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BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 3/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versetzung - Betriebsrat
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 16.06.1967 - 7 BV 3/67
- BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 3/68
Papierfundstellen
- BAGE 21, 168
- NJW 1969, 255
- DB 1968, 1761
- DB 1969, 47
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75
Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen …
Für das Betriebsverfassungsgesetz 1952 hat der Senat diese Frage bejaht und angenommen, dass eine vom Arbeitgeber ohne jede Benachrichtigung des Betriebsrats durchgeführte personelle Maßnahme einen Gesetzesverstoß im Sinne von § 61 Abs. 3 Buchst. a BetrVG 1952 darstelle, der den Betriebsrat zum Widerspruch berechtige (BAGE 21, 168 = AP Nr. 5 zu § 61 BetrVG ). - BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84
Betriebsrat - Unterrichtungspflicht
Aus diesem Grunde könne der Betriebsrat seine Zustimmung zu der geplanten Maßnahme mit Recht verweigern (vgl. BAGE 21, 168, 173 = AP Nr. 5 zu § 61 BetrVG). - BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72
Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte …
Diese Entscheidung zur Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 24. September 1968 (BAG 21, 168 = AP Nr. 5 zu § 61 BetrVG 1952 ). - ArbG Darmstadt, 14.09.1972 - 1 BV 31/72 Verweigert der Betriebsrat die nach BetrVerfG § 99 erforderliche Zustimmung zu der Versetzung eines Arbeitnehmers unter den dort genannten Gründen, wozu auch gehört, daß der Betriebsrat ordnungsgemäß über die vorgesehene personelle Maßnahme unterrichtet wird (BAG 1968-09-24 1 ABR 3/68 = AP Nr. 5 zu § 61 BetrVG) BetrVerfG § 99 Abs. 2 Nr. 1 kann der Arbeitgeber die personelle Maßnahme nur unter den Voraussetzungen des BetrVerfG § 100 vorläufig durchführen.Es ist ihm aufgrund der Regelung in BetrVerfG § 100 nicht gestattet, seinen Bewerber vertretungsweise in die zu besetzende Stelle einzuweisen.Dies stellt eine Umgehung des Gesetzes dar und macht die vorläufige personelle Maßnahme rechtsunwirksam.