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   BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88   

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BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88 (https://dejure.org/1988,3206)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1988 - 4 AZN 424/88 (https://dejure.org/1988,3206)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1988 - 4 AZN 424/88 (https://dejure.org/1988,3206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Vergütung und Zahlung rückständiger Beträge bei Einstufung in andere Vergütungsgruppe - Stützung einer Beschwerdebegründung auf eine rechtliche Divergenz nach Änderung eines Urteils des Landesarbeitsgerichts - Beschwerdeverfahren bei zusammenhängender ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 § 72a Divergenz; ZPO § 565
    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Rechtfertigung durch Verstoß gegen Bindungswirkung nach § 585 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 281 (Ls.)
  • BB 1989, 76
  • DB 1989, 936
  • JR 1989, 220
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88
    Zwar weist das beklagte Land in seiner Beschwerdebegründung zutreffend darauf hin, daß der Senat in seinem zurückverweisenden Urteil darauf hingewiesen hat, soweit der Kläger Gutachten unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades anzufertigen habe, dürften diese bei tatsächlicher Trennbarkeit nach der gefestigten Senatsrechtsprechung nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. die Urteile des Senats BAGE 30, 229, 234 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 51, 282, 289 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Entscheidend ist aber im übrigen, daß das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden, der Senatsrechtsprechung entsprechenden Begriff des Arbeitsvorganges ausgegangen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Diesen Rechtsbegriff verwendet das Landesarbeitsgericht unter ausdrücklicher Heranziehung der entsprechenden Urteile des erkennenden Senats (vgl. BAGE 51, 59, 95 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 51, 282, 296 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und unter Wiederholung des wesentlichen Inhalts der Entscheidungen.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88
    Entscheidend ist aber im übrigen, daß das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden, der Senatsrechtsprechung entsprechenden Begriff des Arbeitsvorganges ausgegangen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Diesen Rechtsbegriff verwendet das Landesarbeitsgericht unter ausdrücklicher Heranziehung der entsprechenden Urteile des erkennenden Senats (vgl. BAGE 51, 59, 95 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 51, 282, 296 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und unter Wiederholung des wesentlichen Inhalts der Entscheidungen.

  • BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung -

    Auszug aus BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88
    Eine rechtserhebliche Divergenz setzt voraus, daß die angefochtene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der seinerseits von einem abstrakten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen in der Gesetzesnorm genannten Gerichts abweicht, woraus zugleich folgt, daß eine lediglich fehlerhafte oder den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechende Rechtsanwendung eine Divergenz nicht zu begründen vermag (vgl. den Beschluß des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88
    Zwar weist das beklagte Land in seiner Beschwerdebegründung zutreffend darauf hin, daß der Senat in seinem zurückverweisenden Urteil darauf hingewiesen hat, soweit der Kläger Gutachten unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades anzufertigen habe, dürften diese bei tatsächlicher Trennbarkeit nach der gefestigten Senatsrechtsprechung nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. die Urteile des Senats BAGE 30, 229, 234 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 51, 282, 289 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - (AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975) das landesarbeitsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88
    Entscheidend ist aber im übrigen, daß das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden, der Senatsrechtsprechung entsprechenden Begriff des Arbeitsvorganges ausgegangen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Auszug aus BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88
    Zwar weist das beklagte Land in seiner Beschwerdebegründung zutreffend darauf hin, daß der Senat in seinem zurückverweisenden Urteil darauf hingewiesen hat, soweit der Kläger Gutachten unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades anzufertigen habe, dürften diese bei tatsächlicher Trennbarkeit nach der gefestigten Senatsrechtsprechung nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. die Urteile des Senats BAGE 30, 229, 234 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 51, 282, 289 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88
    Dabei müssen sich die voneinander abweichenden Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (vgl. BAGE 41, 188, 190 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung

    Auszug aus BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88
    Entscheidend ist aber auch hier, daß das beklagte Land hinsichtlich des Rechtsbegriffes der Zusammenhangstätigkeiten (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 14. Februar 1979 - 4 AZR 414/77 - AP Nr. 15 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen) vom zutreffenden, der Senatsrechtsprechung entsprechenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, so daß auch insoweit das beklagte Land divergierende abstrakte Rechtssätze im angefochtenen und angezogenen Urteil nicht darzulegen vermag.
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 24.10.1988 - 4 AZN 424/88
    Zwar weist das beklagte Land in seiner Beschwerdebegründung zutreffend darauf hin, daß der Senat in seinem zurückverweisenden Urteil darauf hingewiesen hat, soweit der Kläger Gutachten unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades anzufertigen habe, dürften diese bei tatsächlicher Trennbarkeit nach der gefestigten Senatsrechtsprechung nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. die Urteile des Senats BAGE 30, 229, 234 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 51, 282, 289 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 01.02.1989 - 4 AZN 651/88
    Auch im Falle eines sogenannten Rückläufers - wie vor liegend - kann jedoch die Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz nur darauf gestützt werden, daß sich im zurückverweisenden revisionsgerichtlichen und im neuen berufungsgerichtlichen Urteil divergierende abstrakte Rechtssätze finden, die der Darlegung bedürfen (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1988 - 4 AZN 424/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    2 ZPO (vgl. auch hierzu den Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1988 - 4 AZN 424/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 01.02.1989 - 4 AZN 650/88

    Revision: Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtssache von grundsätzlicher

    Auch im Falle eines sogenannten Rückläufers - wie vorliegend - kann jedoch die Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz nur darauf gestützt werden, dass sich im zurückverweisenden revisionsgerichtlichen und im neuen berufungsgerichtlichen Urteil divergierende abstrakte Rechtssätze finden, die der Darlegung bedürfen (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1988 - 4 AZN 424/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Da insoweit der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt hat, gilt diese Rechtsfolge entgegen der Meinung der Beklagten auch für Verstöße gegen § 565 Abs. 2 ZPO (vgl. auch hierzu den Beschluss des Senats vom 24. Oktober 1988 - 4 AZN 424/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • LAG Hessen, 21.01.1993 - 12 TaBV 63/92

    Einstellungsbeschluss; Rechtliches Gehör; Anfechtung

    "Divergenzfähig" sind nur solche Entscheidungsverfahrens oder instanzabschließender Art. in denen sich die Gerichte "mit den jeweils anstehenden Rechtsfragen auseinandersetzen" (BAG, Beschluß vom 24.10.1988 - 4 AZN 424/88 - AP Nr. 21 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
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