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   BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94   

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BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94 (https://dejure.org/1995,1851)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1995 - 9 AZR 433/94 (https://dejure.org/1995,1851)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 (https://dejure.org/1995,1851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bildungsurlaub - Politische Weiterbildung - Tauchlehrgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NWAWbG §§ 1, 7
    Arbeitnehmerweiterbildung - Das Meer - Ressource und Abfalleimer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWbG §§ 1, 7
    Arbeitnehmerweiterbildung: Keine Freistellung für Umweltseminar mit überwiegend sportlicher Betätigung trotz begleitender Vermittlung umwelt- und gesellschaftspolitischer Probleme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 185
  • NZA 1996, 647
  • BB 1996, 384
  • DB 1996, 786
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94
    Die Parteien haben damit zwar eine einzelvertragliche, besondere Vereinbarung im Sinne der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsUrlaubsG Hessen, vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - nicht veröffentlicht und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) getroffen, wonach der Kläger der Arbeit für die Dauer der Veranstaltung fernbleiben durfte und sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger noch einmal Erholungsurlaub und arbeitsfrei zu gewähren, wenn eine gerichtliche Klärung ergeben sollte, daß die Beklagte die Freistellung nach dem AWbG zu Unrecht verweigert habe.

    Die Beurteilung des Senats steht nicht im Widerspruch zu seinen Ausführungen im Urteil vom 24. August 1993 (- 9 AZR 240/90 -, aaO).

  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94
    Die Parteien haben damit zwar eine einzelvertragliche, besondere Vereinbarung im Sinne der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsUrlaubsG Hessen, vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - nicht veröffentlicht und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) getroffen, wonach der Kläger der Arbeit für die Dauer der Veranstaltung fernbleiben durfte und sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger noch einmal Erholungsurlaub und arbeitsfrei zu gewähren, wenn eine gerichtliche Klärung ergeben sollte, daß die Beklagte die Freistellung nach dem AWbG zu Unrecht verweigert habe.
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 252/89

    Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts anlässlich des Besuchs einer

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94
    Die Parteien haben damit zwar eine einzelvertragliche, besondere Vereinbarung im Sinne der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsUrlaubsG Hessen, vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - nicht veröffentlicht und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) getroffen, wonach der Kläger der Arbeit für die Dauer der Veranstaltung fernbleiben durfte und sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger noch einmal Erholungsurlaub und arbeitsfrei zu gewähren, wenn eine gerichtliche Klärung ergeben sollte, daß die Beklagte die Freistellung nach dem AWbG zu Unrecht verweigert habe.
  • LAG Hessen, 19.03.1996 - 15 Sa 1220/95

    Aus- und Weiterbildung: Begriff der politischen Bildung - Darlegungslast -

    Unter Berücksichtigung dessen vermittelt nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, aaO.) eine Veranstaltung politische Bildung im Sinne des § 1 Abs. 3 HBUG, wenn sie das Verständnis des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern soll und die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf dadurch gefördert wird (vgl. auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786), ohne dass der Begriff der politischen Weiterbildung zu verengen wäre auf die Inhalt der Gemeinschafts- oder Staatsbürgerkunde (dazu BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, EzA AWbG NW § 7 Nr. 16).

    Mit, anderen Worten: Nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten muss das Erreichen des genannten Zieles uneingeschränkt ermöglicht werden (BAG-Urteil vom 24. Oktober 1995, aaO.).

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass entsprechend den oben umschriebenen Voraussetzungen der Begriff der politischen Bildung recht weit zu fassen ist, ohne dass es eines Bezuges zu dem vom Arbeitnehmer ausgeübten Beruf bedarf (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1987, aaO., BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 -, aaO.), dass also durchaus auch Veranstaltungen mit einem ökologisch ausgerichteten Thema Veranstaltungen politischer Bildung im Sinne des § 1 Abs. 3 HBUG sein können (zutreffend so bereits BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW betreffend eine Veranstaltung mit dem Titel "Ökologische Wattenmeerexkursion", grundsätzlich ebenso - entgegen der Sichtweise der Beklagten ist mit dieser Entscheidung eine Änderung der vom Bundesarbeitsgericht herausgearbeiteten Grundsätze nicht erkennbar, wenn auch im konkreten Einzelfall politische Bildung verneint wurde - BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786 betreffend eine Veranstaltung "Das Meer - Ressource und Abfalleimer", entsprechend LAG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 1993 - 16 (13) Sa 608/93 -, NZA 994, 511).

    Es ist daraus nur zu ersehen, dass diese Aspekte auch - zum Teil in Diskussionen - angesprochen worden sind, ohne dass sich aber daraus ergäbe, dass der Veranstaltung in Wirklichkeit ein anderes didaktisches Konzept zugrunde gelegen hätte, als es in dem der Beklagten vorgelegten Programm zum Ausdruck gekommen ist (vgl. insoweit auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786).

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Zu Abgrenzungszwecken ist auf das vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Ziel der politischen Weiterbildung "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO) abzustellen (BAGE 74, 99, 105, 106 = AP, aaO, zu I 2 c aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im Unterschied zu der vom erkennenden Senat beurteilten Tauchsportveranstaltung "Das Meer - Resource und Abfalleimer" (BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ergibt sich auch nicht aus dem vorliegenden Ablaufplan, daß politische Kenntnisse nur am Rande und im wesentlichen Naturerlebnisse vermittelt worden sind.

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 645/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (Senat 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12, zu 3 a der Gründe; 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 11 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 18; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94, 101 f., zu III 1 der Gründe; 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185, 189, zu III 1 der Gründe; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328, zu II 2 a aa der Gründe; 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 und 396/97 - nv., jeweils zu I 1 der Gründe; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30, zu II 2 a der Gründe; mit zustimmender Anmerkung Dauner-Lieb SAE 2000, 354 ff.).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97

    Politische Weiterbildung

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (BAG Urteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 = AP Nr. 14 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 = AP Nr. 16 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - n.v.).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97

    Bildungsfreistellung - gesellschaftspolitische Weiterbildung

    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept sowie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 470/97
    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept so wie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BA GE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 467/97
    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept sowie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995-9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 468/97
    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept so wie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BA GE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 5/97

    Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ; Anspruch eines

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  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 4/97

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Erholungsurlaub; Auslegung

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  • LAG Hamm, 19.04.1996 - 15 Sa 933/95

    Aus- und Fortbildung: Sprachkurs für Journalistin

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 395/97

    Arbeitnehmerweiterbildung; politische Bildung

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 469/97
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 396/97
  • LAG Hamm, 18.04.1997 - 15 Sa 2008/96

    Anspruch auf Anerkennung einer Veranstaltung mit dem Titel "Selbsthilfeprojekt,

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