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   BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18   

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BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 (https://dejure.org/2018,13189)
BAG, Entscheidung vom 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 (https://dejure.org/2018,13189)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 (https://dejure.org/2018,13189)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung eines erfolgreichen Auflösungsantrages trotz gerichtlich festgestellter Sozialwidrigkeit der Kündigung; Wiederholungsgefahr pflichtwidrigen Verhaltens trotz Abmahnung Grund für gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Bewusst ...

  • bag-urteil.com

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

  • Betriebs-Berater

    Begründung eines Auflösungsantrags nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auflösungsantrag bei einer sozialwidriger Kündigung

  • rewis.io

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung eines erfolgreichen Auflösungsantrages trotz gerichtlich festgestellter Sozialwidrigkeit der Kündigung

  • datenbank.nwb.de

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Auflösungsantrag des Arbeitgebers unter Berufung auf Gründe einer vorherigen erfolglosen Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Begründung eines Auflösungsantrags trotz gerichtlich festgestellter Sozialwidrigkeit der Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösungsantrag - und der bewusst flsche Tatsachenvortrag im Kündigungsschutzverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösungsantrag - und die erfolglosen Kündigungsgründe

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auflösungsantrag und der wahrheitswidrige Prozessvortrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 163, 36
  • NJW 2018, 3131
  • ZIP 2018, 1801
  • MDR 2018, 1256
  • NZA 2018, 1131
  • BB 2018, 1971
  • DB 2018, 2249
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
    Zudem dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 32) .

    bb) Sollte der Kläger bewusst wahrheitswidrig vorgetragen haben, könnte er sich - was das Landesarbeitsgericht im angefochtenen Urteil offengelassen hat - nicht darauf berufen, sein Vorgehen sei unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 30) .

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei gefährdet (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 60) .

    In diesen Fällen muss er indes im Einzelnen vortragen, weshalb die unzureichenden Kündigungsgründe einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit entgegenstehen sollen (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 60; 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - zu II 3 b der Gründe; APS/Biebl 5. Aufl. KSchG § 9 Rn. 52; ErfK/Kiel 18. Aufl. § 9 KSchG Rn. 23) .

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04

    Auflösungsantrag - Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (vgl. BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - Rn. 21) .

    In diesen Fällen muss er indes im Einzelnen vortragen, weshalb die unzureichenden Kündigungsgründe einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit entgegenstehen sollen (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 60; 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - zu II 3 b der Gründe; APS/Biebl 5. Aufl. KSchG § 9 Rn. 52; ErfK/Kiel 18. Aufl. § 9 KSchG Rn. 23) .

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
    Sollte das Landesarbeitsgericht - ggf. in einer Gesamtschau mehrerer für eine Auflösung geeigneter Sachverhalte - annehmen, das Arbeitsverhältnis der Parteien sei aufzulösen, wird es prüfen müssen, ob die ordentliche Kündigung allein aufgrund ihrer Sozialwidrigkeit unwirksam war (zu dieser Anforderung BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 34) .
  • BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
    Dieses wäre ggf. abfindungsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - zu B I 3 der Gründe; 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 - zu II 3 der Gründe, BAGE 25, 43) .
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
    Dieses wäre ggf. abfindungsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - zu B I 3 der Gründe; 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 - zu II 3 der Gründe, BAGE 25, 43) .
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
    Überdies betrifft diese Beschränkung des "Nachschiebens" von Kündigungsgründen nicht den Vortrag von Auflösungsgründen im Prozess (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 103, 100) .
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
    b) Sollte es davon überzeugt sein, der Kläger habe in einem oder beiden Punkten bewusst wahrheitswidrig vorgetragen, wird das Landesarbeitsgericht in einem zweiten Schritt beurteilen müssen, ob angesichts dessen noch eine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit möglich ist (BAG 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - zu B II 2 c der Gründe) .
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
    Nach der ständigen, vom Landesarbeitsgericht der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten Senatsrechtsprechung stellt sich eine verhaltensbedingte Kündigung, die auf eine Pflichtverletzung gestützt wird, die das Gericht nicht als besonders schwerwiegend erachtet, und die nicht am Maßstab von § 12 Abs. 3 AGG zu messen ist, bereits dann als unverhältnismäßig dar, wenn nach den bei ihrem Zugang erkennbaren Umständen nicht ausgeschlossen werden kann, eine Abmahnung werde eine Verhaltensänderung herbeiführen (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28 f., BAGE 159, 267) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
    Indes hätte das Landesarbeitsgericht sich nach § 286 Abs. 1 ZPO mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zu begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 73) .
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 347/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch auf einem Verdacht basierende gerichtliche

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

  • LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16

    Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 16 mwN).

