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   BAG, 24.09.2008 - 4 ABR 83/07   

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https://dejure.org/2008,3883
BAG, 24.09.2008 - 4 ABR 83/07 (https://dejure.org/2008,3883)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2008 - 4 ABR 83/07 (https://dejure.org/2008,3883)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2008 - 4 ABR 83/07 (https://dejure.org/2008,3883)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Lagerarbeiters nach dem Lohntarifvertrag im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Lagerarbeiters im Einzelhandel; Auslegung des § 1 Tarifvertragsgesetz (TVG); Begriff der "nach der von ihnen tatsächlich verrichteten Tätigkeit" i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 Lohntarifvertrag (LTV)

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für den Einzelhandel im Lande Nordrhein-Westfalen vom 10. Februar 2006 (MTV) § 10 Abs. 1; ; Lohntarifvertrag für alle gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildende... n im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 10. Februar 2006 § 2 Abs. 3 Lohngr. II; ; Lohntarifvertrag für alle gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 10. Februar 2006 § 2 Abs. 3 Lohngr. III; ; TVG § 1 Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung im Einzelhandel: "Arbeitskräfte, die ihre Abschlussprüfung bestanden haben und in ihrem erlernten Beruf beschäftigt sind"

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung im Einzelhandel: "Arbeitskräfte, die ihre Abschlussprüfung bestanden haben und in ihrem erlernten Beruf beschäftigt sind"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 29.06.2007 - 10 TaBV 47/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Eingruppierung eines Lagerarbeiters,

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 4 ABR 83/07
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. Juni 2007 - 10 TaBV 47/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 4 ABR 83/07
    III LTV an (zB BAG 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 88 mwN).
  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 659/05

    Eingruppierung einer Fernschreiberin bei der Bundeswehr - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 4 ABR 83/07
    Dies folgt aus Wortlaut und Gesamtzusammenhang als den vorrangig für die Tarifauslegung maßgebenden Kriterien (Senat 6. Dezember 2006 - 4 AZR 659/05 - BAGE 120, 269, 276 mwN).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08

    Eingruppierung eines Spielplatzkontrolleurs

    Das entspricht der Eingruppierungsregel in § 4 Abs. 1 Unterabs. 1 BZT-G/NRW, wonach die Eingruppierung von der "nicht nur vorübergehenden Tätigkeit" bestimmt wird (vgl. BAG 24. September 2008 - 4 ABR 83/07 - Rn. 15).

    Würde man entscheidend auf die Berufsausbildung abstellen und schon die Ausübung nur in Randbereichen oder untergeordneten Tätigkeiten eines Berufs ausreichen lassen, wären Arbeitskräfte mit gleicher Tätigkeit allein aufgrund des subjektiven Kriteriums der Berufsausbildung in verschiedene Lohngruppen einzugruppieren (vgl. BAG 24. September 2008 - 4 ABR 83/07 - Rn. 16; 9. Mai 2007 - 4 AZR 386/06 - Rn. 19 f.; ferner BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - zu II 2 b cc [5] [a] der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

    Ebenso wenig besteht ein Widerspruch zur Auslegung einer Eingruppierungsregelung im Einzelhandel, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. September 2008 (- 4 ABR 83/07 - Rn. 15 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 94) war.
  • LAG Hamm, 20.05.2015 - 17 Sa 1746/14

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung

    Seine Tätigkeit sei der von dem Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.09.2008 (4 ABR 83/07) zugrunde gelegten Tätigkeit mit Ausnahme das Fahren eines Gabelstaplers vergleichbar.

    Soweit dies wie bei dem Handelsfachpacker und dem Möbelfachpacker in der Lohnstaffel c nicht der Fall ist, haben die Tarifvertragsparteien eine vom Obersatz abweichende Sonderregelung getroffen, was in ihrer Regelungsbefugnis liegt (BAG 24.09.2008 - 4 ABR 83/07 - Rdnr. 15, NZA 2009, 224).

  • LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung eines mit Kontrollaufgaben

    Üblicherweise macht aber eine Fachkraft für Lagerlogistik die Kommissionierung (vgl. BAG, Beschl. v. 24.09.2008 - 4 ABR 83/07 - AP Nr. 94 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Deshalb müsste sich nach Auffassung des Beschwerdegerichts die Eingruppierung nach den Merkmalen der Lohngruppe richten, deren qualitativen Voraussetzungen das Gepräge der wahrgenommenen Tätigkeit entspricht (vgl. hierzu BAG, Beschl. v. 24.09.2008 - 4 ABR 83/07 - AP Nr. 94 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2010 - 13 Sa 318/10

    Änderungskündigung eines Fleischers bei Umsetzung von der Materialvorbereitung in

    Eine Berufsausbildung führt dann zur Eingruppierung als Facharbeiter, wenn eine der Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird (BAG vom 01.07.2009, 4 AZR 249/08, ZTR 2010, 28; BAG vom 24.09.2008, 4 ABR 83/07, Juris; BAG 8 AZR 375/03, a. a. O.).

    Diese Auslegung widerspricht nicht der Entscheidung des BAG 4 ABR 83/07, a. a. O. Die tarifliche Regelung des dort zu Grunde zu legenden Einzelhandelstarifvertrages ist in einem entscheidenden Punkt anders ausgestaltet.

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2010 - 13 Sa 344/10

    Änderungskündigung eines Fleischers bei Umsetzung von der Materialvorbereitung in

    Eine Berufsausbildung führt dann zur Eingruppierung als Facharbeiter, wenn eine der Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird (BAG vom 01.07.2009, 4 AZR 249/08, ZTR 2010, 28; BAG vom 24.09.2008, 4 ABR 83/07, Juris; BAG 8 AZR 375/03, a. a. O.).

    Diese Auslegung widerspricht nicht der Entscheidung des BAG 4 ABR 83/07, a. a. O. Die tarifliche Regelung des dort zu Grunde zu legenden Einzelhandelstarifvertrages ist in einem entscheidenden Punkt anders ausgestaltet.

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11

    Änderungskündigung

    Ebenso wenig besteht ein Widerspruch zur Auslegung einer Eingruppierungsregelung im Einzelhandel, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. September 2008 (- 4 ABR 83/07 - Rn. 15 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 94) war.
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