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   BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19   

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BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19 (https://dejure.org/2019,39813)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2019 - 8 AZN 589/19 (https://dejure.org/2019,39813)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 (https://dejure.org/2019,39813)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument - besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - fehlende Personenidentität zwischen der am Ende des Schriftsatzes angegebenen Person und dem beA-Postfachinhaber - qualifizierte ...

  • JurPC

    Fehlende Identität zwischen Unterzeichner und beA-Postfachinhaber

  • bag-urteil.com

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument - besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - fehlende Personenidentität zwischen der am Ende des Schriftsatzes angegebenen Person und dem beA-Postfachinhaber - qualifizierte ...

  • Betriebs-Berater

    Übermittlungsproblematiken bei Nutzung des beA

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Übermittlungsprobleme bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach

  • rewis.io

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument - besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - fehlende Personenidentität zwischen der am Ende des Schriftsatzes angegebenen Person und dem beA-Postfachinhaber - qualifizierte ...

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument - besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - fehlende Personenidentität zwischen der am Ende des Schriftsatzes angegebenen Person und dem beA-Postfachinhaber - qualifizierte ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung; elektronisches Dokument; besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA); fehlende Personenidentität zwischen der am Ende des Schriftsatzes angegebenen Person und dem beA-Postfachinhaber; qualifizierte elektronische ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 547 Nr. 6
    Elektronische Signatur und sicherer Übermittlungsweg bei elektronischen Dokumenten

  • datenbank.nwb.de

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument - besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - fehlende Personenidentität zwischen der am Ende des Schriftsatzes angegebenen Person und dem beA-Postfachinhaber - qualifizierte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Leitsatz)

    Hindernisse bei elektronischer Einreichung eines Schriftsatzes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument - besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 258
  • MDR 2020, 240
  • NZA 2019, 1661
  • MMR 2020, 112
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Bei diesem Übermittlungsweg handelt es sich nach der Legaldefinition des § 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO um einen "sicheren" iSd. Absatzes 3 der Regelung (vgl. BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 12; 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 5) .
  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Für das Revisionsverfahren fehlt eine entsprechende Verweisung in § 72 Abs. 6 ArbGG (BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 5; GK-ArbGG/Horcher Stand September 2019 § 46c Rn. 30; wohl aA GMP/Germelmann/Künzl 9. Aufl. § 46c Rn. 1) .

    (1) Noch nicht geklärt ist, ob es für ein einzureichendes elektronisches Dokument ohne qeS darauf ankommt, dass derjenige, der das elektronische Dokument signiert hat, mit dem tatsächlichen Versender aus dem beA übereinstimmt (offengelassen für die Frage der Identität von signierender Person und Inhaber des beA BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 7 mwN; für eine Personenidentität OLG Braunschweig 8. April 2019 - 11 U 146/18 - zu II 1 a der Gründe; ArbG Lübeck Verfügung vom 19. Juni 2019 - 6 Ca 679/19 - zu II 1 a; Zöller/Greger ZPO 33. Aufl. § 130a Rn. 11; Musielak/Voit/Stadler ZPO 17. Aufl. § 130a Rn. 6; Bacher NJW 2015, 2753, 2754; Leuering NJW 2019, 2739, 2741 f.; Müller FA 2019, 170, 171; derselbe NZA 2019, 1682, 1683; derselbe NZS 2018, 207, 209; derselbe JuS 2018, 1193 f.; Poguntke/von Villiez NZA 2019, 1097, 1098; Ulrich/Schmieder NJW 2019, 113, 114; Zedler MDR 2015, 1163, 1164; wohl auch Radke jM 2019, 272, 276; differenzierend nach Voraussetzungen und Auswirkungen Preuß ZZP 129 [2016] 421, 428; dagegen Schmieder/Liedy NJW 2018, 1640 ff.; Lapp jurisPR-ITR 17/2019 Anm. 3 zu C und D; offengelassen von Bernhardt/Leeb in Heckmann jurisPK-Internetrecht 6. Aufl. Kap. 6 Rn. 280.1) .

