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   BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18   

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https://dejure.org/2019,52284
BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18 (https://dejure.org/2019,52284)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2019 - 8 AZR 509/18 (https://dejure.org/2019,52284)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 8 AZR 509/18 (https://dejure.org/2019,52284)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 12a ArbGG, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 288 Abs. 5 BGB, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 611 BGB, § 389 BGB, Richtlinie 2011/7/EU, § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Ausschluss der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB im Arbeitsrecht durch § 12a Abs. 1 ArbGG

  • rewis.io
  • bag-urteil.com

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen, Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Revisionsbegründung in Arbeitsgerichtssachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtsverfahren - und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. September 2018 (- 8 AZR 26/18 - BAGE 163, 309) finde § 288 Abs. 5 BGB zwar grundsätzlich auch in den Fällen Anwendung, in denen der Arbeitgeber sich mit der Zahlung von Arbeitsentgelt in Verzug befinde, allerdings schließe § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch wegen erstinstanzlich entstandener Beitreibungskosten, sondern auch einen entsprechenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch und damit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB aus.

    Allerdings beschränkt sich die Beklagte in ihrer Revisionsbegründung nicht auf einen pauschalen Hinweis auf die Pressemitteilung des Senats vom 25. September 2018 (- 8 AZR 26/18 -) , sondern rügt ausdrücklich, dass das Landesarbeitsgericht die Bestimmung des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG verkannt habe und nimmt die Pressemitteilung durch ihre inhaltliche Wiedergabe in ihre Begründung auf.

    a) Zwar ist der Kläger, dem die Beklagte rückständige Vergütung für den Monat April 2017 schuldet, Gläubiger einer Entgeltforderung iSv. § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB (zum Begriff der Entgeltforderung sowie dazu, dass der Arbeitnehmer "Gläubiger einer Entgeltforderung" iSv. § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB sein kann, vgl. BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 12 ff., BAGE 163, 309) .

    Diese Bestimmung schließt - wie der Senat mit Urteil vom 25. September 2018 (- 8 AZR 26/18 - BAGE 163, 309) entschieden und ausführlich begründet hat - als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung von bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandenen Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus.

    c) Der Senat hat es in der Entscheidung vom 25. September 2018 (- 8 AZR 26/18 - Rn. 49, BAGE 163, 309) noch dahinstehen lassen, ob die in § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB bestimmte Pauschale auch der Pauschalierung externer Beitreibungskosten dient oder ob § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB im Hinblick auf die Vorgaben der Richtlinie 2011/7/EU unionsrechtskonform dahin auszulegen ist, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht, und welche Konsequenzen sich daraus ggf. für die in § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB vorgesehene Anrechnung der Pauschale auf externe Beitreibungskosten ergeben.

    Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. April 2019 (- C-131/18 - [Gambietz]) und vom 13. September 2018 (- C-287/17 - [Ceská pojis?¥ovna]) folgt nicht nur, dass § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB keiner unionsrechtskonformen einschränkenden Auslegung dahin bedarf, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht; die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlichen zudem, dass die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auch und zentral der Kompensation eines Verzugsschadens dient (vgl. BT-Drs. 18/1309 S. 19) , und dass sie keinen Strafschadensersatz beinhaltet (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 44 ff., BAGE 163, 309) .

  • EuGH, 11.04.2019 - C-131/18

    Gambietz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - