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   BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12   

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BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 (https://dejure.org/2013,47152)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 (https://dejure.org/2013,47152)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 (https://dejure.org/2013,47152)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GbR oder ihr Gesellschafter als Arbeitgeber? - und der richtige Beklagte für die Kündigungsschutzklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beginn und Ende der Wartezeit für den Kündigungsschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtlicher Bestand des Arbeitsverhältnisses für allgemeinen Kündigungsschutz von Bedeutung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Die Wartezeit von sechs Monaten im KSchG verlängert sich nicht, wenn sein letzter Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 KSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 257
  • NJW 2014, 2224
  • MDR 2014, 666
  • NZA 2014, 725
  • DB 2014, 958
  • JR 2015, 49
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
    Selbst bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei angesprochen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12) .

    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO) .

    Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist hingegen unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO) .

    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, ist die Berichtigung des Rubrums regelmäßig möglich (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO) .

    Für die Annahme, der Arbeitnehmer habe nicht seinen Arbeitgeber, sondern eine andere Einrichtung verklagen wollen, bedarf es besonderer Anhaltspunkte (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO) .

    Dementsprechend darf eine Klageerhebung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien scheitern, solange diese Mängel keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (vgl. BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 -; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO) .

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
    Selbst bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei angesprochen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12) .

    Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist hingegen unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO) .

    b) Für die Parteistellung in einem Prozess ist nicht allein die formelle Bezeichnung der Partei in der Klageschrift maßgebend (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; 21. September 2006 - 2 AZR 573/05 - Rn. 25) .

    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, ist die Berichtigung des Rubrums regelmäßig möglich (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO) .

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01

    Fristberechnung einer Probezeit

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
    Für den Beginn der Wartezeit ist der Zeitpunkt maßgebend, von dem ab die Arbeitsvertragsparteien ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten begründen wollen (BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - zu B I 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 102, 49) .

    § 187 BGB kann insoweit gem. § 186 BGB als Auslegungsregel herangezogen werden (BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - zu B I 2 a dd der Gründe, BAGE 102, 49) .

    b) Haben sich die Parteien über die Arbeitsaufnahme an einem bestimmten Tag verständigt, ist dieser in die Berechnung der Wartezeit einzubeziehen, selbst wenn der Arbeitsvertrag erst nach Arbeitsbeginn unterzeichnet wird (BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - zu B I 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 102, 49) .

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21, BAGE 142, 36; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 48 ff.) .

    Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebs sprechen sollen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - aaO; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 49, aaO) .

    Erforderlich ist, dass die Personalabteilung zur Wahrnehmung der personellen Arbeitgeberfunktionen bevollmächtigt ist oder durch eine Person geleitet wird, die für beide Unternehmen die Entscheidungen in wesentlichen personellen und sozialen Angelegenheiten trifft (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 53; 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - BAGE 109, 332) .

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 20, BAGE 142, 36; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 16, BAGE 138, 116) .

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21, BAGE 142, 36; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 48 ff.) .

    Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebs sprechen sollen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - aaO; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 49, aaO) .

  • BAG, 05.03.1970 - 2 AZR 112/69

    Kündigung - Fristwahrende Erklärung - Folgender Werktag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
    Der Arbeitgeber vermag vielmehr auch nach Ablauf des Sechsmonatszeitraums jederzeit zu kündigen, wenn auch nunmehr unter dem Regime des Kündigungsschutzgesetzes (so auch BAG 5. März 1970 - 2 AZR 112/69 - zu 3 der Gründe, BAGE 22, 304 für Berechnung von Kündigungsfristen) .

    Wer innerhalb einer Frist eine Erklärung abgeben muss, soll davor bewahrt werden, dass das ihm zustehende Recht, die Frist bis zum letzten Tag auszunutzen, wegen der Arbeits- und Behördenruhe am Wochenende und an Feiertagen verkürzt wird (BT-Drucks. IV S. 3394 zu I; BAG 5. März 1970 - 2 AZR 112/69 - zu 4 c der Gründe, BAGE 22, 304) .

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
    Seit der Änderung der Bestimmung durch das Erste Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1106) ist der allgemeine Kündigungsschutz nicht mehr an die tatsächliche Beschäftigung, sondern allein an den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 89, 307) .

    Der Zweck einer Erprobung des Arbeitnehmers steht nicht mehr uneingeschränkt im Vordergrund (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO; 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163) .

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
    Mit der Verfahrensrüge muss die Partei für die erforderliche Schlüssigkeit bzw. Substantiierung ihres Vortrags sorgen (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 31; 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - Rn. 39) .

    Darüber hinaus hat sie die Entscheidungserheblichkeit einer Verletzung der Hinweispflicht darzutun (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - aaO; 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 114, 67) .

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02

    Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
    Sie schützt den Veranlasser der Zustellung vor Rechtsverlusten durch Umstände, die nicht in seiner Sphäre liegen (BGH 11. Juli 2003 - V ZR 414/02 - zu III 2 der Gründe) .

    Der Begriff "demnächst" ist deshalb ohne eine absolute zeitliche Grenze unter Rückgriff auf diese Schutzgüter auszulegen (BGH 11. Juli 2003 - V ZR 414/02 - aaO) .

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
    Eine Rechtsverletzung iSv. § 73 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO ist vom Revisionsgericht wegen § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO nur zu beachten, wenn die Revision (auch) auf sie gestützt wird (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13) .

    Damit hat sie aber nicht den Mangel einer Beratung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gem. § 156 Abs. 1, Abs. 2 ZPO gerügt (vgl. dazu BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13) .

  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

  • BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 601/84
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 639/02

    Betriebsteilübergang - Wartezeit - treuwidrige Kündigung

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

  • BAG, 14.03.2005 - 1 AZN 1002/04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

  • BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 190/87

    Bildung eines einheitlichen Betriebs - Wirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung -

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang

  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

  • BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04

    Gemeinsamer Betrieb

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09

    Änderungskündigung

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2012 - 5 Sa 172/11

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes - Berechnung der Wartezeit -

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist - unrichtige Parteibezeichnung

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 597/03

    Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichterhebung eines

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

    Dem steht nicht entgegen, dass im arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch für den Beginn des Arbeitsverhältnisses ggf. auch erst auf den vereinbarten Einstellungszeitpunkt bzw. den vereinbarten Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme abgestellt wird (für den Beginn der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 30 f., BAGE 146, 257) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 51; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 16 mwN, BAGE 138, 116) .

    b) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt der Arbeitnehmer (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 52; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21, BAGE 142, 36) .

    Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebs sprechen sollen (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - aaO; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18

    Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit

    Das entspricht der allgemeinen Verkehrsanschauung, soweit der "Beginn des Arbeitsverhältnisses" für die Berechnung einer Frist im Sinne der §§ 187 ff. BGB maßgebend ist (BAG vom 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12, juris, Rz. 30 f.; BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 382/01, juris, Rz. 31; BAG vom 02.11.1978 - 2 AZR 74/77, juris, Rz. 49; Greiner in: Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, § 1 KSchG Rn. 174; Tillmanns in: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, 4. Auflage, § 14 TzBfG Rn. 76; ErfK/Müller-Glöge, 19. Auflage, § 14 TzBfG Rn. 86; APS/Backhaus, 5. Auflage, § 14 TzBfG Rn. 370).
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