LAG Sachsen, 26.10.1999 - 4 Ta 296/99

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten bei Verwehrung einer

    Auszug aus BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99
    5 AZB 66/99 4 Ta 296/99.

    Die weitere sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin gegen den Beschluß des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 1999 - 4 Ta 296/99 - wird zurückgewiesen.

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99
    Nach der Subjektions- oder Subordinationstheorie sind Rechtssätze, die das Verhalten von Hoheitsträgern regeln, dann öffentlich-rechtlich, wenn sie ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis betreffen (GmS-OBG in BGHZ 97, 312, 314; 102, 280, 283; weitere Nachweise bei Ehlers in: Erichsen [Hrsg] Allgemeines Verwaltungsrecht 11. Aufl. § 2 Rn. 16).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99
    Die Auswahl der anzuwendenden Anspruchsgrundlage ist nicht Sache der klagenden oder der beklagten Partei (BAG 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - NZA 2000, 385, 386).
  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    a) § 17 a GVG ist auch im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren anwendbar (BGH, Beschluß vom 30. September 1999 aaO NJW 1999, 3785; BAG, NJW 2000, 2524).
  • LAG Düsseldorf, 21.08.2020 - 3 Ta 202/20

    Rechtswegzuständigkeit bei Konkurrentenstreitverfahren im öffentlichen Dienst;

    Die Entscheidung hierüber obliegt dann allerdings dem Gesetzgeber und nicht an dessen bislang mit der Regelung in § 17a Abs. 4 Satz 4 - 6 GVG deutlich und für das Rechtswegbestimmungsverfahren vorrangig getroffenen Entscheidung vorbei den Gerichten (im Ergebnis ebenso ErfK/Koch, 20. Auflage, § 48 Rn. 8; siehe auch BGH vom 09.11.2006 - I ZB 28/06, juris, Rz. 5; BAG vom 29.10.2001 - 5 AZB 44/00, juris, Rz. 5; BAG vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99, juris, Rz. 7).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13

    Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber freigestelltem Betriebsratsmitglied

    Zwar hat das Arbeitsgericht trotz entsprechender Rüge der Verfügungsbeklagten über die Frage der Verfahrensart nicht im Wege des Vorabbeschlusses entschieden, sondern im Rahmen der Entscheidung zur Hauptsache angenommen, das Urteilsverfahren sei die zutreffende Verfahrensart, obwohl auch das um vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 937 ff ZPO ersuchte Gericht die Zulässigkeit der beschrittenen Verfahrensart gemäß § 17a GVG zu prüfen hat (vgl. zur insoweit identischen Regelung hinsichtlich des Rechtswegs BAG 25. Mai 2000 - 5 AZB 66/99 - Rn. 9; LAG Sachsen 10. Dezember 2008 - 2 SaGa 19/08 - Rn. 4, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZB 93/20

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Anspruch auf Fortsetzung abgebrochenes

    Diese Rechtslage rechtfertigt jedoch nicht den Schluss, die Rechtsbeschwerde sei auch in den Fällen ausgeschlossen, in denen die Parteien eines Verfahrens, das den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Gegenstand hat, als Vorfrage über den zutreffenden Rechtsweg streiten (vgl. zu § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO BGH 7. November 2019 - V ZB 12/16 - Rn. 7 ; so bereits zur weiteren sofortigen Beschwerde nach altem Recht BAG 29. Oktober 2001 - 5 AZB 44/00 - zu II der Gründe; 24. Mai 2000 -  5 AZB 66/99  - zu II 1 der Gründe; aA GMP/Müller-Glöge ArbGG 9. Aufl. § 78 Rn. 49; Walker in Schwab/Weth 5. Aufl. ArbGG § 48 Rn. 78) .
  • OVG Hamburg, 17.10.2013 - 3 So 119/13

    Rechtsweg für den Rechtsstreit über ein Hausverbot; Zulassung der

    Die Zulassung der Beschwerde im vorliegenden Verfahren widerspricht der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 08. August 2006, NVwZ 2006, 1291, wonach in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wie hier eine weitere Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nach § 17 a Abs. 4 GVG zur Klärung des Rechtsweges ausgeschlossen ist (anderer Auffassung als das Bundesverwaltungsgericht: z.B. BFH, Beschl v. 06.02.2001, NJW 2001, 2573, 2574; BAG, Beschl. v. 24.05.2000, NJW 2000, 2524).
  • LAG Düsseldorf, 04.06.2020 - 3 Ta 155/20

    Rechtsweg/Abgrenzung Arbeitsverhältn iss - freies Dienstverhältnis bei einem

    Die Entscheidung hierüber obliegt dann allerdings dem Gesetzgeber und nicht an dessen bislang mit der Regelung in § 17a Abs. 4 Satz 4 - 6 GVG deutlich und für das Rechtswegbestimmungsverfahren vorrangig getroffenen Entscheidung vorbei den Gerichten (im Ergebnis ebenso ErfK/L., 20. Auflage, § 48 Rn. 8; siehe auch BGH vom 09.11.2006 - I ZB 28/06, juris, Rz. 5; BAG vom 29.10.2001 - 5 AZB 44/00, juris, Rz. 5; BAG vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99, juris, Rz. 7).
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2020 - 3 Ta 319/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Die Entscheidung hierüber obliegt dann allerdings dem Gesetzgeber und nicht an dessen bislang mit der Regelung in § 17a Abs. 4 Satz 4 - 6 GVG deutlich und für das Rechtswegbestimmungsverfahren vorrangig getroffenen Entscheidung vorbei den Gerichten (im Ergebnis ebenso ErfK/Koch, 20. Auflage, § 48 Rn. 8; siehe auch BGH vom 09.11.2006 - I ZB 28/06, juris, Rz. 5; BAG vom 29.10.2001 - 5 AZB 44/00, juris, Rz. 5; BAG vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99, juris, Rz. 7).
  • LAG Düsseldorf, 09.11.2020 - 3 Ta 317/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Die Entscheidung hierüber obliegt dann allerdings dem Gesetzgeber und nicht an dessen bislang mit der Regelung in § 17a Abs. 4 Satz 4 - 6 GVG deutlich und für das Rechtswegbestimmungsverfahren vorrangig getroffenen Entscheidung vorbei den Gerichten (im Ergebnis ebenso ErfK/Koch, 20. Auflage, § 48 Rn. 8; siehe auch BGH vom 09.11.2006 - I ZB 28/06, juris, Rz. 5; BAG vom 29.10.2001 - 5 AZB 44/00, juris, Rz. 5; BAG vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99, juris, Rz. 7).
  • LAG Sachsen, 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08

    Bestandsstreitigkeit

    Entscheidet ein Arbeitsgericht entgegen § 48 Abs. 1 ArbGG, § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG trotz Rüge einer Partei über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorab durch Beschluss (auch im einstweiligen Rechtsschutz: BAG vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99 - EzA § 17 a GVG Nr. 11) - wie hier -, sondern in den Gründen des der Klage stattgebenden Urteils - wie ebenfalls hier -, so kann die beklagte Partei hiergegen wahlweise sofortige Beschwerde oder Berufung einlegen (BAG vom 26.03.1992 - 2 AZR 443/91 - EzA § 48 ArbGG 1979 Nr. 5).

    In Rede steht zwischen den Parteien aufgrund des insoweit maßgebenden Klagevorbringens (BAG vom 24.05.2000 a. a. O.) eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit als Arbeitnehmer und als Arbeitgeber über das Bestehen oder Nichtbestehen eines sie verbindenden Arbeitsverhältnisses.

  • BAG, 29.10.2001 - 5 AZB 44/00

    Rechtsweg; Ehrenrührige Äußerungen eines Gewerkschaftssekretärs gegenüber

    Die auch im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG zulässige weitere sofortige Beschwerde (BAG 24. Mai 2000 - 5 AZB 66/99 - AP GVG § 17 a Nr. 45 = EzA GVG § 17 a Nr. 11) hat keinen Erfolg.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18

    Einstweilige Verfügung - Bewerbungsverfahrensanspruch - Rechtsweg

  • LAG Hamm, 07.12.2009 - 2 Ta 687/09

    Arbeitsrechtsweg für Eilantrag auf Unterlassung des Ausspruchs betriebsbedingter

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2021 - 3 Ta 319/20

    Welches Gericht ist für ein Konkurrentenstreitverfahren um eine Stelle im

  • LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06

    Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf

  • LAG Köln, 04.12.2020 - 9 Ta 203/20

    Konkurrentenklage - Rechtsweg

  • LAG Bremen, 09.09.2020 - 1 Ta 19/20

    Abgrenzung zwischen bürgerlich-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher

  • KAG Mainz, 18.07.2012 - M 25/12
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 182/01

    Eingruppierung eines Lehrers am Fachgymnasium einer Gewerbeschule, Lehrbefähigung

  • BGH, 18.12.2013 - X ARZ 584/13

    Bindungswirkung eines gerichtlichen Beschlusses bzgl. der Unzuständigkeit eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2007 - 6 Ta 1204/07

    Zusammenhangsklage - Arrestverfahren - verschiedene Kammern desselben

  • ArbG Düsseldorf, 30.04.2020 - 8 Ga 27/20
  • OLG Frankfurt, 23.11.2000 - 16 W 137/00

    Verdeckte Tatsachenbehauptung über offen mitgeteilte Einzeltatsachen

  • KAG Mainz, 15.10.2013 - M 21/13

    Dienstpläne

  • ArbG Chemnitz, 08.08.2007 - 7 Ga 16/07
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