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   BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18   

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https://dejure.org/2018,13188
BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18 (https://dejure.org/2018,13188)
BAG, Entscheidung vom 24.05.2018 - 2 AZR 72/18 (https://dejure.org/2018,13188)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 72/18 (https://dejure.org/2018,13188)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang des Kündigungsschreibens - Arbeitnehmer in Untersuchungshaft

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 130 Abs. 3 BGB, § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 139 Abs. 2 ZPO, § 27 Abs. 3 Satz 1 HUVollzG). Die Erwartung des Rechtsverkehrs, ein für einen inhaftierten Beschuldigten in einer hessischen, § 119 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 119 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StPO, § 119 Abs. 1 Satz 7 StPO, § 43 Abs. 1 SGB X

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Darlegungslast im Zivilprozess; Zugang einer Willenserklärung an den Erklärungsempfänger durch Übergabe an einen Empfangsboten; Anforderungen an die Eigenschaft eines Empfangsboten; Mitarbeiter einer in Hessen gelegenen Justizvollzugsanstalt als ...

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang

  • rewis.io

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang des Kündigungsschreibens - Arbeitnehmer in Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Prozessrecht - Außerordentliche und ordentliche Kündigung; Zugang in Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de

    Grundsätze zur Darlegungslast im Zivilprozess

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang des Kündigungsschreibens - Arbeitnehmer in Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung - und ihr Zugang in der Untersuchungshaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang in Untersuchungshaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitarbeiter einer hessischen JVA sind grundsätzlich Empfangsboten des Häftlings - Übergabe einer Kündigung an JVA-Mitarbeiter bewirkt Zugang der Kündigung an Häftling

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zugang einer Kündigung in Untersuchungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3331
  • NZA 2018, 1335
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 687/09

    Zugang einer Kündigung - Ehegatte als Empfangsbote

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18
    a) Wird ein Schreiben einem Empfangsboten übergeben, ist es dem Adressaten iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zugegangen, sobald nach den gewöhnlichen Umständen mit der Weiterleitung an diesen zu rechnen ist (BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 687/09 - Rn. 18, BAGE 138, 127) .

    Vom Adressaten, auf den es für den Zugang allein ankommt, kann daher erst nach Ablauf der Zeit, die der Empfangsbote für die Übermittlungstätigkeit unter den obwaltenden Umständen normalerweise benötigt, erwartet werden, dass er von der Erklärung Kenntnis nehmen kann (BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 687/09 - aaO) .

    Ebenso wie der Adressat dafür Sorge zu tragen hat, dass er von Erklärungen, die in seinen Machtbereich gelangt sind, Kenntnis erhält, kann er sich nicht auf seine Unkenntnis berufen, wenn solche Erklärungen an Personen übergeben werden, die regelmäßig Kontakt zu seinem Machtbereich haben und auch aufgrund ihrer Reife und Fähigkeiten geeignet erscheinen, Erklärungen an ihn weiterzuleiten (BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 687/09 - Rn. 13, BAGE 138, 127; MüKoBGB/Einsele 7. Aufl. § 130 Rn. 25; Sandmann AcP 199 [1999] S. 455, 457) .

    Die Eigenschaft, Empfangsbote sein zu können, ist bejaht worden, wenn eine auf eine gewisse Dauer angelegte räumliche Nähe zum Adressaten gegeben war sowie bei Bestehen einer persönlichen oder vertraglichen Beziehung (BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 687/09 - Rn. 14, aaO) .

  • LAG Hessen, 04.09.2017 - 16 Sa 1129/15

    § 130 BGB, § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. September 2017 - 16 Sa 1129/15 - aufgehoben.
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18
    Eine verkörperte Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37; 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 20 f.) .
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 372/13

