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   BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12   

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https://dejure.org/2014,30555
BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12 (https://dejure.org/2014,30555)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12 (https://dejure.org/2014,30555)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 (https://dejure.org/2014,30555)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 293 BGB, § 12 Abs 1 S 3 TzBfG, § 12 Abs 1 S 4 TzBfG, § 12 Abs 1 S 2 TzBfG
    Annahmeverzug - Arbeit auf Abruf

  • IWW

    § 293 BGB, § ... 296 Satz 1 BGB, § 12 TzBfG, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 559 ZPO, § 12 Abs. 1 TzBfG, § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG, § 12 Abs. 1 Satz 4 TzBfG, § 6 A MTV, § 11 Nr. 2 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über Arbeit auf Abruf; Vergütung der Arbeit auf Abruf

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - Arbeit auf Abruf

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzug - Arbeit auf Abruf

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Arbeit auf Abruf

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Arbeitszeiten bei Arbeit auf Abruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 293; TzBfG § 12 Abs. 1
    Annahmeverzug; Arbeit auf Abruf

  • rechtsportal.de

    BGB § 293 ; TzBfG § 12 Abs. 1
    Wirksamkeit einer Vereinbarung über Arbeit auf Abruf

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vermutung für Vollzeitarbeitsverhältnis bei fehlender Vereinbarung über die Dauer der Arbeitszeit in einem Abrufarbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeit auf Abruf - und der Annahmeverzug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug - Arbeit auf Abruf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Festlegung des wöchentlichen und täglichen Umfangs einer Arbeit auf Abruf

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - Teilzeitarbeitsverhältnis - Arbeit auf Abruf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung gegen den Arbeitgeber bei flexibel vereinbarter Arbeitszeit?

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Arbeit auf Abruf in Festbeschäftigung ist keine Vollzeitbeschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Konkretisierung der Arbeitszeit bei Arbeit auf Abruf

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Arbeit auf Abruf

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "Festbeschäftigung mit flexibler Arbeitszeit nach den betrieblichen Erfordernissen" begründet kein Vollzeitarbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 138
  • NJW 2014, 3471
  • MDR 2015, 106
  • NZA 2014, 1328
  • NJ 2015, 42
  • BB 2014, 2739
  • DB 2014, 2720
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger seine Arbeitsleistung in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang - zumindest wörtlich - hätte anbieten müssen (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 19; 16. April 2013 - 9 AZR 554/11 - Rn. 18 mwN) oder - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - § 296 Satz 1 BGB eingreift (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 24; 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 19, BAGE 137, 38) .

    Für die vom Landesarbeitsgericht angewendete Regel, wonach bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet werde (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 19; 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 19) ist danach kein Raum.

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12
    Dafür begründet bereits das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17; 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 11, BAGE 139, 44) , der keine der Parteien entgegengetreten ist.

    Für die vom Landesarbeitsgericht angewendete Regel, wonach bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet werde (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 19; 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 19) ist danach kein Raum.

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12
    Das bedeutet aber nicht, Arbeit auf Abruf sei nur unter dieser Voraussetzung zulässig (vgl. BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 31, BAGE 116, 267) .
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger seine Arbeitsleistung in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang - zumindest wörtlich - hätte anbieten müssen (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 19; 16. April 2013 - 9 AZR 554/11 - Rn. 18 mwN) oder - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - § 296 Satz 1 BGB eingreift (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 24; 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 19, BAGE 137, 38) .
  • BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger seine Arbeitsleistung in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang - zumindest wörtlich - hätte anbieten müssen (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 19; 16. April 2013 - 9 AZR 554/11 - Rn. 18 mwN) oder - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - § 296 Satz 1 BGB eingreift (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 24; 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 19, BAGE 137, 38) .
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12
    Dafür begründet bereits das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17; 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 11, BAGE 139, 44) , der keine der Parteien entgegengetreten ist.
  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 554/11

    Vergütung von Lehrern - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger seine Arbeitsleistung in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang - zumindest wörtlich - hätte anbieten müssen (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 19; 16. April 2013 - 9 AZR 554/11 - Rn. 18 mwN) oder - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - § 296 Satz 1 BGB eingreift (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 24; 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 19, BAGE 137, 38) .
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12
    Gemäß § 293 BGB kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22 mwN) nicht annimmt.
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12
    Dabei unterliegt die Auslegung der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12
    Denn die für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Arbeitszeit bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - Rn. 13) .
  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 14 Sa 68/11
  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 22/23

    Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

    b) Diese allgemeinen Grundsätze zum Annahmeverzug des Arbeitgebers gelten uneingeschränkt auch in Arbeitsverhältnissen, bei denen Arbeit auf Abruf vereinbart ist (offengelassen in BAG 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - Rn. 18, BAGE 149, 138) .

    In welchem zeitlichen Umfang der Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten kann, richtet sich grundsätzlich nach der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit, denn diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - Rn. 17, BAGE 149, 138) .

