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   BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96   

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BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96 (https://dejure.org/1997,3802)
BAG, Entscheidung vom 24.07.1997 - 2 AZR 352/96 (https://dejure.org/1997,3802)
BAG, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 2 AZR 352/96 (https://dejure.org/1997,3802)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96
    Der Senat hat in diesem Zusammenhang entschieden (Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu B II 2 b der Gründe), das unternehmerische Ermessen sei ein normativer Begriff, der keinen für alle Fälle feststehenden Inhalt habe, sondern stets im Hinblick auf den Zusammenhang, in dem er jeweils stehe, zu bestimmen sei; es gehe insoweit um die "Bestimmung der der Geschäftsführung zugrundeliegenden Unternehmenspolitik".

    Außerdem darf die unternehmerische Maßnahme nicht allein in der Kündigung als solcher bestehen (Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 15. März l991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, zu B I der Gründe, m.w.N.).

    aa) Die Umsetzung des Konzeptes braucht die Klägerin jedoch, was die für sie bestimmte Arbeitszeitgestaltung angeht, nicht billigerweise hinzunehmen, §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG (vgl. BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, zu B I der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96
    So hat auch der Senat bereits entschieden (BAGE 73, 151, 161 f. = AP Nr. 31 zu § 2 KSchG 1969, zu II 2 e bb der Gründe), es liege in der unternehmerischen Entscheidung, mit welcher Anzahl von Arbeitskräften der Arbeitgeber nach Durchführung des innerbetrieblichen Organisationsaktes die verbleibende Arbeitsmenge durchführen lasse; so gehöre die Bestimmung zum Bereich der Unternehmenspolitik, ob ein umfangmäßig konkretisierter Dienstleistungsbedarf z. B. nur mit Volltags- oder teilweise auch mit Halbtagsbeschäftigungen abgedeckt werden solle.

    Die Beklagte ist allerdings nicht etwa allein schon aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (ultima-ratio-Prinzip) verpflichtet, die anstehende Neuverteilung der Arbeit als milderes Mittel durch eine weniger die Interessen der Klägerin beeinträchtigende Arbeitszeitgestaltung (z. B. nur Arbeit montags bis freitags oder nur donnerstags bis samstags) oder statt einer so gravierenden Änderungskündigung durch drei weniger einschneidende Änderungskündigungen gegenüber mehreren Arbeitnehmerinnen (vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - AP Nr. 31 zu § 2 KSchG 1969) zu vermeiden.

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 33/91

    Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 -BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aaO) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aaO).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96
    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6, aaO, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 f. = AP Nr. 8, aaO, zu II 2 der Gründe; BAGE 55, 262, 269 f. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 -BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aaO) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aaO).
  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 620/92

    Beihilfeleistungen bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 -BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aaO) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aaO).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit u a. zu Entgeltfragen (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - und - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 46 und 45 zu § 2 BeschFG 1985, 1etzteres zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zur Anerkennung von Bewährungszeiten im BAT (BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT) und der Beihilfefähigkeit (Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 -BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG), zum generellen Ausschluß vom Bewährungsaufstieg (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 33/91 - AP Nr. 14 zu § 2 BeschFG 1985), aber auch zur anteiligen Arbeitszeitverkürzung (Urteil vom 29. Januar 1992 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18, aaO) entschieden, bisher allerdings zur Lage der Arbeitszeit offengelassen (Urteil vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 501/94 - BAGE 78, 396 = AP Nr. 41, aaO).
  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

    Auszug aus BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96
    Dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG können dann vorliegen, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts für den bisherigen Einsatz entfällt (BAGE 28, 131, 133 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II der Gründe).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 24.07.1997 - 2 AZR 352/96
    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6, aaO, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 f. = AP Nr. 8, aaO, zu II 2 der Gründe; BAGE 55, 262, 269 f. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 301/93

    Fallgruppenaufstieg; Anrechnung von Teilzeitbeschäftigung

  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 501/94

    Teilzeitarbeit - Verbot der Ungleichbehandlung

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.2004 - 16 Sa 20/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - fehlende soziale Rechtfertigung der

    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 24.07.1997 - 2 AZR 352/96 = DB 1997, 985 f. m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.2004 - 16 Sa 24/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - fehlende soziale Rechtfertigung der

    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 24.07.1997 - 2 AZR 352/96 = DB 1997, 985 f. m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.2004 - 16 Sa 25/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - fehlende soziale Rechtfertigung der

    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 24.07.1997 - 2 AZR 352/96 = DB 1997, 985 f. m.w.N.).
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