Rechtsprechung
BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- IWW
§ 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 130 Abs. 3 BGB, § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 139 Abs. 2 ZPO, § 27 Abs. 3 Satz 1 HUVollzG). Die Erwartung des Rechtsverkehrs, ein für einen inhaftierten Beschuldigten in einer hessischen, § 119 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 119 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StPO, § 119 Abs. 1 Satz 7 StPO, § 43 Abs. 1 SGB X
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur Darlegungslast im Zivilprozess; Zugang einer Willenserklärung an den Erklärungsempfänger durch Übergabe an einen Empfangsboten; Anforderungen an die Eigenschaft eines Empfangsboten; Mitarbeiter einer in Hessen gelegenen Justizvollzugsanstalt als ...
- bag-urteil.com
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang
- rewis.io
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang des Kündigungsschreibens - Arbeitnehmer in Untersuchungshaft
- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang des Kündigungsschreibens - Arbeitnehmer in Untersuchungshaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung; Prozessrecht - Außerordentliche und ordentliche Kündigung; Zugang in Untersuchungshaft
- rechtsportal.de
Grundsätze zur Darlegungslast im Zivilprozess
- datenbank.nwb.de
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang des Kündigungsschreibens - Arbeitnehmer in Untersuchungshaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung - und ihr Zugang in der Untersuchungshaft
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang in Untersuchungshaft
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mitarbeiter einer hessischen JVA sind grundsätzlich Empfangsboten des Häftlings - Übergabe einer Kündigung an JVA-Mitarbeiter bewirkt Zugang der Kündigung an Häftling
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Zugang einer Kündigung in Untersuchungshaft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3331
- NZA 2018, 1335
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Hessen, 01.07.2019 - 16 Sa 1318/18
Zugang einer Willenserklärung bei angeordneter Postkontrolle in der …
Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 72/18 - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. September 2017 - 16 TaBV 1129/15- aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (Bl. 882-887R der Akte).Der Beklagten wurde Gelegenheit gegeben, Erkundigungen zu Erkenntnissen über den Verbleib der Kündigungsschreiben im Zuge der Überwachung einzuholen und hierzu ergänzend vorzutragen (siehe BAG 24.5.2018 -2 AZR 72/18- Rn. 39).
Soweit das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 24. Mai 2018 -2 AZR 72/18- Rn. 42 eine Umdeutung der außerordentlichen Kündigung vom 11. Juli 2011 für möglich hält, falls diese erst nach Erteilung der Zustimmung des Integrationsamts am 25. Juli 2011 dem Kläger zugegangen sein sollte, kann Letzteres nicht festgestellt werden.
- LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung - Gerichtliche Auflösung des …
Auch bei streitigem Zugang kann ein Arbeitnehmer eine Kündigung mit einer punktuellen Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG gerichtlich angreifen (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 72/18 - Juris; Niemann NZA 2019, 69 ). - LSG Thüringen, 23.01.2023 - L 1 JVEG 361/21
Zuarbeit eines Kollegen zugestimmt: Beauftragung als Sachverständiger!
Für die Erwartungen des Rechtsverkehrs ist es unerheblich, ob die Pflichtenstellung durch Vertrag oder durch Rechtsnormen begründet ist (vgl. BAG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 72/18 -, juris Rn. 27). - LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 63/18
Anwendbarkeit des KSchG
- LAG Köln, 14.04.2021 - 11 Sa 771/20
Zahlung von Zusatzbeiträgen an die Versorgungskasse; Gezielte und gewollte …
Empfangsbote ist, wer vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen ermächtigt worden oder nach der Verkehrsauffassung als ermächtigt anzusehen ist, Willenserklärungen oder diesen gleichstehende Mitteilungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen (BAG, Urt. v. 24.05.2018 - 2 AZR 72/18 - m. w. N.).