Rechtsprechung
BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
- openjur.de
Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
- Bundesarbeitsgericht
Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 KSchG, § 193 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 187 Abs 2 BGB
Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung der Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KSchG; Berechnung der Frist bei Fallen des Fristendes auf einen Sonntag
- bag-urteil.com
Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Wartezeit des KSchG endet auch sonntags
- arbeitsrecht-hessen.de
Wartezeit des KSchG endet auch sonntags
- rewis.io
Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung der Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KSchG
- rechtsportal.de
Berechnung der Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KSchG
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zustellung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GbR oder ihr Gesellschafter als Arbeitgeber? - und der richtige Beklagte für die Kündigungsschutzklage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beginn und Ende der Wartezeit für den Kündigungsschutz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtlicher Bestand des Arbeitsverhältnisses für allgemeinen Kündigungsschutz von Bedeutung
- Jurion (Kurzinformation)
Die Wartezeit von sechs Monaten im KSchG verlängert sich nicht, wenn sein letzter Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Berechnung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 KSchG
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 146, 257
- NJW 2014, 2224
- MDR 2014, 666
- NZA 2014, 725
- DB 2014, 958
- JR 2015, 49
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (34)
- BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07
Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige …
Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Selbst bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei angesprochen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12) .Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO) .
Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist hingegen unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO;… 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO) .
Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, ist die Berichtigung des Rubrums regelmäßig möglich (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 15;… 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO) .
Für die Annahme, der Arbeitnehmer habe nicht seinen Arbeitgeber, sondern eine andere Einrichtung verklagen wollen, bedarf es besonderer Anhaltspunkte (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO) .
Dementsprechend darf eine Klageerhebung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien scheitern, solange diese Mängel keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (vgl. BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 -; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO) .
- BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05
Kündigungsschutzklage
Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Selbst bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei angesprochen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12) .Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist hingegen unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (…BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO) .
b) Für die Parteistellung in einem Prozess ist nicht allein die formelle Bezeichnung der Partei in der Klageschrift maßgebend (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; 21. September 2006 - 2 AZR 573/05 - Rn. 25) .
Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, ist die Berichtigung des Rubrums regelmäßig möglich (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO) .
- BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01
Fristberechnung einer Probezeit
Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Für den Beginn der Wartezeit ist der Zeitpunkt maßgebend, von dem ab die Arbeitsvertragsparteien ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten begründen wollen (BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - zu B I 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 102, 49) .§ 187 BGB kann insoweit gem. § 186 BGB als Auslegungsregel herangezogen werden (BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - zu B I 2 a dd der Gründe, BAGE 102, 49) .
b) Haben sich die Parteien über die Arbeitsaufnahme an einem bestimmten Tag verständigt, ist dieser in die Berechnung der Wartezeit einzubeziehen, selbst wenn der Arbeitsvertrag erst nach Arbeitsbeginn unterzeichnet wird (BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - zu B I 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 102, 49) .
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21, BAGE 142, 36; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 48 ff.) .Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebs sprechen sollen (…BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - aaO; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 49, aaO) .
Erforderlich ist, dass die Personalabteilung zur Wahrnehmung der personellen Arbeitgeberfunktionen bevollmächtigt ist oder durch eine Person geleitet wird, die für beide Unternehmen die Entscheidungen in wesentlichen personellen und sozialen Angelegenheiten trifft (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 53; 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - BAGE 109, 332) .
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 20, BAGE 142, 36; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 16, BAGE 138, 116) .Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21, BAGE 142, 36; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 48 ff.) .
Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebs sprechen sollen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - aaO;… 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 49, aaO) .
- BAG, 05.03.1970 - 2 AZR 112/69
Kündigung - Fristwahrende Erklärung - Folgender Werktag - Kündigungsfrist
Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Der Arbeitgeber vermag vielmehr auch nach Ablauf des Sechsmonatszeitraums jederzeit zu kündigen, wenn auch nunmehr unter dem Regime des Kündigungsschutzgesetzes (so auch BAG 5. März 1970 - 2 AZR 112/69 - zu 3 der Gründe, BAGE 22, 304 für Berechnung von Kündigungsfristen) .Wer innerhalb einer Frist eine Erklärung abgeben muss, soll davor bewahrt werden, dass das ihm zustehende Recht, die Frist bis zum letzten Tag auszunutzen, wegen der Arbeits- und Behördenruhe am Wochenende und an Feiertagen verkürzt wird (BT-Drucks. IV S. 3394 zu I; BAG 5. März 1970 - 2 AZR 112/69 - zu 4 c der Gründe, BAGE 22, 304) .
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98
Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung
Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Seit der Änderung der Bestimmung durch das Erste Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1106) ist der allgemeine Kündigungsschutz nicht mehr an die tatsächliche Beschäftigung, sondern allein an den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 89, 307) .Der Zweck einer Erprobung des Arbeitnehmers steht nicht mehr uneingeschränkt im Vordergrund (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO; 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163) .
