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   BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 36/79   

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https://dejure.org/1981,20509
BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 36/79 (https://dejure.org/1981,20509)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1981 - 6 ABR 36/79 (https://dejure.org/1981,20509)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1981 - 6 ABR 36/79 (https://dejure.org/1981,20509)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 15/77

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Prozessualer Antrag - Prozeßziel -

    Auszug aus BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 36/79
    Der Senat hat schon wiederholt dargelegt, daß es sich bei dem Anspruch des Betriebsratsmitglieds nach § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 BetrVG nicht um einen Zahlungs- sondern um einen Freistellungsanspruch für die von ihm gegenüber dem Träger der Schulung im Rahmen von § 37 Abs. 6 BetrVG eingegangenen Verbindlichkeiten handelt (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. März 1979 - 6 ABR 15/77 - AP Nr. 7 zu § 80 ArbGG 1953).

    Nur wenn das Betriebsratsmitglied bereits die Ansprüche des Trägers der Schulung erfüllt hat, wandelt sich dieser Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um (BAG Beschluß vom 27. März 1979, aaO).

  • BAG, 11.11.1971 - 2 AZR 218/70

    Nachprüfung von Dienststrafen - Dienstordnungs-Angestellte -

    Auszug aus BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 36/79
    Dadurch, daß das Landesarbeitsgericht den Antragsteller nicht hierüber unterrichtet und dafür gesorgt hat, daß er entsprechend dem von ihm vorgetragenen Sachverhalt einen sachdienlichen Antrag stellt, hat es zwar gegen § 139 ZPO verstoßen (vgl. Wieczorek, ZPO, 2. Auf1., § 139 Anm. B II a); Stein-Jonas-Pohle, ZPO, 19. Aufl., § 139 Anm. II. 2.; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 38. Aufl., § 139 Anm.' 2) C; Thomas-Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 139 Anm. 2. b) bb); Schulze-Osterloh, Anmerkung zu AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAG 19, 342 [350] = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO und BAG 24, 8 [23] =AP Nr. 31 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte [zu V. 2. der Gründe]).
  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 36/79
    Dadurch, daß das Landesarbeitsgericht den Antragsteller nicht hierüber unterrichtet und dafür gesorgt hat, daß er entsprechend dem von ihm vorgetragenen Sachverhalt einen sachdienlichen Antrag stellt, hat es zwar gegen § 139 ZPO verstoßen (vgl. Wieczorek, ZPO, 2. Auf1., § 139 Anm. B II a); Stein-Jonas-Pohle, ZPO, 19. Aufl., § 139 Anm. II. 2.; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 38. Aufl., § 139 Anm.' 2) C; Thomas-Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 139 Anm. 2. b) bb); Schulze-Osterloh, Anmerkung zu AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAG 19, 342 [350] = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO und BAG 24, 8 [23] =AP Nr. 31 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte [zu V. 2. der Gründe]).
  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der

    Auszug aus BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 36/79
    Der Senat hat schon wiederholt dargelegt, daß es sich bei dem Anspruch des Betriebsratsmitglieds nach § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 BetrVG nicht um einen Zahlungs- sondern um einen Freistellungsanspruch für die von ihm gegenüber dem Träger der Schulung im Rahmen von § 37 Abs. 6 BetrVG eingegangenen Verbindlichkeiten handelt (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. März 1979 - 6 ABR 15/77 - AP Nr. 7 zu § 80 ArbGG 1953).
  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 86/79

    Betriebsratsvorsitzender - Arbeitsmarktgespräch

    6 ABR 36/79 6 Ta BV 9/79 Rheinland-Pfalz Verkündet am 23. September 1982 Stöcker, .
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