    Doch führt die fehlende Festlegung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarung einer Arbeit auf Abruf (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - Rn. 24, BAGE 149, 138, allgA) .

    Dementsprechend hat der Senat bei einer Vertragsgestaltung, bei der ohne Festlegung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit eine "Festbeschäftigung mit flexibler Arbeitszeit nach den betrieblichen Erfordernissen" vereinbart war und der Arbeitnehmer in unterschiedlichem Umfang zur Arbeitsleistung herangezogen wurde, die Fiktion des § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG angewendet (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - Rn. 24, BAGE 149, 138) .

  • LAG Hamm, 29.11.2022 - 6 Sa 202/22

    Bestimmung der Wochenarbeitszeit in einem Abrufarbeitsverhältnis

    Fehlt in einem Abrufarbeitsverhältnis eine Vereinbarung über die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, gilt nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden als vereinbart (im Anschluss an BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12; Abgrenzung zu BAG, Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04).

    Denn diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12, juris Rn. 17).

    Die Nichtvereinbarung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bedingt nicht die Unwirksamkeit der Abrede, sondern führt dazu, dass nach § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart gilt (BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12, juris Rn. 24; iE ebenso Boecken in Boecken/Joussen, § 12 TzBfG, 6. Aufl. 2019, Rn. 22; Heyn in Meinel/Heyn/Herms, 6. Aufl. 2022, TzBfG § 12 Rn. 36-36b; Uffmann/Kredig, NZA 2020, 137, 141).

    Es darf unterstellt werden, dass dem Gesetzgeber das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.09.2014 (5 AZR 1024/12 aaO.) sowie die abweichenden Stimmen im Schrifttum bekannt waren.

  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des

    Denn diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG, 24.09.2014, 5 AZR 1024/12, Rn. 17).

    cc) Die Nichtvereinbarung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bedingt nicht die Unwirksamkeit der Abrede, sondern führt dazu, dass nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart gilt (BAG, 24.09.2014, 5 AZR 1024/12, Rn. 24; iE. ebenso Boecken in Boecken/Joussen, 6. Aufl. 2019, § 12 TzBfG Rn. 22; Heyn in Meinel/Heyn/Herms, 6. Aufl. 2022, § 12 TzBfG Rn. 36-36b; Uffmann/Kredig, NZA 2020, 137, 141).

    Es darf unterstellt werden, dass dem Gesetzgeber das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.09.2014 (5 AZR 1024/12) sowie die abweichenden Stimmen im Schrifttum bekannt waren.

    bb) Ein tatsächliches Angebot iSv. § 294 BGB war im Streitfall gemäß § 295 BGB entbehrlich (vgl. zum wörtlichem Angebot bei der Arbeit auf Abruf BAG, 24.09.2014, 5 AZR 1024/12, Rn. 18, bei der Kurzarbeit BAG, 18.11.2015, 5 AZR 491/14, Rn. 20 und bei Arbeitszeitunterbrechungen durch Pausen BAG, 25.02.2015, 5 AZR 886/12, Rn. 41).

    (3) Somit kann dahingestellt bleiben, ob im vorliegenden Fall sogar ein wörtliches Angebot entbehrlich war, weil § 296 Satz 1 BGB eingreift (vgl. BAG, 24.09.2014, 5 AZR 1024/12, Rn. 18; 26.01.2011, 5 AZR 819/09, Rn. 19; BAG, 08.10.2008, 5 AZR 715/07, Rn. 24).

  • LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19

    1. Nach § 12 Abs. 1 TzBfG können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass

    Bei der Vereinbarung einer solchen kapazitätsorientierten variablen Verteilung der Arbeitszeit konkretisiert mithin der Arbeitgeber einseitig nach § 106 GewO je nach Bedarf unter Beachtung der Vorgaben des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Dauer und Lage der Arbeitszeit (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - Rn. 17, NZA 2014, 1328; Boecken in Boecken/Joussen TzBfG 6. Aufl. § 12 Rn. 3) .

    Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, bleibt die Vereinbarung eines Abrufverhältnisses hiervon unberührt, es gilt dann gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG eine Arbeitszeit von zehn Stunden sowie ab dem 1. Januar 2019 von 20 Stunden als vereinbart (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - Rn. 24, NZA 2014, 1328) .

    Angesichts der Novellierung der Mindestarbeitszeit von 10 auf 20 wöchentliche Arbeitsstunden nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG sowie des Urteils aus dem Jahr 2014 (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - Rn. 24, NZA 2014, 1328) wird angezweifelt, ob an dem Konzept des Vorrangs ergänzender Vertragsauslegung festgehalten werden kann (vgl. Preis/Schwarz NJW 2018, 3673, 3678; Uffmann, NZA 2020, 137, 140 ff.) .