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18
    Darin ist weder konkludent eine Zustimmung zur ordentlichen Kündigung enthalten gewesen, noch kann die Entscheidung nach § 43 Abs. 1 SGB X in eine Zustimmung zur ordentlichen Kündigung umgedeutet werden (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 372/13 - Rn. 25 ff.; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 36, BAGE 138, 312) .
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18
    (1) Zwar richtet sich die Erklärungslast gem. § 138 Abs. 2 ZPO grundsätzlich danach, wie die darlegungspflichtige Partei vorgetragen hat (BGH 4. April 2014 - V ZR 275/12 - Rn. 11 mwN, BGHZ 200, 350; Zöller/Greger ZPO 32. Aufl. § 138 Rn. 8) .
  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18
    Eine verkörperte Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37; 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 20 f.) .
  • BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18
    Für einen schlüssigen und erheblichen Sachvortrag einer Partei genügt die Wiedergabe solcher tatsächlichen Umstände, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BGH 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11 - Rn. 16; Zöller/Greger ZPO 32. Aufl. § 138 Rn. 7b) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18
    Darin ist weder konkludent eine Zustimmung zur ordentlichen Kündigung enthalten gewesen, noch kann die Entscheidung nach § 43 Abs. 1 SGB X in eine Zustimmung zur ordentlichen Kündigung umgedeutet werden (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 372/13 - Rn. 25 ff.; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 36, BAGE 138, 312) .
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18
    In diesen Fällen kann vom Prozessgegner im Rahmen des Zumutbaren das substanziierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der ihr widersprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (BGH 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - Rn. 16 mwN) .
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18
    Ewas anderes gilt aber dann, wenn diese außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH 14. Juni 2005 - VI ZR 179/04 - Rn. 18, BGHZ 163, 209; Zöller/Greger ZPO 32. Aufl. § 138 Rn. 8b) .
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 80/92

    Versehentliche Falschbezeichnung des Rechtsmittels in dem verkündeten, im

  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

  • LAG Hessen, 01.07.2019 - 16 Sa 1318/18

    Zugang einer Willenserklärung bei angeordneter Postkontrolle in der

    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 72/18 - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. September 2017 - 16 TaBV 1129/15- aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (Bl. 882-887R der Akte).

    Der Beklagten wurde Gelegenheit gegeben, Erkundigungen zu Erkenntnissen über den Verbleib der Kündigungsschreiben im Zuge der Überwachung einzuholen und hierzu ergänzend vorzutragen (siehe BAG 24.5.2018 -2 AZR 72/18- Rn. 39).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 24. Mai 2018 -2 AZR 72/18- Rn. 42 eine Umdeutung der außerordentlichen Kündigung vom 11. Juli 2011 für möglich hält, falls diese erst nach Erteilung der Zustimmung des Integrationsamts am 25. Juli 2011 dem Kläger zugegangen sein sollte, kann Letzteres nicht festgestellt werden.

  • LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21

    Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung - Gerichtliche Auflösung des

    Auch bei streitigem Zugang kann ein Arbeitnehmer eine Kündigung mit einer punktuellen Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG gerichtlich angreifen (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 72/18 - Juris; Niemann NZA 2019, 69 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 63/18

    Anwendbarkeit des KSchG - Kleinbetrieb - gemeinsamer Betrieb

    Denn dem objektiven Gehalt der Grundrechte (Art. 12 GG) kommt im Verfahrensrecht eine hohe Bedeutung zu (BVerfG 27.01.1998 EzA § 23 KSchG Nr. 17; BAG 26.06.2008 EzA § 23 KSchG Nr. 32; s.a. BAG 24.05.2018 - 2 AZR 72/18, EzA § 130 BGB 2002 Nr. 8 = NZA 2018, 1335).
  • LAG Köln, 14.04.2021 - 11 Sa 771/20

    Zahlung von Zusatzbeiträgen an die Versorgungskasse; Gezielte und gewollte

    Empfangsbote ist, wer vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen ermächtigt worden oder nach der Verkehrsauffassung als ermächtigt anzusehen ist, Willenserklärungen oder diesen gleichstehende Mitteilungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen (BAG, Urt. v. 24.05.2018 - 2 AZR 72/18 - m. w. N.).
  • LSG Thüringen, 23.01.2023 - L 1 JVEG 361/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - gerichtliche

    Für die Erwartungen des Rechtsverkehrs ist es unerheblich, ob die Pflichtenstellung durch Vertrag oder durch Rechtsnormen begründet ist (vgl. BAG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 72/18 -, juris Rn. 27).
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