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19

    Abmahnung eines Redakteurs - Anzeigepflicht Nebentätigkeit

    Dazu muss regelmäßig auch die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (BAG 3. Dezember 2019 - 3 AZM 19/19 - Rn. 15; 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 23 jeweils mwN) .

    b) Die Rüge des Klägers, das Landesarbeitsgericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt, weil es bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Abmahnung seine langjährige Betriebszugehörigkeit nicht berücksichtigt habe, ist unzulässig (zu den Anforderungen an eine zulässige Gehörsrüge vgl. BAG 3. Dezember 2019 - 3 AZM 19/19 - Rn. 15; 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 23 jeweils mwN) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    § 130a ZPO kommt jedenfalls für das Revisionsverfahren zur Anwendung, da § 72 Abs. 5 ArbGG für das Revisionsverfahren auf die Vorschriften der ZPO verweist und § 46c ArbGG, der § 130a ZPO entspricht, in § 72 Abs. 5 ArbGG nicht in Bezug genommen worden ist (vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 5) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.03.2020 - 6 Sa 102/20

    Berufung, unzulässig verworfen, Berufungseinlegung, Elektronische Einreichung,

    Der Beschluss des BAG von 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - steht diesem Auslegungsergebnis nicht entgegen.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19

    Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische

    Daran fehlt es, wenn eine - nicht qualifiziert signierte - Berufungsschrift über das beA eingereicht wird und die unter dem Dokument befindliche einfache Signatur nicht mit der als Absender ausgewiesenen Person übereinstimmt (vgl. OLG Braunschweig 8. April 2019 - 11 U 146/18 - Rn. 34 ff.; offengelassen von BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 7 - dort war der über das beA eingereichte Schriftsatz qualifiziert signiert).

    Wird dagegen ein bestimmender Schriftsatz über das beA eingereicht und zusätzlich von dem Absender qualifiziert signiert, ist es unerheblich, wenn der Schriftsatz von einem anderen Rechtsanwalt einfach signiert wurde (vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 10).

    Die Rechtswirkung entspricht der der erfolgten eigenhändigen Unterschrift nach § 130 Nr. 6 ZPO (vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 9).

  • BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung

    Die vorher maßgebliche Verweisung in § 64 Abs. 7 ArbGG auf § 130a ff. ZPO (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht: BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 25, BAGE 171, 1; 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 5) entfiel.
  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23

    Kündigungsschutzklage - Auslegung eines ergänzenden allgemeinen

    Er legt unter II 2 der Beschwerdebegründung nicht dar, warum ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf des von ihm auf Seite 14, letzter Absatz der Beschwerdebegründung für notwendig gehaltenen rechtlichen Hinweises bedurfte (vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 30) .
  • FG Münster, 27.04.2023 - 1 K 2091/22
    Dies setzt aber voraus, dass der übermittelte Schriftsatz zusätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des beA-Inhabers versehen ist (BAG v. 24.10.2019 - 8 AZN 589/19, Neue Juristische Wochenzeitrift - NJW - 2020, 258; Oberlandesgericht - OLG - Braunschweig, Beschluss vom 08.04.2019 11 U 146/18, NJW 2019, 2180, Rz. 34; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.03.2022 3 U 96/21, juris, Rz. 38; Thürmer in: Hübschmann/Hepp/Spitaler: AO/FGO, § 52a FGO, Rz. 102 ).
  • BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 B

    Erstattung von Kosten für die Behandlung eines Tumors

    Allerdings ist ein elektronisches Dokument, das aus einem beA versandt wird und nicht mit einer qeS versehen ist, nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht worden, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt (vgl BAG vom 5.6.2020 - 10 AZN 53/20 - juris RdNr 14; BAG vom 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 - juris RdNr 20; noch offengelassen in BAG vom 24.10.2019 - 8 AZN 589/19 - juris RdNr 7; der Rechtsauffassung zustimmend zB Müller, FA 2019, 170, 172; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 65a RdNr 9a) .

    Nach der bereits vor der Entscheidung des BAG vom 5.6.2020 herrschenden Meinung (vgl die Nachweise in BAG aaO RdNr 13) musste den Bevollmächtigten das Erfordernis der Identität zwischen einfach signierender Person und beA-Inhaber bekannt sein (vgl auch - die Problematik aufzeigend und noch offenlassend - BAG vom 24.10.2019 - 8 AZN 589/19 - juris RdNr 7) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZN 926/20

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör - gerichtliche Hinweispflichten

  • BAG, 21.07.2022 - 2 AZN 801/21

    Hilfsweise Anschlussberufung - Bindung an die Parteianträge - rechtliches Gehör -

  • BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 3/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2021 - 3 M 110/21

    Übermittlung einer Beschwerdeschrift als elektronisches Dokument;

  • OLG München, 20.02.2020 - 8 U 83/20

    Anforderungen an die Authentifizierung bei elektronischen Dokumenten

  • OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 3 U 96/21

    Deliktische Schadenersatzansprüche wegen des behaupteten Diebstahls eines

  • OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 96/21

    Folgeentscheidung zu OLG Brandenburg 3 U 96/21 v. 22.02.2022

  • VG Köln, 26.08.2022 - 8. Kammer
  • VG Köln, 26.08.2022 - 8 L 991/22
  • AG Emmendingen, 21.03.2022 - 16 M 144/22

    Räumungsschutzantrag bei Verstoß gegen § 130a ZPO unzulässig

  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
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