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   BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16   

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BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16 (https://dejure.org/2017,30810)
BAG, Entscheidung vom 24.08.2017 - 8 AZR 378/16 (https://dejure.org/2017,30810)
BAG, Entscheidung vom 24. August 2017 - 8 AZR 378/16 (https://dejure.org/2017,30810)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung - Transparenzgebot - Übersicherung - Unwirksamkeit der Bestimmung - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung - Transparenzgebot - Übersicherung - Unwirksamkeit der Bestimmung - ergänzende Vertragsauslegung

  • IWW

    § 74 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § ... 233 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 307 ff. BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 6 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB, § 307 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGB, § 306 BGB

  • Wolters Kluwer

    Transparenzgebot und Bestimmtheitsgebot bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Unwirksamkeit widersprüchlicher Klauseln als Folge des Transparenzgebots bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung; ...

  • Betriebs-Berater

    AGB-Kontrolle - Vertragsstrafenklausel

  • bag-urteil.com

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung - Transparenzgebot - Übersicherung - Unwirksamkeit der Bestimmung - ergänzende Vertragsauslegung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe wegen Intransparenz und Höhe

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung - Transparenzgebot - Übersicherung - Unwirksamkeit der Bestimmung - ergänzende Vertragsauslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertragsstrafe; unangemessene Benachteiligung; Transparenzgebot; Übersicherung; Unwirksamkeit der Bestimmung; ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de

    Transparenzgebot und Bestimmtheitsgebot bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • datenbank.nwb.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung - Transparenzgebot - Übersicherung - Unwirksamkeit der Bestimmung - ergänzende Vertragsauslegung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Inhaltskontrolle von Vertragsstrafenabreden in Arbeitsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die arbeitsvertraglich vereinbarte Vertragsstrafe - und die AGB-Kontrolle

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe in Arbeitsvertrag kann unwirksam sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 418
  • ZIP 2018, 1045
  • NZA 2018, 100
  • BB 2018, 180
  • JR 2018, 260
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene

    Auszug aus BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
    Dies führt dazu, dass § 309 Nr. 6 BGB auf arbeitsvertragliche Vertragsstrafenabreden nicht anwendbar ist und sich eine Unwirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung nur aus § 307 BGB ergeben kann, wobei hier allerdings zum Schutz des Arbeitnehmers ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. etwa BAG 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 11 mwN) .

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 22 mwN) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn das Interesse des Arbeitgebers den Wert der Arbeitsleistung, der sich in der bis zum Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist geschuldeten Arbeitsvergütung niederschlägt, aufgrund besonderer Umstände typischerweise und generell übersteigt (vgl. etwa BAG 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 - Rn. 23 mwN) .

  • BAG, 23.01.2014 - 8 AZR 130/13

    Vertragsstrafenversprechen - Formulararbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
    Die Voraussetzungen und der Umfang der Leistungspflicht müssen deshalb so bestimmt oder zumindest so bestimmbar sein, dass der Vertragspartner des Verwenders bereits bei Vertragsschluss erkennen kann, was auf ihn zukommt (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 22 mwN; 23. Januar 2014 - 8 AZR 130/13 - Rn. 23; BGH 14. März 2017 - VI ZR 721/15 - Rn. 23; 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15 - Rn. 30 mwN, BGHZ 211, 51; 25. November 2015 - VIII ZR 360/14 - Rn. 12 mwN, BGHZ 208, 52) .

    Danach verletzt eine Klausel das im Transparenzgebot enthaltene Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten enthält und Spielräume eröffnet (vgl. etwa BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 78 mwN; 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 33 mwN, BAGE 150, 286; 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 - Rn. 20, BAGE 149, 200; 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 19; 23. Januar 2014 - 8 AZR 130/13 - Rn. 23) .

