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   BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81   

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https://dejure.org/1983,16928
BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81 (https://dejure.org/1983,16928)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1983 - 7 AZR 419/81 (https://dejure.org/1983,16928)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1983 - 7 AZR 419/81 (https://dejure.org/1983,16928)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.11.1975 - 5 AZR 337/74

    Arbeitnehmerstatus: Berufsmusiker in einer überwiegend für eine Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81
    Auch unter Zugrundelegung des Sachvortrags des Klägers ist eine von der Entscheidung des Fünften Senats vom 26. November 1975 - 5 AZR 337/74 - (BAG 27, 340 = AP Nr. 19 zu $ 611 BGB Abhängigkeit) abweichende Würdigung der Beziehungen zwischen den von der Beklagten zu 1) angestellten Musikern und dem Beklagten zu 2) nicht gerechtfertigt.

    Insgesamt erweist sich daher die schon vom Fünften Senat in seiner Entscheidung vom 26. November 1975 (BAG 27, 340, 350 f.) beiläufig erfolgte rechtliche Würdigung als zutreffend, zwischen den Musikern der Beklagten zu 1) und dem Beklagten zu 2) sei auch nach den Vorschriften des AÜG ein Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen.

    a) Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner bereits mehrfach erwähnten Entscheidung vom 26. November 1975 (BAG 27, 340, 348 f.) die Möglichkeit einer "Durchgriffshaftung" erörtert.

    Bereits der Fünfte Senat hat in seiner Entscheidung vom 26. November 1975 (vgl. BAG 27, 340, 348 f.) ausgeführt, es sei nicht maßgeblich, ob der unmittelbare Arbeitgeber eine natürliche oder juristische Person sei, sondern entscheidend sei ein Arbeitsverhältnis mit geteilter Arbeitgeberfunktion.

  • BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81
    Denn aufgrund des zwischen den Beklagten abgeschlossenen Produkt!onsVertrags war der Beklagte zu 2) berechtigt und verpflichtet, einzelne Arbeitgeberfunktionen gegenüber dem Kläger und seinen Musikerkollegen auszuüben (vgl. auch BAG 6, 232, 243 = AP Nr. 3 zu $ 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu III 1 der Gründe).

    Demgegenüber einschränkend hat der Vierte Senat in seinem Urteil vom 8. August 1958 - 4 AZR 173/55 - (BAG 6, 232, 241 ff. r AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu III 1 der Gründe) das Hinzutreten eines besonderen rechtlichen Verpflich tungsgrundes für erforderlich gehalten.

  • BAG, 09.04.1957 - 3 AZR 435/54

    Mittelbares Arbeitsverhältnis - Zwischenmeister - Mittelsmann - Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81
    Bereits in der Entscheidung des Dritten Senats vom 9. April 1957 - 3 AZR 435/54 - (BAG 4, 93, 98 f. = AP Nr. 2 zu $ 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis) ist für ein unmittelbares Arbeitsverhältnis eine subsidiäre Haftung des mittelbaren Arbeitgebers bejaht worden, wenn der Arbeitnehmer gegenüber seinem unmittelbaren Arbeitgeber nicht zu seinem Recht komme.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81
    Auch das AßG ist weniger aus arbeitsrechtlichen Gründen, sondern vor allem aufgrund der Notwendigkeit entstanden, zulässige Arbeitnehmerüberlassung und verbotene Arbeitsvermittlung abzugrenzen, nachdem das Bundesverfassungsgericht § 37 Abs. 3 AVAVG wegen Verstoßes gegen Art. 12 GG für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. BVerfGE 21, 261 ff.}. Zum weiteren zeigt S 21 Abs. 2 HAG, daß der Gesetzgeber auch für den Bereich des Arbeitsrechts eine Durchgriffshaftung für erforderlich hält. Die Bejahung eines arbeitsrechtlichen Durchgriffs ist daher in der Rechtsordnung bereits angelegt und deshalb kein unzulässiger Akt richterlicher Rechtsschöpfung. Ihre Erweiterung auf andere arbeitsvertragliche Drittbeziehungen muß allerdings hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen und der Folgen die Grundgedanken und Wertungen des Arbeitsrechts beachten. c) Deshalb kann ein Durchgriff auf den Beklagten zu 2) nicht davon abhängen, ob die begrifflichen Merkmale eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses vorliegen, insbesondere ob der unmittelbare Arbeitgeber seinerseits Arbeitnehmer ist.
  • BAG, 17.02.1981 - 1 ABR 101/78

    Betriebsaufspaltung - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81
    In neuerer Zeit hat der Erste Senat in seinem Beschluß vom 17. Februar 1981(- 1 ABR 101/78 - AP Nr. 9 zu § 111 BetrVG 1972) im Zusammenhang mit der Aufspaltung eines Unternehmens in eine Besitz- und eine Produktionsgesellschaft die Möglichkeit einer Durchgriffshaftung erwähnt.
  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81
    Auch unabhängig von der vorliegend zu beachtenden Rundfunkfreiheit des Beklagten zu 2) ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, durch Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu schaffen (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter III 2 der Gründe).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 1093/77

    Reinigungsarbeiten - Stationierungsstreitkräfte - Privatunternehmen - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81
    Ebenfalls liegt es im Rahmen der unternehmerischen Freiheit des Beklagten zu 2), die von den Arbeitsgerichten nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. BAG 31» 158 und 32, 150 = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung sowie BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 1093/77 - AP Nr. 9 zu $ 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), seinen möglicherweise gegebenen Bedarf an Orchestermusik nicht durch die Gründung eines eigenen Orchesters mit bei ihm angestellten Musikern zu decken, sondern durch Auftragsvergabe an Dritte.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81
    Dies war zum einen der Fall, wenn für den Abschluß eines befristeten ArbeitsVerhältnisses ein sachlicher Grund fehlte (vgl. BAG 10, 65, 72 s AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 2 der Gründe; seitdem ständige Rechtsprechung des BAG), zum anderenwenn der Arbeitgeber freien Mitarbeitern ohne sachlichen Grund den Abschluß eines Arbeitsvertrages verweigerte und damit die Anwendbarkeit des Kündigungschutzgesetzes ausschaltete, ob wohl nach der praktischen Durchführung der vertraglichen Beziehungen alle Merkmale eines Arbeitsverhältnisses Vorlagen (vgl. z.B. BAG 25, 505 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 57/81
    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81
    Ebenfalls ist in dieser Entscheidung darauf hingewiesen worden (vgl. ferner das nicht veröffentlichte Urteil des BAG vom 22. Juli 1 9 8 2 - 2 AZR 57/81 - unter III 3 der Gründe - Kurt-Edelhagen-Orchester -), eine Mißbrauchskontrolle könne nicht schon daraus hergeleitet werden, daß der Bestandsschutz des Klägers angesichts der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Beklagten zu 1) von dem Beklagten zu 2) wesentlich weniger wert sei als in einem Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten zu 2).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81
    Dies war zum einen der Fall, wenn für den Abschluß eines befristeten ArbeitsVerhältnisses ein sachlicher Grund fehlte (vgl. BAG 10, 65, 72 s AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 2 der Gründe; seitdem ständige Rechtsprechung des BAG), zum anderenwenn der Arbeitgeber freien Mitarbeitern ohne sachlichen Grund den Abschluß eines Arbeitsvertrages verweigerte und damit die Anwendbarkeit des Kündigungschutzgesetzes ausschaltete, ob wohl nach der praktischen Durchführung der vertraglichen Beziehungen alle Merkmale eines Arbeitsverhältnisses Vorlagen (vgl. z.B. BAG 25, 505 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78

    Gastschwestern - DRK-Schwesternschaft e.V. - Arbeit gegen Entgelt -

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

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