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Mit der Verfahrensrüge muss die Partei für die erforderliche Schlüssigkeit bzw. Substantiierung ihres Vortrags sorgen (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 31; 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - Rn. 39) .Darüber hinaus hat sie die Entscheidungserheblichkeit einer Verletzung der Hinweispflicht darzutun (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - aaO; 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 114, 67) .
- BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02
Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland
Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Sie schützt den Veranlasser der Zustellung vor Rechtsverlusten durch Umstände, die nicht in seiner Sphäre liegen (BGH 11. Juli 2003 - V ZR 414/02 - zu III 2 der Gründe) .Der Begriff "demnächst" ist deshalb ohne eine absolute zeitliche Grenze unter Rückgriff auf diese Schutzgüter auszulegen (BGH 11. Juli 2003 - V ZR 414/02 - aaO) .
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung
Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Eine Rechtsverletzung iSv. § 73 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO ist vom Revisionsgericht wegen § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO nur zu beachten, wenn die Revision (auch) auf sie gestützt wird (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13) .Damit hat sie aber nicht den Mangel einer Beratung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gem. § 156 Abs. 1, Abs. 2 ZPO gerügt (vgl. dazu BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13) .
- BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03
Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift
- BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11
Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung
- BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 601/84
- BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel
- BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 639/02
Betriebsteilübergang - Wartezeit - treuwidrige Kündigung
- BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils - …
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall
- BAG, 14.03.2005 - 1 AZN 1002/04
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung
- BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 190/87
Bildung eines einheitlichen Betriebs - Wirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung - …
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
Anrechnung von Vordienstzeiten
- BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang
- BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03
Gemeinsamer Betrieb
- BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04
Gemeinsamer Betrieb
- BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09
Änderungskündigung
- BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG
- BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2012 - 5 Sa 172/11
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes - Berechnung der Wartezeit - …
- BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist
- BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung …
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
- BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 573/05
Kündigungsschutzklage - Klagefrist - unrichtige Parteibezeichnung
- BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 597/03
Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wiedereinsetzung in den …
- BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer …
- BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichterhebung eines …
- BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
Dem steht nicht entgegen, dass im arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch für den Beginn des Arbeitsverhältnisses ggf. auch erst auf den vereinbarten Einstellungszeitpunkt bzw. den vereinbarten Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme abgestellt wird (für den Beginn der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 30 f., BAGE 146, 257) . - BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem …
Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 51; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 16 mwN, BAGE 138, 116) .b) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt der Arbeitnehmer (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 52; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21, BAGE 142, 36) .
Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebs sprechen sollen (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - aaO;… 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - aaO) .
- LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18
Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit
Das entspricht der allgemeinen Verkehrsanschauung, soweit der "Beginn des Arbeitsverhältnisses" für die Berechnung einer Frist im Sinne der §§ 187 ff. BGB maßgebend ist (BAG vom 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12, juris, Rz. 30 f.;… BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 382/01, juris, Rz. 31;… BAG vom 02.11.1978 - 2 AZR 74/77, juris, Rz. 49;… Greiner in: Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, § 1 KSchG Rn. 174;… Tillmanns in: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, 4. Auflage, § 14 TzBfG Rn. 76;… ErfK/Müller-Glöge, 19. Auflage, § 14 TzBfG Rn. 86;… APS/Backhaus, 5. Auflage, § 14 TzBfG Rn. 370).
- BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15
Insolvenzkündigung vor Dienstantritt
(1) Nach dem Willen des Gesetzgebers kommt der allgemeine Kündigungsschutz im bestehenden Arbeitsverhältnis gemäß § 1 Abs. 1 KSchG erst nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten zur Anwendung (vgl. hierzu BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 29, BAGE 146, 257) , wenn die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 KSchG erfüllt sind. - BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 560/20
Ordentliche Kündigung - gemeinsamer Betrieb - Maßregelungsverbot
b) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt der Arbeitnehmer (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 52, BAGE 146, 257; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21, BAGE 142, 36) . - BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich
Eine Rechtsverletzung iSv. § 73 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO ist vom Revisionsgericht wegen § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO aber nur zu beachten, wenn die Revision (auch) auf sie gestützt wird (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 13, BAGE 146, 257) . - LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 10 Sa 686/21
Kein Betriebsübergang einer insolventen Luftfahrtgesellschaft; Wirksamkeit der …
Einen Gemeinschaftsbetrieb der Beklagten zu 2) mit der Schuldnerin hat der Kläger zwar pauschal behauptet, ist seiner diesbezüglichen Darlegungslast (vgl. BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13, NZA 2015, 162; 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12, BAGE 146, 257; 24.05.2012 - 2 AZR 62/11, BAGE 142, 36) aber nicht nachgekommen.Es fehlt schon an einer einheitlichen Leitung, die über den Einsatz von sächlichen Mitteln und Personal zu entscheiden hätte (…vgl. insoweit BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13, aaO.; 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12, aaO.; 09.06.2011 - 6 AZR 132/10, BAGE 138, 116).
