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   BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18   

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https://dejure.org/2018,13187
BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18 (https://dejure.org/2018,13187)
BAG, Entscheidung vom 24.05.2018 - 2 AZR 67/18 (https://dejure.org/2018,13187)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 (https://dejure.org/2018,13187)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist - Kündigungsrücknahmevereinbarung

  • IWW

    § 2 KSchG, § ... 7 Halbs. 1 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 6 KSchG, § 4 Satz 2 KSchG, §§ 11, 12 KSchG, § 8 KSchG, § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 4 Satz 1, § 7 KSchG, § 6 Satz 1 KSchG, § 139 ZPO, § 307 Satz 1 ZPO, § 259 ZPO, § 92 Abs. 1, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1, § 269 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Kündigungsfrist einer Kündigungsschutzklage bei Ablehnung des Angebots aus der Änderungskündigung; Klagefrist bei mehreren ordentlichen Kündigungen; Streitgegenstände bei Klagen gegen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und gegen eine Änderung der ...

  • bag-urteil.com

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

  • Betriebs-Berater

    Klagefrist bei Änderungsschutzklage

  • rewis.io

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist - Kündigungsrücknahmevereinbarung

  • ra.de
  • arbeitnehmer-kuendigungsschutz.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einhaltung der Klagefrist bei einer Folgekündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4 S. 1; KSchG § 4 S. 2; KSchG § 6
    Kündigungsfrist einer Kündigungsschutzklage bei Ablehnung des Angebots aus der Änderungskündigung

  • datenbank.nwb.de

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist - Kündigungsrücknahmevereinbarung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Klagefrist bei Änderungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungsschutzklage - und die zurückgenommene Änderungskündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungsschutzklage - und die Klagefrist der nachfolgenden Kündigungsschutzklage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderungsschutzklage und die Klagefrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderungsschutzklage - "Kündigungsrücknahmevereinbarung" - Klagefrist in Bezug auf nachfolgende Beendigungskündigung - Beschäftigungsklage als Klage auf zukünftige Leistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 163, 24
  • NJW 2018, 2818
  • ZIP 2019, 48
  • NZA 2018, 1127
  • BB 2018, 2035
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18
    Eine verspätet erhobene Beendigungsschutzklage muss als unbegründet abgewiesen werden (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 16, BAGE 150, 234) .

    Dies folgt aus einer analogen Anwendung von § 6 KSchG (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 28, BAGE 150, 234) .

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger selbst den Gegenstand eines Beendigungsschutzantrags in dieser Weise (konkludent) begrenzt hat und das Gericht auf die Unwirksamkeit einer später wirkenden Kündigung erkennt, ohne dass der Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer früher wirkenden Kündigung bereits rechtskräftig entschieden wäre (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22, BAGE 150, 234) .

    Ergibt sich weder aus der Klagebegründung noch aus sonstigen Erklärungen des Arbeitnehmers oder in den Rechtsstreit eingeführten Umständen, dass er den Gegenstand der Beendigungsschutzklage auf die Wirksamkeit der konkret angegriffenen Kündigung beschränken will, muss der Arbeitgeber davon ausgehen, der Arbeitnehmer wende sich mit seiner Klage zugleich gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch mögliche andere Tatbestände bis zu dem in der angegriffenen Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 23, BAGE 150, 234) .

    Auch letztere sind damit regelmäßig Streitgegenstand einer Klage gemäß § 4 Satz 1 KSchG (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 44, BAGE 150, 234) .

    Die Frage, ob durch einen Beendigungsschutzantrag nach § 4 Satz 1 KSchG die Frist zur Klage gegen eine Folgekündigung gewahrt wird, ist auch in diesem Fall danach zu beantworten, ob die weitere Kündigung vom Streitgegenstand der ursprünglichen Klage erfasst wird (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 29, BAGE 150, 234) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18
    Auch im Rahmen einer Klage nach § 4 Satz 2 KSchG wird nicht lediglich - rein punktuell und im Sinne eines Rechtsgutachtens - über die Wirksamkeit der Kündigungserklärung (dazu BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 28, BAGE 153, 94) und des mit ihr verbundenen Vertragsangebots entschieden.

    Er hat damit zu verstehen gegeben, dass er sich gegen die Änderung seines Arbeitsverhältnisses zum Ablauf der Kündigungsfrist wehre, dieses aber in jedem Fall - und sei es zu neuen Vertragsbedingungen - fortsetzen möchte (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 30, BAGE 153, 94) .

    Im Übrigen knüpft § 6 Satz 1 KSchG nicht an den Wortlaut von § 4 Satz 1 KSchG an und macht der Arbeitnehmer - ohne Hinzutreten von besonderen Umständen - auch mit einem Antrag nach § 4 Satz 2 KSchG geltend, eine rechtswirksame Kündigung liege nicht vor (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 30, BAGE 153, 94) .

  • BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 159/83
    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18
    Vielmehr muss er zu erkennen geben, er werde den Arbeitnehmer auch dann nicht vertragsgemäß beschäftigen, wenn die "Unwirksamkeit" sämtlicher streitbefangener Kündigungen rechtskräftig festgestellt ist (vgl. BAG 15. März 1984 - 2 AZR 159/83 - zu B I 2 der Gründe) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18
    a) Will ein Arbeitnehmer geltend machen, eine schriftliche Änderungskündigung, die mangels wirksamer Annahme des Vertragsangebots als Beendigungskündigung wirkt, sei sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam, muss er gemäß § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch sie nicht aufgelöst worden ist (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 19) .
  • LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17

    Änderungskündigung; Klagefrist; Equal-Pay-Ansprüche

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. Dezember 2017 - 11 Sa 296/17 - aufgehoben, soweit es den Änderungsschutzanträgen gegen die Kündigungen vom 29. Juni 2016 und 28. Juli 2016 sowie dem Antrag stattgegeben hat, die Beklagte zu verurteilen, den Kläger über den rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits hinaus als Kfz-Meister zu beschäftigen.
  • ArbG München, 24.03.2017 - 12 Ca 13884/15

    Änderungen von Vertragsbedingungen mit den Änderungskündigungen

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts München vom 24. März 2017 - 12 Ca 13884/15 - teilweise abgeändert:.
  • ArbG Stuttgart, 22.10.2020 - 11 Ca 2950/20

    Fristlose Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit

    Selbst wenn man entgegen der hier vertretenen Ansicht davon ausgehen würde, in der Klageschrift sei ursprünglich nur die ordentliche Änderungskündigung angegriffen worden, würde sich am Ergebnis nichts ändern: Ein Änderungsschutzantrag nach § 4 Satz 2 KSchG wahrt die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG für eine nachfolgende (oder ergänzend gleichzeitig ausgesprochene) Beendigungskündigung, die vor dem oder zeitgleich mit dem "Änderungstermin" der ersten Kündigung wirksam werden soll, jedenfalls dann, wenn der Kläger die Unwirksamkeit der Folgekündigung noch vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz mit einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG geltend macht (vgl. BAG vom 24.05.2018 - 2 AZR 67/18; vgl. im Übrigen auch BAG vom 18.1.2014 - 2 AZR 163/14; zu einem möglichen Wechsel eines Antrages nach § 4 Abs. 1 KSchG auf § 4 S. 2 KSchG auch BAG vom 21.05.2019 - 2 AZR 26/19).
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18

    Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit;

    In anderen Fällen ergibt sich diese (materielle) Rechtsfolge aus dem Zusammenspiel gesetzlicher Normen (so etwa bei der Frist zur Beantragung der Eheaufhebung gemäß § 1317 Abs. 1 Satz 1, § 1314 BGB - zu deren materiell-rechtlicher Natur: BGH, Urteil vom 29. Juni 1957 - IV ZR 88/57, BGHZ 25, 66, 74; bei der Frist zur Anfechtung der Vaterschaft gemäß § 1600b Abs. 1 Satz 1, § 1600 BGB - zu deren materiell-rechtlicher Natur: BeckOGK-BGB/Reuß, Stand 1. Februar 2020, § 1600b Rn. 26 mwN; bei der Frist für eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gemäß §§ 4, 7 KSchG - zu deren materiell-rechtlicher Natur: BAGE 150, 234, 236; 163, 24, 26 f.).
  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 530/20

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - sehr kurze Dauer -

    Ein Antrag, den Arbeitnehmer über den rechtskräftigen Abschluss des Beendigungsrechtsstreits hinaus tatsächlich zu beschäftigen, ist aber nach § 259 ZPO nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber zu erkennen gibt, er werde dies trotz des Unterliegens im Beendigungsschutzprozess nicht tun (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 44, BAGE 163, 24) .
  • BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Förderung wissenschaftlicher

    Die Klägerin hat diesen Antrag jedoch nicht begründet; insbesondere hat sie keine Umstände dargelegt, welche die nach § 259 ZPO erforderliche Besorgnis rechtfertigen könnten, die Beklagte werde im Fall eines Obsiegens mit dem Befristungskontrollantrag eine Beschäftigung über den rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits hinaus verweigern (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 44, BAGE 163, 24) und welche ein Rechtsschutzinteresse an einer Verurteilung der Beklagten zur rückwirkenden Beschäftigung der Klägerin begründen könnten.
  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    Anders als in den Fällen, in denen innerhalb der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG kein Antrag erhoben wurde, der die Unwirksamkeit einer konkreten Kündigung zum Gegenstand hat, sondern ggf. nur ein allgemeiner Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO, ein gegen eine später oder zeitgleich wirkende andere Kündigung gerichteter Kündigungsschutz- oder Änderungsschutzantrag oder ein die Unwirksamkeit der Kündigung lediglich voraussetzender Leistungsantrag (zur Möglichkeit der analogen Anwendung von § 6 KSchG in diesen Fällen: vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 34, BAGE 146, 161; 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 28, BAGE 150, 234; 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 31 f. , BAGE 163, 24; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 23; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 23) , ist durch einen rechtzeitig erhobenen Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG bereits die nämliche "punktualisierte" (Änderungs-)Kündigung angegriffen.

