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BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine tarifliche Vergütungsgruppe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 13.03.1984 - 3 BV 4/82
- LAG Baden-Württemberg, 31.07.1984 - 5 TaBV 5/84
- BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83
Betriebsrat - Zustimmungsersetzung - Personalmaßnahmen - Verweisung
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84
Durch Tarifvertrag kann die Frist des § 99 Abs. 3 BetrVG verlängert werden (Beschluß des Senats vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 - AP Nr. 24 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 3/82
Eingruppierung
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84
Auch bei Angestellten im rechnergesteuerten Textsystem der Druckindustrie richtet sich die Eingruppierung nach ihrer überwiegend auszuübenden Tätigkeit (Beschluß vom 14. Februar 1984 - 1 ABR 3/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie). - BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 8/84
Umgruppierung eines AT-Angestellten
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84
Das gilt unabhängig davon, ob die Eingruppierung in eine tarifliche Vergütungsordnung erfolgt, an die die Arbeitsvertragsparteien kraft Tarifbindung gebunden sind, oder in eine sonstige Vergütungsordnung, die kraft vertraglicher Vereinbarung oder auch betrieblicher Übung Anwendung findet (zur Veröffentlichung bestimmter Beschluß des Senats vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 -).
- BAG, 12.03.1986 - 4 ABR 22/84
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84
Der Gehaltstarifvertrag nimmt auf sie auch nicht Bezug, so daß auch nicht auf diese Weise die Unterschriften unter dem Gehaltstarifvertrag auf die Durchführungsbestimmungen bezogen werden können (Beschluß des Vierten Senats vom 12. März 1986 - 4 ABR 22/84 - unveröffentlicht). - BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mit Rücksicht auf die häufig tatsächlich schwierige Eingruppierung gemeinsam entscheiden, welcher Vergütungsgruppe die auszuübende Tätigkeit des Arbeitnehmers entspricht, um so eine größere Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierung zu bieten und eine einheitliche Handhabung der Vergütungsordnung im Betrieb zu gewährleisten (Beschluß des Senats vom 22. März 1983, BAG 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß des Senats vom 31. Mai 1983, BAG 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80
Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mit Rücksicht auf die häufig tatsächlich schwierige Eingruppierung gemeinsam entscheiden, welcher Vergütungsgruppe die auszuübende Tätigkeit des Arbeitnehmers entspricht, um so eine größere Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierung zu bieten und eine einheitliche Handhabung der Vergütungsordnung im Betrieb zu gewährleisten (Beschluß des Senats vom 22. März 1983, BAG 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß des Senats vom 31. Mai 1983, BAG 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80
Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84
Auch das ist zulässig (Beschluß des Senats vom 17. Mai 1983, BAG 42, 386 = AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 26.05.1965 - 4 AZR 52/64
Kartographie - Zweig des graphischen Gewerbes - Technische Angestellte - …
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84
Auch bei Angestellten im rechnergesteuerten Textsystem der Druckindustrie richtet sich die Eingruppierung nach ihrer überwiegend auszuübenden Tätigkeit (Beschluß vom 14. Februar 1984 - 1 ABR 3/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).