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   BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89   

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BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89 (https://dejure.org/1990,267)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1990 - 6 AZR 37/89 (https://dejure.org/1990,267)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 (https://dejure.org/1990,267)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Weiterbildung zum Facharzt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der "wissenschaftlichen Hilfskräfte" - Anspruch auf Bereitschaftsdienstvergütung und Überstundenvergütung - Ergänzende Vertragsauslegung bei durch Wegfall einer unwirksamen Vereinbarung entstandener Vertragslücke - Verfall von tarifvertraglichen und ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 3 Buchst. g, § 17 Abs. 5 Satz 1 und 4, §§ 22, 26, 70, SR 2 c Nr. 8 Abs. 3 und 4; HRG § 36 Abs. 3, § ... 53 Abs. 1, § 54 BayHSchG Art. 22 Abs. 1, Art. 25, 26; Weiterbildungsordnung für Ärzte § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1
    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 154
  • NJW 1991, 2987 (Ls.)
  • MDR 1991, 879
  • NZA 1991, 378
  • BB 1991, 770
  • DB 1991, 2673
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
    Auch der Beklagte ging von einer Anordnung der Überstunden aus, da er die Überstundenvergütungen hinsichtlich eines Teils der insgesamt geleisteten Überstunden gezahlt hat und die weitergehende Bezahlung aus anderen Gründen als einer fehlenden Anordnung verweigert (vgl. dazu BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).

    Die geleisteten Überstunden und Bereitschaftsdienststunden wurden nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht durch Freizeitausgleich abgegolten (vgl. dazu BAG Urteile vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 325/87 -, vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - und vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - nicht veröffentlicht).

    Wird für angeordnete Bereitschaftsdienste und Überstunden kein Freizeitausgleich gewährt, so werden die Ansprüche auf Bereitschaftsdienstvergütung gemäß SR 2 c Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 BAT nach Ablauf eines dreimonatigen Ausgleichszeitraums fällig (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).

    Die Ansprüche auf Überstundenvergütung werden gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT nach Ablauf des einmonatigen Ausgleichszeitraums fällig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1218/79 - AP Nr. 8 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - EzA § 15 BAT Nr. 1, zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso PK-BAT Pieper, § 17 Rz 28; Uttlinger/ Breier/Kiefer/Hoffmann, aaO, § 17 Erl.

    Die von den Klägern bei den Verwaltungen eingereichten Nachweise über die geleisteten Bereitschaftsdienst- und Überstunden stellen keine Geltendmachung im Sinne von § 70 BAT dar, weil die Ansprüche im Zeitpunkt der Einreichung noch nicht fällig waren (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
    Die Vergütungsordnung zum BAT (Anlage 1 a und 1 b) ist zum 31. Dezember 1983 arbeitgeberseitig wirksam gekündigt worden (vgl. BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAGE 49, 247 = AP Nr. 3 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht).

    Die Vergütungsordnung zum BAT galt mithin über diesen Zeitpunkt hinaus nur noch nachwirkend gemäß § 4 Abs. 5 TVG (BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT).

    Diese Nachwirkung erstreckt sich nicht auf erst nach Außerkrafttreten der tarifvertraglichen Regelungen begründete Arbeitsverhältnisse (BAGE 27, 22, 29 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT).

    Nach der ständigen, zutreffenden Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 258, 271 ff. = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277, 288 ff. = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht) vermögen die ungekündigt fortbestehenden Regelungen der §§ 22, 26 BAT nur in Verbindung mit der Vergütungsordnung zum BAT individuelle Rechtsansprüche zu erzeugen.

    Die weiter geltende Vorschrift des § 22 BAT ist zwar die Grundnorm der Vergütung der Angestellten, die jedoch bei nicht bestehender Vergütungsordnung praktisch nicht vollziehbar und daher für sich gesehen "inhaltsleer" ist (BAGE 50, 258, 272 ff. = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277, 288 ff. = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; ebenso PK-BAT Wolf, § 22 Rz 5).