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
    Unwirksam sind deshalb auch solche Klauseln, die in ihrem Übermaßanteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 23; 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 21; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) .
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle -

    Auszug aus BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
    Unwirksam sind deshalb auch solche Klauseln, die in ihrem Übermaßanteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 23; 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 21; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) .
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
    Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Mai 2014 war bereits bekannt, dass Klauseln, die für den Fall der unwirksamen außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe vorsehen, die höher ist als die Arbeitsvergütung, die für die Zeit zwischen der vorzeitigen tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist an den Arbeitnehmer zu zahlen gewesen wäre, nur ausnahmsweise angemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB sind (vgl. etwa BAG 23. September 2010 - 8 AZR 897/08 - Rn. 29; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - Rn. 54; 4. März 2004 - 8 AZR 196/03 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 110, 8) .
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
    Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Mai 2014 war bereits bekannt, dass Klauseln, die für den Fall der unwirksamen außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe vorsehen, die höher ist als die Arbeitsvergütung, die für die Zeit zwischen der vorzeitigen tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist an den Arbeitnehmer zu zahlen gewesen wäre, nur ausnahmsweise angemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB sind (vgl. etwa BAG 23. September 2010 - 8 AZR 897/08 - Rn. 29; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - Rn. 54; 4. März 2004 - 8 AZR 196/03 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 110, 8) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
    Unwirksam sind deshalb auch solche Klauseln, die in ihrem Übermaßanteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 23; 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 21; 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 18, BAGE 135, 163) .
  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 897/08

    Vertragsstrafe - Vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
    Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Mai 2014 war bereits bekannt, dass Klauseln, die für den Fall der unwirksamen außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe vorsehen, die höher ist als die Arbeitsvergütung, die für die Zeit zwischen der vorzeitigen tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist an den Arbeitnehmer zu zahlen gewesen wäre, nur ausnahmsweise angemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB sind (vgl. etwa BAG 23. September 2010 - 8 AZR 897/08 - Rn. 29; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - Rn. 54; 4. März 2004 - 8 AZR 196/03 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 110, 8) .
  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
    Dies wäre eine geltungserhaltende Reduktion, die im Rechtsfolgensystem des § 306 BGB nicht vorgesehen ist (vgl. etwa BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
    Der Wegfall der Klauseln bzw. Klauselteile müsste den Kläger über Gebühr benachteiligen und umgekehrt den Beklagten in einem Maße begünstigen, das durch dessen schutzwürdige Interessen nicht mehr gerechtfertigt wäre (zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung vgl. etwa BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - Rn 31 mwN, BAGE 156, 150) .
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15

    AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12

    Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

  • LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 707/15

    Wirksamkeit und Auslegung einer Vertragsstrafenklausel in einem Arbeitsvertrag

  • ArbG Köln, 15.01.2015 - 11 Ca 5420/14

    Vertragsstrafe AGB-Kontrolle

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    a) Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender von Einmalbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners klar und verständlich darzustellen (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 34; 24. August 2016 - 8 AZR 378/16 - Rn. 18) .

    a) Eine geltungserhaltende Reduktion, mit der eine einheitliche und damit auch einer einheitlichen AGB-Kontrolle unterliegende Klausel durch das Gericht in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil getrennt und in ihrem rechtlich nicht zu beanstandenden Teil aufrechterhalten wird (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 34 f., BAGE 158, 81) , ist im Rechtsfolgensystem des § 306 BGB nicht vorgesehen (BAG 24. August 2017 - 8 AZR 378/16 - Rn. 32) .

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Eine geltungserhaltende Reduktion, mit der eine einheitliche und damit auch einer einheitlichen AGB-Kontrolle unterliegende Klausel durch das Gericht in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil getrennt und in ihrem rechtlich nicht zu beanstandenden Teil aufrechterhalten wird, ist im Rechtsfolgensystem des § 306 BGB gerade nicht vorgesehen (BAG 24. August 2017 - 8 AZR 378/16 - Rn. 32) .
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

    aa) Eine geltungserhaltende Reduktion, mit der eine einheitliche und damit auch einer einheitlichen AGB-Kontrolle unterliegende Klausel durch das Gericht in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil getrennt und in ihrem rechtlich nicht zu beanstandenden Teil aufrechterhalten wird (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 34 f., BAGE 158, 81) , ist im Rechtsfolgensystem des § 306 BGB nicht vorgesehen (BAG 24. August 2017 - 8 AZR 378/16 - Rn. 32) .
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