    Die Streitgegenstände des Beendigungsschutzantrags gem. § 4 Satz 1 KSchG und der Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG sind aufgrund der unterschiedlichen, vom Gesetz vorgegebenen Antragsfassungen zwar nicht identisch, aber eng miteinander verknüpft (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 92/19

    Anfechtung - Rechtskraft der Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

    Damit steht zugleich fest, dass das Arbeitsverhältnis vor oder bis zum 31. August 2017 auch nicht aufgrund irgendeines anderen Umstands geendet hat, sondern an diesem Tag noch bestanden hat (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 20, BAGE 163, 24; 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 150, 234) .
  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot

    Voraussetzung für eine Klage auf zukünftige tatsächliche Beschäftigung ist die Besorgnis, der Schuldner werde sich andernfalls der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 44, BAGE 163, 24) .

    Der Arbeitgeber muss etwa zu erkennen geben, er werde den Arbeitnehmer auch dann nicht vertragsgemäß beschäftigen, wenn der (Fort-)Bestand des Arbeitsverhältnisses rechtskräftig festgestellt ist (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 44, aaO) .

  • LAG Hamm, 28.06.2022 - 17 Sa 1400/21

    Unterschrift als individueller Schriftzug Handeln ohne Vertretungsmacht i.S.d. §

    Der Kläger hat den Gegenstand der Beendigungsschutzanträge auch nicht dahingehend begrenzt, dass mit ihnen nur isoliert über die Wirksamkeit der Kündigungen und nicht über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigungen entschieden werden soll (vgl. zur "Ausklammerung" BAG 20.05.1999 - 2 AZR 278/98 - zu I der Gründe; 24.05.2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 20).
  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Mit Rechtskraft einer solchen Entscheidung steht darum grundsätzlich fest, dass das Arbeitsverhältnis bis zu dem vorgesehenen Auflösungstermin auch nicht durch mögliche andere Beendigungstatbestände aufgelöst worden ist, selbst wenn diese von keiner Seite in den Prozess eingeführt wurden (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 20 mwN und Ausführungen zu den Folgen einer "Ausklammerung", BAGE 163, 24) .

    Durch eine Kündigungsschutzklage sind damit in der Regel auch solche Auflösungstatbestände mit angegriffen, die noch während des Laufs der von der ersten Kündigung ausgelösten Kündigungsfrist entstehen und das Arbeitsverhältnis vor dem oder bis einschließlich zu dem mit der ausdrücklich angegriffenen Kündigung avisierten Termin auflösen könnten (sog. "kleines Schleppnetz", BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 21 ff. mwN, aaO) .

    Ob das Gleiche zu gelten hat, wenn eine solche Punktualisierung unterbleibt, kann dahinstehen (für die Frage der Notwendigkeit der Punktualisierung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz, wenn die weitere Kündigung vor diesem Zeitpunkt zugeht, ebenfalls offengelassen, dem aber zuneigend BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 34, BAGE 163, 24; vgl. auch BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 34, aaO) .

  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    Der Beschäftigungsanspruch ist zwingend zukunftsgerichtet (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 44, BAGE 163, 24; 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - Rn. 32, BAGE 161, 179; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - Rn. 12, BAGE 160, 325; 2. November 2016 - 10 AZR 419/15 - Rn. 14; 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - zu C der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18

    Zulässigkeit des Übergangs vom Beendigungsschutz- zum Änderungsschutzantrag im

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20

    Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2023 - 12 Sa 418/23

    Kündigung wegen Betriebsübergang - Anderweitige Kündigungsbegründung - Auslegung

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

  • LAG Sachsen, 13.06.2023 - 2 Sa 459/21

    Auslegung von Prozesserklärungen; Auslegung eines allgemeinen

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 285/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

  • BAG, 28.04.2022 - 6 AZR 237/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

  • LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21

    Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO ; Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 24 Sa 2016/19

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 7 Sa 497/19

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Folgekündigung - Klageerweiterung in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2022 - 21 Ta 917/22

    Rechtsweg - Hauptantrag - auflösend bedingter Hilfsantrag - außerordentliche

  • BAG, 28.04.2022 - 6 AZR 340/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2018 - 4 Ta 423/18

    Streitwert eines Kündigungsrechtsstreits bei Klageerweiterung um eine

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19

    Kündigungsschutzklage; Allgemeiner Fortbestehensantrag; Klageerweiterung in der

  • BAG, 28.04.2022 - 6 AZR 342/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 14 Sa 943/19

    Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz; Neue

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 14 Sa 516/19

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Zivilprozess; Merkmale einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots

  • LAG Köln, 01.06.2022 - 11 Sa 713/21

    Auslegung; Kündigungsrücknahme

  • ArbG Hagen, 16.03.2020 - 2 Ca 1775/19

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

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