    Der Vortrag des oder der Arbeitgeber*in muss so beschaffen sein, dass sich das Gericht, wollte es die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf dieses Vorbringen stützen, nicht in Widerspruch zu seiner Beurteilung des Kündigungsgrundes als unzureichend setzen müsste (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 19 mwN).

    Die Kammer hat bei der Bemessung der Abfindung die Vertragsdauer, das Lebensalter und den Familienstand, die gegenwärtige gesundheitliche Situation des Klägers sowie den Grad der Sozialwidrigkeit der Kündigung und ein Auflösungsverschulden des Klägers berücksichtigt (zu den maßgeblichen Kriterien BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 38; BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - unter B I 3 c der Gründe, DB 1984, 883 ).

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei gefährdet (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 16, BAGE 163, 36) .

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 14, BAGE 163, 36) .

    aa) Es ist schon nicht ersichtlich, dass das Landesarbeitsgericht bei dieser Bewertung von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen ist, wonach bewusst wahrheitswidriger Prozessvortrag des Arbeitnehmers in einem Kündigungsrechtsstreit, den dieser hält, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess zu verlieren, geeignet ist, eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 25, BAGE 163, 36) , und mögliche vorgerichtliche Lügen ihn nicht von der ihm im Rechtsstreit gemäß § 241 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 1 ZPO obliegenden Pflicht entbinden, wahrheitsgemäß vorzutragen (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 27, aaO) .

    Damit hat die Klägerin nicht "bloß" eine "pauschale Verfasserlüge" aufrechterhalten, sondern sie an die Vorhalte der Beklagten im Rechtsstreit angepasst und auf Frau K konkretisiert (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 34, BAGE 163, 36) , die damit in den Fokus der Beklagten gerückt wurde.

    Sollte die Kündigung sich aufgrund eines betriebsverfassungsrechtlich verwertbaren Sachverhalts als sozial gerechtfertigt erweisen, wird das Landesarbeitsgericht prüfen müssen, ob sie gleichwohl wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam ist (zur Unterscheidung vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 37, BAGE 163, 36) .

    Derzeit ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Klägerin die Unwahrheit ihrer gegenteiligen Behauptung nicht bewusst gewesen wäre (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 30, BAGE 163, 36) .

    c) Falls die Beklagte den Vorfall am 31. Mai 2019 gegenüber dem Betriebsrat nicht als "eigenständigen" Kündigungsgrund angeführt haben sollte, hinderte sie dies gleichwohl nicht, diesen Sachverhalt im Rahmen ihres Auflösungsantrags zu verwerten (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 37, BAGE 163, 36; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 103, 100) .

    Dieses wäre ggf. abfindungsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 38, BAGE 163, 36) .

  • LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18

    Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich; Rechtswidriges

    Ein Arbeitnehmer, der bewusst falsch vorträgt, um sich einen Vorteil im Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber zu verschaffen, verletzt - ungeachtet der strafrechtlichen Relevanz seines Handelns - in erheblicher Weise seine nach § 241 Abs. 2 BGB auch im gekündigten Arbeitsverhältnis bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers ( BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 -, Rn. 25, juris ).

    Der Vortrag muss so beschaffen sein, dass sich das Gericht, wollte es die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf dieses Vorbringen stützen, nicht in Widerspruch zu seiner Beurteilung des Kündigungsgrundes als unzureichend setzen müsste ( BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 -, Rn. 19, juris ).

  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23

    Kündigung - Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit

    Dessen ungeachtet kann auch ein untauglicher Täuschungsversuch das vertragsnotwendige Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer irreparabel zerstören (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 26, BAGE 163, 36) .
  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche

    Dabei kann das vertragsnotwendige Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer auch durch den untauglichen Versuch einer Täuschung über eine aufgrund ärztlicher Untersuchung festgestellte (vorläufige) Impfunfähigkeit irreparabel zerstört sein (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 26, BAGE 163, 36) .
  • LAG Hessen, 09.12.2019 - 16 Sa 839/19

    Auch ein mündlich geäußerter Wunsch des Arbeitnehmers gekündigt zu werden, macht

    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei gefährdet (Bundesarbeitsgericht 24. Mai 2018-2 AZR 73/18-Rn. 16; 19. November 2015-2 AZR 217/15-Rn. 60).

    Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG umfasst (Bundesarbeitsgericht 24. Mai 2018 -2 AZR 73/18- Rn. 17).

    Zudem dürfen die Partei nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (Bundesarbeitsgericht 24. Mai 2018 -2 AZR 73/18- Rn. 18).

    Entscheidend ist insoweit, dass selbst wenn man von einem wahrheitswidrigen Prozessvortrag des Klägers ausgeht, sich dieser nicht auf den Kündigungssachverhalt bezieht, worauf das Bundesarbeitsgericht entscheidend abstellt (Bundesarbeitsgericht 24. Mai 2018 -2 AZR 73/18- Rn. 27).

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

    Der Auflösungsantrag der Arbeitgeberin, den diese auch noch in der Berufungsinstanz stellen konnte, ist zulässig, weil die Kündigung der Beklagten zu 1) alleine aufgrund ihrer Sozialwidrigkeit unwirksam ist (BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18, juris Rn. 37).

    Dabei muss das Gericht in einer Gesamtabwägung (vgl. hierzu auch BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18, juris Rn. 37) sämtliche Umstände würdigen, die vor und nach der Kündigung eingetreten sind, und zwar unabhängig davon, wann der AG den Auflösungsantrag gestellt hat (ErfK/Kiel, 21. Auf. 2021, § 9 KSchG Rn. 13).

    Der Auflösungsantrag der Arbeitgeberin, den diese auch noch in der Berufungsinstanz stellen konnte, ist zulässig, weil auch die Kündigung der Beklagten zu 2) alleine aufgrund ihrer Sozialwidrigkeit unwirksam ist (BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18, juris Rn. 37).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Darauf bezogenes Vorbringen muss aber so beschaffen sein, dass sich das Gericht, will es die Auflösung des Arbeitsverhältnisses hierauf stützen, nicht in Widerspruch zu seiner Beurteilung des Kündigungsgrundes als unzureichend setzen müsste (BAG 24.05.2018 NZA 2018, 1131).

    Ein solcher Widerspruch liegt dann nicht vor, wenn das Gericht einerseits die Kündigung für nicht gerechtfertigt erachtet, weil nach den bei Zugang der Kündigung erkennbaren Umständen nicht ausgeschlossen gewesen ist, dass eine Abmahnung eine Verhaltensänderung herbeiführen wird, und es andererseits seine Entscheidung, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, damit begründet, es verbleibe bei Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die durch objektive Tatsachen begründete Gefahr, der Arbeitnehmer könne ein pflichtwidriges Verhalten trotz Abmahnung wiederholen (BAG 24.05.2018 NZA 2018, 1131).

    Dies entbindet ihn vor allem nicht von der ihm im Kündigungsschutzprozess gemäß § 241 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 1 ZPO obliegenden Pflicht, wahrheitsgemäß vorzutragen (BAG 24.05.2018 NZA 2018, 1131).

  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 5/22

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Berufungsinstanz - Maßregelungsverbot -

    Das Landesarbeitsgericht hat ausgehend von der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 16 ff., BAGE 163, 36) bei der Würdigung des Schreibens des Klägers vom 14. September 2019 an den Geschäftsführer der Muttergesellschaft der Beklagten alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt (zum eingeschränkten Prüfungsmaßstab vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 14, aaO) .

    Der Erfolg einer solchen erschien alles andere als sicher, weil sich der Kläger noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung "uneinsichtig" gezeigt hat (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 21, BAGE 163, 36) .

  • LAG Hamm, 23.02.2022 - 10 Sa 492/21

    Kündigung wegen sexueller Handlungen; Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung

    Umstände, die erst danach entstanden sind, können allenfalls Grundlage für eine weitere Kündigung oder einen Auflösungsantrag dienen (BAG, 24.05.2018, - 2 AZR 73/18, juris, Rn. 21; BAG, 10.06.2010, - 2 AZR 541/09, juris, Rn. 52).

    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG, 24.05.2018, - 2 AZR 73/18, juris, Rn. 16; BAG, 24.11.2011, - 2 AZR 429/10, juris, Rn. 41f).

