Rechtsprechung
   BAG, 24.09.1960 - 5 AZR 3/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,2023
BAG, 24.09.1960 - 5 AZR 3/60 (https://dejure.org/1960,2023)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1960 - 5 AZR 3/60 (https://dejure.org/1960,2023)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1960 - 5 AZR 3/60 (https://dejure.org/1960,2023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,2023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eheähnliches Verhältnis - Beteiligte - Arbeitsverhältnis - Arbeitsleistung - Demnächstige Zuwendung - Gesetzesverstoß - Formverstoß - Anspruch auf Vergütung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.04.1959 - 2 AZR 118/56

    Zahlungsversprechen eines Mannes - Eheähnliches Verhältnis - Formerfordernis

    Auszug aus BAG, 24.09.1960 - 5 AZR 3/60
    Zahlungsversprechen des Erblassers vorliege, ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23 April 1959 - 2 AZR 118/56 - BAG 7, 353 ff. = AP Nr: 1 zu § 518 BGB,.

    vom 23.April 1 9 5 9 - 2 AZR 118/56 - BAG 7, 353 ff, = AP Nr, 1 zu § 518 3GB mit der Anmerkung von Hueck» Diese Entscheidung ist getragen von den für die Eevisionsinstanz bindenden Feststellungen der damaligen Tatsacheninstanz? daß in dem konkreten damals zur Entscheidung stehenden Sachverhalt nach, dem Willen der Beteiligten tatsächlich kein Arbeitsverhältnis., sondern eine als unentgeltlich gewollte Dienstleistung Vorgelegen hat» Sie besagt keineswegs? daß bei jedem eheähnlichen Verhältnis angenommen werden müsse? ein Arbeitsverhältnis sei von den daran Beteiligten nicht gewollt».

  • BAG, 15.03.1960 - 5 AZR 409/58

    Vollberufliche Arbeit - Betrieb von Angehörigen - Unentgeltlich Leistung -

    Auszug aus BAG, 24.09.1960 - 5 AZR 3/60
    In beiden Fällen wäre es dann für die Entgeltberech tigung der Klägerin ohne Bedeutung, daß die vom Erblasser in Aussicht gestellte und auch versuchte Erbeinsetzung mißlang.- Denn es ist allgemein anerkannt und besonders vom erkennenden Senat in dem Urteil vom 15-llärz I960 - 5 AZR 409/58 - AP Nr, 13 zu § 612 BGB mit zustimmender Anmerkung von Hueck - unter eingehendem Nachweis von Rechtsprechung und Literatur ausführlich und zusammenfassend begründet worden, daß dann, wenn in einem solchen Pall die zu gesagte Vergütung fehlgeht hier die demnächstige 9 Zuwendung des halben Nachlaßwertes durch den Erblasser an die Klägerinund zwar wegen der Formunrichtigkeit des vom Erblasser errichteten Testaments ( § 2247 Abs. 1 BGB) und wegen der aus § 2302 BGB sich ergebenden Unverbindlichkeit seiner schuldrechtlichen Erbeinsetzungs zusage - § 612 AbSol BGB eingreift und der Dienstleistende dann einen .Anspruch auf Vergütung behält, dessen Höhe sich nach näherer Maßgabe des § 612 Abs2 BGB bestimmt«, Es enthält eine Gesetzesverletzung sowohl des § 612 BGB wie des § 157 BGB als auch einen von der Revision mit Recht und ordnungsgemäß gerügten Verstoß gegen § 286 ZPO, wenn das Landesarbeitsgericht sich damit begnügt , die von der Klägerin unter Beweis gestellte Sachdarstellung lediglich mit der Erwägung und ohne Erhebung der erbote nen Beweise abzutun, Entgeltzusagen der von der Klägerin behaupteten Art ähnelten "den Versorgungsversprechen an eine Ehefrau viel mehr als dem Zahlungsversprechen eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer"« Schon was das Landesarbeitsgericht generell mit "Versorgungszusagen an eine Ehefrau" meint, ist nicht ohne weiteres verständlich., Sollte es damit gemeint haben, der Erblasser habe die Klägerin ähnlich rechtlich unverbindlich beruhigt, wie Ehemänner ihren Ehefrauen eine Versorgung für die Zukunft unverbindlich.in Aussicht stellen, so konnte es ohne Verstoß gegen § 157 BGB und § 286 ZPO diese Annahme nicht treffen, ohne genau zu prüfen, was im konkreten Fall der Erblasser der Klägerin zugesagt hatte" 5) Nach allem muß es möglich erscheinen, daß bei Beachtung des oben zu Ziffer 4) im Hinblick auf §§ 612, 157 BGB Ausgeführten und bei Erhebung der von der Klägerin erbotenen Beweise das Landesarbeitsgericht zu der Annahme hätte kommen können, daß die Klägerin von dem Erblasser eine diesem vorab gestundete Vergütung zu beanspruchen hatte, deren Höhe sich nach näherer Maßgabe des § 612 Abs <2 BGB bestimmte Angesichts des am 27«August 1957 10 -.
  • BFH, 24.10.1984 - II R 103/83

    Rentenvermächtnis - Dienstverhältnis - Haushaltsführung

    Der Anfall eines Vermächtnisses unterliegt nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen nicht der Erbschaftsteuer, z. B. dann nicht, wenn dem Erwerber letztwillig etwas zugesprochen wird, worauf er bereits ohne die letztwillige Zuwendung einen rechtlichen Anspruch hatte, wenn z. B. der Arbeitgeber in seinem Testament nochmals einen aufgrund eines Arbeitsverhältnisses begründeten Ruhegehaltsanspruch bestätigt (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. August 1965 VI 156/64 U, BFHE 83, 565, BStBl III 1965, 706, sowie die Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 23. April 1959 2 AZR 118/56, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP - § 518 BGB Nr. 1; vom 24. September 1960 5 AZR 3/60, AP § 612 BGB Nr. 15, und vom 30. September 1971 5 AZR 177/71, AP § 612 BGB Nr. 27; vgl. ferner Troll, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz-Kommentar, 3. Aufl., § 3 ErbStG Tz. 37).
  • BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    Ein Zahlungsanspruch der von der Klägerin geltend gemachten Art ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dann gegeben, wenn die Erwartung erweckt wurde, durch eine in Zukunft erfolgende Übergabe eines Vermögens oder Vermögensbestandteils würden in der Vergangenheit geleistete Dienste abgegolten; weiter ist notwendig, daß für diese Dienste entweder keine oder doch noch eine deutlich unterwertige Bezahlung erfolgt ist; schließlich muß ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dieser unterwertigen oder fehlenden Zahlung und der genannten Erwartung bestehen (vgl. BAG Urteil vom 24. September 1960 - 5 AZR 3/60 - AP Nr. 15 zu § 612 BGB; BAG 14, 291 = AP Nr. 20 zu § 612 BGB; Urteil vom 14. Juli 1966 - 5 AZR 2/66 - AP Nr. 24 zu § 612 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht