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   BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03   

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BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03 (https://dejure.org/2004,3759)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2004 - 8 AZR 280/03 (https://dejure.org/2004,3759)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 (https://dejure.org/2004,3759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Fortzahlung einer Amtszulage; Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin; Bedeutung der Schülerzahl; Statusverändernde Bedeutung der Bestellung; Entzug des Status mit Mitteln des Arbeitsrechts; Erfordernis erneuter Ermessensausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung von Lehrern; öffentlicher Dienst - Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Zulage einer stellv. Schulleiterin in Sachsen bei Absinken der Schülerzahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage für die Vergangenheit bzw. trotz der gleichzeitig erhobenen Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG 16. April 2003 - 4 AZR 373/02 - mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

    Im Übrigen geht es auch nicht um die Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin an einer Schule mit einer bestimmten Schülerzahl (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99, zu II 1 a cc der Gründe; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

    Soweit der beklagte Freistaat auf die Entscheidung des Senats vom 5. September 2002 (- 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93) verweist und meint, die dort zu der Grundvergütung aufgestellten Grundsätze des automatischen Absinkens der Grundvergütung müssten auch die Amtszulage erfassen, verfängt dieser Einwand nicht.

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Im Übrigen geht es auch nicht um die Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin an einer Schule mit einer bestimmten Schülerzahl (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99, zu II 1 a cc der Gründe; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

    Der Senat hat mit Urteil vom 14. Februar 2002 (- 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99) entschieden, dass durch die Zahlung der Zulage gleichzeitig eine Entscheidung zu Gunsten des Arbeitnehmers getroffen worden und der Anspruch auf die Zulage entstanden ist.

    Hinsichtlich dieser verbleibt es bei den Grundsätzen der Entscheidung vom 14. Februar 2002 (- 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99).

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 16. September 1998 (- 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376 = AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 56) zum Entzug einer Funktion als stellvertretende Schulleiterin im Wege des Verwaltungsakts ausgeführt, dass im Arbeitsverhältnis ein Handeln des öffentlichen Arbeitgebers durch Verwaltungsakt belastende Rechtsfolgen nicht auszulösen vermag.
  • BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 373/02

    Tarifauslegung; Kumulierung von Zuschlägen

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage für die Vergangenheit bzw. trotz der gleichzeitig erhobenen Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG 16. April 2003 - 4 AZR 373/02 - mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01

    Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Doch selbst wenn man mit der Entscheidung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 2002 (- 9 AZR 559/01 -) annähme, dass die Gerichte für Arbeitssachen entgegen der verwaltungsgerichtlichen Ermessenskontrolle selbst eine Überprüfung der Gründe nach § 315 Abs. 3 BGB vornehmen müssten, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • LAG Sachsen, 01.04.2003 - 5 Sa 406/00

    Feststellungsinteresse bei der Klage auf eine Amtszulage; Eingruppierung einer

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 1. April 2003 - 5 Sa 406/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98

    Widerruf des Auftrags, die Geschäfte eines Schulleiters wahrzunehmen

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
    Der arbeitsvertragliche Status der Klägerin war damit der einer stellvertretenden Schulleiterin (vgl. auch BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Hinweise des Senats: Abweichung von BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99 und 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123 Parallelsache zu - 4 AZR 312/04 -, - 4 AZR 313/04 -, - 4 AZR 494/04 -und - 4 AZR 510/04 -.

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als ständiger Vertreterin des Schulleiters einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO).

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03

    Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule, die nach zunächst erfolgter

    Der arbeitsvertragliche Status der Klägerin war damit nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der einer Schulleiterin (vgl. 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - 20. März 2003 - 8 AZR 77/02 - AP ZPO § 565 Nr. 23 = EzA ZPO 2002 § 563 Nr. 1; 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).

    Arbeitsvertraglich besteht die Rechtsposition eines Schulleiters mit allen daraus folgenden Ansprüchen aber nach wie vor fort (BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376 = AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 56).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 494/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als Leiterin einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 312/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als Leiterin einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -aaO).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 313/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als ständiger Vertreterin des Schulleiters einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -aaO).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 510/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als der ständigen Vertreterin des Schulleiters einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -aaO).

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05

    Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Ob in der bloßen Einstellung der Zahlung und ihrer Herausnahme aus der Lohnabrechnung ein konkludenter Widerruf liegt, ist Tatfrage (BAG, Urteil vom 07.09.1994, 10 AZR 716/93, NZA 1995, 430, Urteil vom 14.02.2002, 8 AZR 313/01, EzBAT Nr. 99 zu §§ 22, 23 M, Urteil vom 24.06.2004, 8 AZR 280/03, ZTR 2004, 580).
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Mittelschule in Sachsen

    Das gilt trotz der Möglichkeit, für die Vergangenheit eine Leistungsklage zu erheben, wenn durch die Feststellungsklage der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (zB BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • ArbG Aachen, 11.10.2007 - 8 Ca 2020/07

    Anspruch auf "Überleitung" vom BAT in TV-Ärzte

    Die Klage ist hinsichtlich des Antrages zu 1) als Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig, wobei sich die Kammer der Rechtsprechung des BAG anschließt, nach der die Eingruppierungsfeststellungsklage trotz der Möglichkeit der in die Vergangenheit gerichteten Leistungsklage zulässig ist, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (vgl. BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03; 06.07.2005 - 4 AZR 54/04).
  • ArbG Aachen, 23.05.2007 - 6 Ca 178/07

    Anspruch eines Arztes als Leiter der Prämedikationsambulanz auf Vergütung nach

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des BAG an, nach der die Eingruppierungsfeststellungsklage trotz der Möglichkeit, für die Vergangenheit eine Leistungsklage zu erheben, zulässig ist, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (vgl. BAG vom 24.06.2004 - 8 AZR 280/03 - BAG vom 06.07.2005 - 4 AZR 54/04 - n.v.).
  • ArbG Essen, 06.11.2007 - 7 Ca 1285/07
  • ArbG Aachen, 03.07.2008 - 8 Ca 2684/07
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