    Zudem dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG 24.05.2018, - 2 AZR 73/18, juris, Rn. 18 m.w.N.).

    Ausreichend ist, dass er es hätte sein können (BAG, 24.05.2018, - 2 AZR 73/18, juris, Rn. 25, 26).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im

  • LAG Köln, 21.09.2020 - 3 Sa 599/19

    Arbeitsvertrag vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess aufgelöst

  • LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21

    Gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Auflösungsgründe i.S.d. §§ 9 ,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2019 - 2 Sa 113/18

    Klageerweiterung nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist aus § 4 KSchG -

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 6 Sa 28/19

    Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers, Auflösungsgrund, Täuschung,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Auflösungsantrag des

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung -

  • LAG Niedersachsen, 06.10.2021 - 13 Sa 1199/20

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung; Unzulässige

  • LAG Thüringen, 14.11.2018 - 6 Sa 204/18

    Außerordentliche Kündigung - rassistische Äußerung auf Facebook - öffentlicher

  • LAG Köln, 13.05.2020 - 6 Sa 663/19

    Fristlose Kündigung; Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert; Dauer der

  • LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20

    Außerordentliche Kündigung; Verfassungstreue; Ordnungsdienst; Kommune;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 245/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs -

  • LAG Köln, 25.08.2022 - 8 Sa 462/22

    Außerordentliche Kündigung; Auflösungsantrag; Äußerung im Rahmen der

  • LAG Köln, 25.01.2022 - 4 Sa 414/21

    Zwei-Stufen-Prüfung des "wichtigen Grundes" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ;

  • LAG Köln, 26.01.2023 - 8 Sa 473/22

    Teilweise Unzulässigkeit der Berufung; Kündigung wegen falscher Anschuldigungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 164/21

    Außerordentliche Kündigung nach Beleidigung eines Vorgesetzten

  • LAG Köln, 23.11.2018 - 11 Sa 989/14

    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erkrankung eines

  • ArbG Hagen, 08.06.2021 - 4 Ca 2177/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 525/19

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Störung Betriebsfrieden

  • LAG Köln, 18.01.2022 - 4 Sa 329/21

    Betankung des privaten Wohnmobils kein fristloser Kündigungsgrund; Nutzung einer

  • LAG Thüringen, 10.10.2018 - 6 TaBV 11/17

    Anfechtung Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Frist zur Einreichung von

  • LAG Köln, 27.04.2023 - 8 Sa 463/22

    Zweckbefristung; Auflösende Bedingung; Eigenart der Arbeitsleistung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2023 - 5 Sa 226/22

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Nutzungsausfallentschädigung

  • LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 467/19

    Kündigung; chaotische Kassenführung

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23

    Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche

  • LAG Nürnberg, 08.03.2022 - 7 Sa 176/20

    Betriebsrat, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Berufung, Arbeitsvertrag, Arzt,

  • ArbG Bonn, 10.02.2021 - 4 Ca 1984/19
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.11.2018 - 17 Sa 916/18

    Begründung einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit erfolglosen Gründen der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 109/22

    Kündigung - Minderleistung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2020 - 2 Sa 340/19

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • LAG Köln, 30.08.2022 - 4 Sa 803/21

    Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen; Androhung einer Krankschreibung;

  • ArbG Bonn, 27.09.2023 - 4 Ca 1855/22
  • ArbG Minden, 23.06.2021 - 2 Ca 917/20

    Fristlose Kündigung, Versetzung, Auflösungsantrag

  • LAG Köln, 21.06.2019 - 11 Sa 378/18

    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Operators

  • LAG Köln, 19.08.2022 - 11 Sa 609/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag

  • LAG Köln, 14.04.2021 - 11 Sa 518/20

    Fristlose Kündigung eines Busfahrers wegen Kundenbeschwerden; Stoppen eines

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2022 - 17 Sa 11/22

    Unzumutbare Fortsetzung Arbeitsverhältnis - Auflösungsantrag

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 27.04.2022 - 5 Ca 5021/22

    Fristlose Kündigung bei Schlechtleistung - Hausverbot/ Einsatzverbot - Drohung

  • BAG, 02.03.2022 - 2 AZN 698/21

    Auflösungsantrag, Nichtzulassungsbeschwerde

  • LAG Köln, 11.01.2023 - 3 Sa 102/22

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens -

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