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   BAG, 24.10.1979 - 5 AZR 851/78   

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BAG, 24.10.1979 - 5 AZR 851/78 (https://dejure.org/1979,898)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1979 - 5 AZR 851/78 (https://dejure.org/1979,898)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 851/78 (https://dejure.org/1979,898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmer mit Zeitvertrag - Fristablauf - Verlängerung des Vertrags - Weiterbeschäftigung - Drei-Wochen-Frist - Unwirksamkeit der Befristung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1980, 455
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 5 AZR 851/78
    Zur Begründung verweist das Berufungsgericht darauf, daß nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober I960 (BAG [GS] 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) eine Rechtsunwirksamkeit der Befristung - 4.

    Fehlt bei Abschluß des Vertrages ein sachlicher Grund, so tritt an die Stelle des befristeten Vertrages ein Arbeitsverhältnis von unbestimmter Dauer (BAG [GS] 1 0, 65 [7 3 ] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu I I G 5 her Gründe]; BAG, Urteil vom 2 6 . April 1979 - 2 AZR 431/77 - [demnächst] AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 3 der Gründe m.w.N.]).

  • BAG, 26.04.1979 - 2 AZR 431/77

    Anwendung des KSchG bei Mitteilung über Nichtverlängerung eines befristeten

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 5 AZR 851/78
    Fehlt bei Abschluß des Vertrages ein sachlicher Grund, so tritt an die Stelle des befristeten Vertrages ein Arbeitsverhältnis von unbestimmter Dauer (BAG [GS] 1 0, 65 [7 3 ] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu I I G 5 her Gründe]; BAG, Urteil vom 2 6 . April 1979 - 2 AZR 431/77 - [demnächst] AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 3 der Gründe m.w.N.]).
  • BAG, 05.03.1970 - 2 AZR 175/69

    Befristung - Chorsänger

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 5 AZR 851/78
    Der Zweite Senat des Bundesar beitsgerichts hat in seinem zu II 1 genannten Ur teil vom 26. April 1979 [zu 4 der Gründe] unter Hinweis auf die Anmerkung von A. Hueck zu AP Nr. 34 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 3] zu Recht ausgeführt, daß eine Mitteilung des Arbeitgebers, der befristet abgeschlossene Arbeitsvertrag werde nicht verlängert, unter Umständen dann als Kündigung zu deuten sei, wenn die Parteien bereits vorher über die Wirksamkeit der Befristung gestritten haben.
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 5 AZR 851/78
    §§ 4 und 7 KSchG setzen aber eine Kündigung voraus, so daß für ihre Anwendung im Fall der Nichtverlängerungsmitteilung kein Raum ist (ebenso Urteile des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9 November 1977 - 5 AZR 388/76 - [demnächst] AP Nr. 43 zu § 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag [zu IV der Gründe] und vom 15 März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 aaO [zu II 1 der Gründe ] ebenso das zu II 1 erwähnte Urteil des Zweiten Senats vom 26. April 1979 [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 388/76

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sender - Auslandskorrespondent - Rechtfertigung der

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 5 AZR 851/78
    §§ 4 und 7 KSchG setzen aber eine Kündigung voraus, so daß für ihre Anwendung im Fall der Nichtverlängerungsmitteilung kein Raum ist (ebenso Urteile des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9 November 1977 - 5 AZR 388/76 - [demnächst] AP Nr. 43 zu § 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag [zu IV der Gründe] und vom 15 März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 aaO [zu II 1 der Gründe ] ebenso das zu II 1 erwähnte Urteil des Zweiten Senats vom 26. April 1979 [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Der Kläger war nicht gehalten, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung des Beklagten vom 16. August 1973, eine Weiterbeschäftigung nach Abschluß der Promotion komme nicht in Betracht, die Unwirksamkeit der Befristung gerichtlich geltend zu machen (BAG Urteil vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 -, [demnächst] AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und Urteil vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 851/78 -, [demnächst] AP Nr. 49 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dds Inhalts, daß ein Arbeitnehmer jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses binnen 3 Wochen nach dieser Beendigung gerichtlich angreifen muß, wenn er nicht sein Klagerecht verlieren will (vgl. dazu BAG Urteil vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 -, [demnächst] AP Nr. 30 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Urteil vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 851/78 -, [demnächst] AP Nr. 49 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 28.02.1990 - 7 AZR 143/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Tarifvorrang vor BeschFG 1985

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 7. März 1980 (- 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 1 der Gründe) unter Anknüpfung an die Rechtsprechung des Zweiten und des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und Urteil vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 851/78 - AP Nr. 49 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) entschieden, daß ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer sog. Nichtverlängerungsmitteilung nicht gehalten ist, die Unwirksamkeit der Befristung innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich geltend zu machen.

    Die §§ 4 und 7 KSchG finden auf eine Mitteilung des Arbeitgebers, er halte die vereinbarte Befristung aus Rechtsgründen für wirksam, auch nicht entsprechende Anwendung, weil sich eine derartige Erklärung erheblich von einer Kündigung unterscheidet (BAG Urteil vom 24. Oktober 1979, a.a.O., zu II 2 b der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rz 15 ff. und Rz 231 ff.; a.A. Bötticher, SAE 1961, 128, 129 f.; Blomeyer, RdA 19671, 406, 408 f.; Koch, BB 1978, 1218, 1220).

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Ein solches Schreiben, mit dem sich die Beklagte, ohne daß zuvor Streit zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der Kündigung bestanden hätte, lediglich auf die von ihr für wirksam gehaltene Befristung berief, kann nicht als Kündigung gewertet werden (BAG AP Nr. 43 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu IV der Gründe); BAG AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu II 1 der Gründe); BAG AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu 4 b der Gründe); BAG AP Nr. 49 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu II 2 a der Gründe); BAG AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu I 1 der Gründe)).
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