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
    Eine derartige, durch Wegfall einer unwirksamen Vereinbarung entstandene Vertragslücke, stellt eine der ergänzenden Vertragsauslegung zugängliche Regelungslücke dar (BGHZ 63, 132, 135 f.; BGHZ 90, 69, 74) [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83].

    Diese ist entsprechend dem hypothetischen Parteiwillen zu ergänzen (BGHZ 90, 69, 74 ff.) [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83].

    Maßgebend ist, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGHZ 90, 69, 77) [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83].

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
    Die Vergütungsordnung zum BAT (Anlage 1 a und 1 b) ist zum 31. Dezember 1983 arbeitgeberseitig wirksam gekündigt worden (vgl. BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAGE 49, 247 = AP Nr. 3 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht).

    Nach der ständigen, zutreffenden Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 258, 271 ff. = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277, 288 ff. = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht) vermögen die ungekündigt fortbestehenden Regelungen der §§ 22, 26 BAT nur in Verbindung mit der Vergütungsordnung zum BAT individuelle Rechtsansprüche zu erzeugen.

    Die weiter geltende Vorschrift des § 22 BAT ist zwar die Grundnorm der Vergütung der Angestellten, die jedoch bei nicht bestehender Vergütungsordnung praktisch nicht vollziehbar und daher für sich gesehen "inhaltsleer" ist (BAGE 50, 258, 272 ff. = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277, 288 ff. = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; ebenso PK-BAT Wolf, § 22 Rz 5).

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 562/89

    Eingruppierung einer wissenschaftlichen Hilfskraft - Wissenschaftliche Hilfskraft

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
    Die Vergütungsordnung zum BAT (Anlage 1 a und 1 b) ist zum 31. Dezember 1983 arbeitgeberseitig wirksam gekündigt worden (vgl. BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAGE 49, 247 = AP Nr. 3 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht).

    Nach der ständigen, zutreffenden Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 258, 271 ff. = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277, 288 ff. = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht) vermögen die ungekündigt fortbestehenden Regelungen der §§ 22, 26 BAT nur in Verbindung mit der Vergütungsordnung zum BAT individuelle Rechtsansprüche zu erzeugen.

  • BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1218/79

    Anspruch auf Vergütung für Überstunden

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
    Dies ergibt sich zwar nicht schon aus dem Ablauf des einmonatigen (§ 17 Abs. 5 Satz 1 BAT) bzw. dreimonatigen (SR 2 c Nr. 8 Abs. 4 Satz 1 BAT) Ausgleichszeitraumes, da auch nach dessen Ablauf in beiderseitigem Einverständnis ein Freizeitausgleich gewährt werden kann (BAG Urteil vom 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1218/79 - AP Nr. 8 zu § 17 BAT).

    Die Ansprüche auf Überstundenvergütung werden gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT nach Ablauf des einmonatigen Ausgleichszeitraums fällig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1218/79 - AP Nr. 8 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - EzA § 15 BAT Nr. 1, zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso PK-BAT Pieper, § 17 Rz 28; Uttlinger/ Breier/Kiefer/Hoffmann, aaO, § 17 Erl.

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 575/89

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung über die Anrechnung von Dienstzeiten

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
    Die Vergütungsordnung zum BAT (Anlage 1 a und 1 b) ist zum 31. Dezember 1983 arbeitgeberseitig wirksam gekündigt worden (vgl. BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAGE 49, 247 = AP Nr. 3 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht).

    Nach der ständigen, zutreffenden Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 258, 271 ff. = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277, 288 ff. = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht) vermögen die ungekündigt fortbestehenden Regelungen der §§ 22, 26 BAT nur in Verbindung mit der Vergütungsordnung zum BAT individuelle Rechtsansprüche zu erzeugen.

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 139/89

    Eingruppierung: Wissenschaftlicher Assistent

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
    Damit muß davon ausgegangen werden, daß die Tarifvertragsparteien den Begriff der wissenschaftlichen Hilfskraft ursprünglich und auch nach wie vor mit dem beschriebenen Inhalt verwendet und angewandt wissen wollen (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 611 BGB; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - nicht veröffentlicht).