- ArbG Düsseldorf, 02.04.2015 - 7 Ca 6508/14
Auslegung der Parteibezeichnung auf Beklagtenseite im arbeitsgerichtlichen …
Ist die Bezeichnung nicht eindeutig, so ist die Partei durch Auslegung zu ermitteln (statt vieler: BAG 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 20, NZA 2014, 725;… BAG 20.2.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 12, MDR 2014, 1273).Ist die "wirkliche" Partei nicht dieselbe, liegt keine "Berichtigung" vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozess eingeführt (…statt vieler: BAG 20.2.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 13, MDR 2014, 1273; vgl. auch: BAG 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 20, NZA 2014, 725).
Eine nur ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (statt vieler: BAG 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 20, NZA 2014, 725;… BAG 20.2.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 14, MDR 2014, 1273).
Eine Rubrumsberichtigung ist auch vorzunehmen, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (…statt vieler: BAG 20.2.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 14, MDR 2014, 1273; vgl. auch: BAG 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 21, NZA 2014, 725).
Für die Annahme, der Arbeitnehmer habe nicht seinen Arbeitgeber, sondern eine andere Rechtsperson, die keine Arbeitgeberstellung hat und deshalb auch nicht gekündigt hat, verklagen wollen, bedarf es hingegen besonderer Anhaltspunkte (…vgl. BAG 1, 3.2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13, NZA 2007, 1013;… BAG 28.8.2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 15, NZA 2009, 221; BAG 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 21, NZA 2014, 725).
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 21 Sa 201/18
Befristung - befristetes Arbeitsverhältnis - wissenschaftliches Personal - …
Wird ein Arbeitsvertrag mit Wirkung ab einem bestimmten Datum abgeschlossen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Beginn des genannten Tages beginnen soll ( vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 44;… BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - Rn. 33 zitiert nach juris, NZA 2003, 377 ). - LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 407/21
Wet-Lease-Vereinbarung als zulässige Arbeitnehmerüberlassung Kein …
Einen Gemeinschaftsbetrieb der Euro x. mit der Schuldnerin hat die Klagepartei zwar pauschal behauptet, ist ihrer diesbezüglichen Darlegungslast (vgl. BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13, NZA 2015, 162 ; 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12, BAGE 146, 257 ; 24.05.2012 - 2 AZR 62/11, BAGE 142, 36 ) aber nicht nachgekommen.Es fehlt schon an einer einheitlichen Leitung, die über den Einsatz von sächlichen Mitteln und Personal zu entscheiden hätte (…vgl. insoweit BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13, aaO.; 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12, aaO.; 09.06.2011 - 6 AZR 132/10, BAGE 138, 116 ).
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 1407/21
Darlegungs- und Beweislast für unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung …
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 408/21
Betriebsbedingte Kündigung eines Flugbegleiters bei Insolvenz der …
- LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 178/21
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 177/21
Arbeitsverhältnis; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2020 - 2 Sa 147/19
Gemeinschaftsbetrieb und § 23 KSchG - Saisonbetrieb - Kampagnenbetrieb - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 358/14
Betriebsbedingte Kündigung durch den Insolvenzverwalter - …
- BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Sa 242/19
Wartezeitkündigung - Beginn eines Arbeitsverhältnisses
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 8 Sa 359/14
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen - Teilkündigung
- ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
Feststellung des Bestehens eines (fiktiven) Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte …
- BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich
- ArbG Düsseldorf, 22.03.2019 - 13 Ca 5609/18
- VG Arnsberg, 26.05.2014 - 20 K 370/13
Mitbestimmungsrecht eines Personalrats hinsichtlich eines auf mehr als zwei …
- LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 523/20
"Wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verdachtskündigung bei schwerer …
- LAG Köln, 01.03.2017 - 11 Sa 34/16
Beschäftigtenzahl; Gemeinschaftsbetrieb
- VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15
Quersubventionierung muss aufgeklärt werden!
- LAG Köln, 20.12.2019 - 4 Sa 318/19
Unzulässige Klage gegen nicht-rechtsfähige Partei; Berichtigung des …
- ArbG Bonn, 02.07.2015 - 7 Ca 284/15
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für das Vorliegen der betrieblichen …
- ArbG Düsseldorf, 20.02.2015 - 13 Ca 7660/14
Betriebsbedingte Kündigung; Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen; Ausübung …