  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 218/22

    Auslegung der Vereinbarung über ein Abrufarbeitsverhältnis hinsichtlich der Dauer

    Fehlt in einem Abrufarbeitsverhältnis eine Vereinbarung über die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, gilt nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden als vereinbart (im Anschluss an BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12; Abgrenzung zu BAG, Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04).

    Denn diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12, juris Rn. 17).

    Die Nichtvereinbarung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bedingt nicht die Unwirksamkeit der Abrede, sondern führt dazu, dass nach § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart gilt (BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12, juris Rn. 24; iE ebenso Boecken in Boecken/Joussen, § 12 TzBfG, 6. Aufl. 2019, Rn. 22; Heyn in Meinel/Heyn/Herms, 6. Aufl. 2022, TzBfG § 12 Rn. 36-36b; Uffmann/Kredig, NZA 2020, 137, 141).

    Es darf unterstellt werden, dass dem Gesetzgeber das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.09.2014 (5 AZR 1024/12 aaO.) sowie die abweichenden Stimmen im Schrifttum bekannt waren.

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2015 - 7 Sa 313/15

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung von Arbeit auf Abruf

    Sie hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.09.2014, 5 AZR 1024/12, die Auffassung vertreten, dem Kläger stehe der geltend gemachte Anspruch nicht zu.
  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 221/22
    Denn diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12, juris Rn. 17).

    Die Nichtvereinbarung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bedingt nicht die Unwirksamkeit der Abrede, sondern führt dazu, dass nach § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart gilt (BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12, juris Rn. 24; iE ebenso Boecken in Boecken/Joussen, § 12 TzBfG, 6. Aufl. 2019, Rn. 22; Heyn in Meinel/Heyn/Herms, 6. Aufl. 2022, TzBfG § 12 Rn. 36-36b; Uffmann/Kredig, NZA 2020, 137, 141).

    Es darf unterstellt werden, dass dem Gesetzgeber das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.09.2014 (5 AZR 1024/12 aaO.) sowie die abweichenden Stimmen im Schrifttum bekannt waren.

  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 220/22
    Denn diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12, juris Rn. 17).

    Die Nichtvereinbarung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bedingt nicht die Unwirksamkeit der Abrede, sondern führt dazu, dass nach § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart gilt (BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12, juris Rn. 24; iE ebenso Boecken in Boecken/Joussen, § 12 TzBfG, 6. Aufl. 2019, Rn. 22; Heyn in Meinel/Heyn/Herms, 6. Aufl. 2022, TzBfG § 12 Rn. 36-36b; Uffmann/Kredig, NZA 2020, 137, 141).

    Es darf unterstellt werden, dass dem Gesetzgeber das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.09.2014 (5 AZR 1024/12 aaO.) sowie die abweichenden Stimmen im Schrifttum bekannt waren.

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2015 - 7 Sa 233/15

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung von Arbeit auf Abruf

    Sie hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.09.2014, 5 AZR 1024/12, die Auffassung vertreten, dem Kläger stehe der geltend gemachte Anspruch nicht zu.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 7 Sa 85/14

    Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - AGB Kontrolle der

    Dafür begründet bereits das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16

    Tarifsukzession

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2018 - 8 Sa 891/17

    Voraussetzungen der Eingruppierung in die Lohngruppe 2 B8 des Lohntarifvertrags

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; EU-Ausländer;

  • ArbG Düsseldorf, 08.02.2018 - 15 Ca 3392/17
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 906/16

    Auslegung; Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Nichtfortschreibung; BAT;

  • ArbG Bielefeld, 18.01.2022 - 5 Ca 85/21

    Vergütung wegen Annahmeverzug, Abrufarbeit.

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16

    Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15

    Arbeitnehmerstatus - Cutter - programmgestaltende Tätigkeit - Rundfunkanstalt

  • LAG Düsseldorf, 07.03.2017 - 8 Sa 904/16

    Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • LAG Hamm, 22.12.2015 - 14 Ta 468/15

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage wegen vorzeitiger

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16

    Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 Sa 817/16

    Gleichstellungsabrede dynamische Verweisung Tarifsukzession BAT TVöD

  • VG Münster, 01.09.2022 - 5a K 1073/21

    Coronavirus, Absonderung, Abbedingung von § 616 BGB, Formulararbeitsvertrag,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2014 - 1 Sa 473/14

    Jubiläumszuwendung

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2017 - 5 Sa 685/17

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2015 - 1 Sa 570/14

    Auslegung einer Bonusvereinbarung

  • ArbG Münster, 08.05.2019 - 1 Ca 17/18

    Auskunftsanspruch und Informationsanspruch auf Erteilung monatlicher

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 813/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 Sa 818/16

    Vertragsklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • ArbG Essen, 08.01.2015 - 5 Ca 1987/14

    Feststellungsbegehren einer geringfügig Beschäftigten bzgl. des Zahlungsanspruchs

  • ArbG Münster, 08.05.2019 - 1 Ca 9/18

    Informationsanspruch in Form des Anspruches auf Erteilung monatlicher

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 21 Ca 6747/21
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