    Die Vergütungsordnung zum BAT (Anlage 1 a und 1 b) ist zum 31. Dezember 1983 arbeitgeberseitig wirksam gekündigt worden (vgl. BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAGE 49, 247 = AP Nr. 3 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht).

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
    Unter Anlegung des in §§ 133, 157 BGB vorgegebenen Auslegungsmaßstabes ist daher danach zu fragen, wie die Parteien den Vertrag gestaltet hätten, wenn ihnen die nicht bedachte Unwirksamkeit der Klausel bewußt gewesen wäre (vgl. BGHZ 9, 273, 278 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; 60, 353, 362; 84, 1, 7).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
    Unter Anlegung des in §§ 133, 157 BGB vorgegebenen Auslegungsmaßstabes ist daher danach zu fragen, wie die Parteien den Vertrag gestaltet hätten, wenn ihnen die nicht bedachte Unwirksamkeit der Klausel bewußt gewesen wäre (vgl. BGHZ 9, 273, 278 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; 60, 353, 362; 84, 1, 7).
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73

    Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag

  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 140/71

    Wirksamkeit des § 18 Abs. 1 GOI 1956?

  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 386/88

    Arbeitsverhältnis: Kündigung der Nebenabrede, Bereitschaftsdienst

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

  • BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77

    Einzelne Stufen des Bereitschaftsdienstes - Angestellter Arzt - Anstalt - Heim -

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88

    Überstundenvergütung: Verhältnis zum Anspruch auf Freizeitausgleich bei einem

  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 28/83

    Leiharbeitnehmer im Luftfahrtunternehmen

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 325/87

    Mehrarbeit: Ausgleich von Bereitschaftsdienst in Freizeit

  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88

    Heimarbeitsverhältnisse aufgrund tatsächlicher Handhabung

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZN 329/85

    Vergütungsordnung des BAT - Rechtsfolgen der Kündigung - Staatliches

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13

    Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Der Kläger hat seinen Anspruch auf Urlaubsaufschlag durch seine E-Mail vom 31. Januar 2006 und damit nach Fälligkeit des Anspruchs (dazu BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - zu B V 2 der Gründe, BAGE 66, 154) geltend gemacht.
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    b) Der Kläger hat seinen Anspruch auf Urlaubsaufschlag durch seine E-Mail vom 31. Januar 2006 und damit nach Fälligkeit des Anspruchs (dazu BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - zu B V 2 der Gründe, BAGE 66, 154) geltend gemacht.
  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 396/04

    Eingruppierung eines als "studentische Hilfskraft" eingestellten Angestellten mit

    Auf die vertragliche Bezeichnung des Klägers als "studentische Hilfskraft", versteht man diese mit dem beklagten Land als ein Fall der "wissenschaftlichen Hilfskraft" iSv. § 3 Buchst. g BAT, kommt es nicht an, weil diese dem Geschäftsinhalt des Vertrags der Parteien widerspricht (vgl. BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 162 f., zu B I 2 der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien wollen nach wie vor den Begriff der wissenschaftlichen Hilfskraft mit dem beschriebenen Inhalt verwendet und angewandt wissen (24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - aaO, S. 161, zu B I 1 c der Gründe; zum Begriff der wissenschaftlichen Dienstleistung vgl. auch OVG Münster 9. Dezember 1982 - CL 48/81 - WissR 1983, 267).

    Dann wäre eine solche zB jede Tätigkeit als Arzt, was nicht der Fall ist (so ausdrücklich mit näherer Begründung BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 161).

  • BAG, 26.11.1992 - 6 AZR 455/91

    Abgrenzung von Rufbereitschaft und Überstunden

    Vielmehr werden in einem solchen Fall Überstunden angeordnet, denn der Angestellte wird verpflichtet, Arbeitsstunden zu leisten, die über die dienstplanmäßig bzw. betrieblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen (vgl. § 17 Abs. 1 BAT; zur Anordnung von Überstunden vgl. weiter Urteil des Senats vom 24. Oktober 1990, BAGE 66, 154 = AP Nr. 7 zu § 3 BAT).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Der Sechste Senat hat in seinem Urteil aus dem Jahre 1990 (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154 = AP BAT § 3 Nr. 7) den Begriff der wissenschaftlichen Dienstleistungen iSd. § 53 Abs. 1 Satz 1 HRG wie folgt ausgelegt:.

    Widersprechen sich schriftliche Vereinbarungen und tatsächliche Durchführung des Vertrags, ist letztere maßgebend (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154 = AP BAT § 3 Nr. 7).

  • BAG, 30.06.2021 - 7 AZR 245/20

    Befristung - wissenschaftliche Hilfstätigkeit

    Studierende, die "wissenschaftliche Hilfstätigkeiten" ausüben, sind mithin nach allgemeinem Sprachgebrauch Personen, die für in Forschung und Lehre tätige Personen unterstützende und zuarbeitende Tätigkeiten verrichten bzw. zur Mithilfe und Unterstützung bei bestimmten wissenschaftlichen Arbeiten angestellt sind (vgl. zur Definition der "wissenschaftlichen Hilfskraft" nach § 3 Buchst. g BAT BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 66, 154) .
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Mit dieser Auslegung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1990 (- 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 166) und der Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 2001 (- 8 AZR 366/00 - AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136, zu II 3 a der Gründe), wonach die Geltendmachung nach Fälligkeit des Anspruchs zu erfolgen hat.
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    Vor Fälligkeit kann keine ordnungsgemäße Geltendmachung erfolgen (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 166, zu B V 2 der Gründe).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Einstellung von AiP im Hochschulbereich

    Werden Ärzte und Ärztinnen im Praktikum danach zum Zwecke ihrer Berufsausbildung beschäftigt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.5.1991, BVerwGE 88, 176, 181; BAG, Urteil vom 10.12.1997,AP 00, Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ZTR 1998, 271 = AR-Blattei ES 250 Nr. 50 = DB 1998, 1521; vgl. auch BAG, Urteil vom 24.10.1990, BAGE 66, 154), so sind sie auch nicht in der Krankenversorgung im Sinne von § 72 Abs. 1 Satz 3 UG tätig.

    Denn von Tätigkeiten in der Krankenversorgung in diesem Sinne, die zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen gehören, kann allenfalls dann die Rede sein, wenn der Arzt seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, die Approbation als Arzt besitzt und dementsprechend den ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausüben darf, was nach § 34b Sätze 1 und 5 das Ausbildungsziel des letzten Abschnitts der Berufsausbildung zum Arzt als Arzt im Praktikum ist (vgl. auch BAG, Urteil vom 24.10.1990, a.a.O., S. 161, 162).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der regulären Krankenversorgung nicht den wissenschaftlichen Dienstleistungen zuzuordnen sind, da kein unmittelbarer Bezug zur wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung und Lehre besteht, die durch Wissen hervorbringende forschende Tätigkeit gekennzeichnet (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.1990, a.a.O.) oder nach Aufgabenstellung und Arbeitsmethode darauf angelegt ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, die der Sicherung und Ausweitung des Erkenntnisstandes in einer wissenschaftlichen Disziplin dienen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7.10.1988, DVBl. 1989, 207).

    Deshalb werden unter den "Tätigkeiten in der Krankenversorgung'' im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 3 des Hochschulrahmengesetzes in der Fassung der Neubekanntmachung vom 9.4.1987 (BGBl. I S. 1170), dem § 72 Abs. 1 Satz 3 UG entspricht, nicht die regulären ärztlichen Aufgaben im Rahmen der Patientenversorgung verstanden, sondern eine Krankenversorgung, die im Rahmen eines am Krankenbett erteilten Unterrichts erbracht wird (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.1990, a.a.O.).

  • BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93

    Mehrarbeitsvergütung nach beendetem Arbeitsverhältnis

    Der Freizeitanspruch setzt im übrigen lediglich den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses voraus (BAGE 66, 154, 166 = AP Nr. 7 zu § 3 BAT , zu V 1 der Gründe).

    Hieraus wird deutlich, daß ärztliche Tätigkeit an sich keine wissenschaftliche Dienstleistung im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 3 HRG , Art. 22 Abs. 1 Satz 3 BayHSchLG darstellt (BAGE 66, 154, 160 f. = AP Nr. 7 zu § 3 BAT , zu B I 1 d der Gründe).

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02

    Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03

    Ausgleich für Vorgriffsstunden eines Lehrers

  • LAG Baden-Württemberg, 29.05.2002 - 17 Sa 35/00

    Voraussetzungen für die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 14 Abs

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 266/94

    Anspruch auf Überstundenvergütung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) -

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2004 - 12 Sa 1484/03

    Abgeltung von geleisteten "Vorgriffsstunden" im Störfall, Änderung der

  • BAG, 18.06.2001 - 8 AZR 145/00

    Eingruppierung einer Mittelschullehrerin in Sachsen

  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 465/93

    Bereitschaftsdienst der Ärzte

  • LAG Hamm, 22.02.2000 - 7 Sa 995/99

    Arbeitsrechtliche Pflicht zur Annahme einer Rufbereitschaft; Zulässige Zeitspanne

  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 222/95

    Aufklärungspflicht einer Urlaubskasse

  • LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 12 (13) Sa 421/97

    Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 6 Sa 1847/06

    Betriebsbedingte Kündigung - kirchliche Einrichtung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2016 - 3 Sa 383/15

    Eingruppierung - Verwaltungsangestellte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2015 - 3 Sa 551/14

    Eingruppierung einer Diplom-Psychologin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 1 A 1038/01

    Mitbestimmungsrecht des bei einem Universitätsklinikum gebildeten Personalrats

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 417/18

    Eingruppierung - Buchbinderin mit Meisterausbildung in einer Ergotherapie - TVöD

  • LAG München, 10.04.2002 - 9 Sa 902/01

    Voraussetzung für "denselben Sachverhalt" § 63 S. 2 BMT-G II; Vergütung für

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89

    Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und

  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 294/91

    Persönlicher Geltungsbereich eines Manteltarifvertrages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 138/18

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag im Pflegedienst - Dauernachtarbeit

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 842/94

    Aus- und Fortbildung: Vergütung von Reisezeiten

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07

    Kindergeld, Ortszuschlag, Kinderbezogener Anteil, Gehaltsanspruch,

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2001 - 3 Sa 41/00

    Anordnung von Überstunden

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.1996 - 7 Sa 118/95

    Anspruch auf Leistungszulage eines Zeitlöhners; "Leistungsbestimmungsrecht" der

  • LAG Düsseldorf, 08.05.2002 - 12 (10) Sa 205/02

    Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte durch "Vorgriffsstunden"

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 11 Sa 3/95

    Fort- oder Weiterbildungskosten: Rückzahlung - verfassungskonforme Auslegung

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 4 Sa 55/94

    Arbeitsentgelt: Lohnzahlungsanspruch für die ausgefallene Arbeitszeit bei unter

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 Sa 481/09

    Tarifliche Verfallfrist bei Geltendmachung zu Unrecht einbehaltener bzw.

  • LAG Hamm, 20.10.1998 - 7 Sa 1286/98

    Voraussetzungen für Anspruch auf Heranziehung zum Rufdienst eines Krankenpflegers

  • LAG Köln, 15.03.1996 - 11 (13) TaBV 60/95

    Eingruppierung: Doktorand

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.1998 - 5 A 12163/97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates des Klinikums bei der Einstellung von

  • LAG Köln, 13.05.1997 - 11 Ta 46/97

    Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers; Unterlassen einer Information als

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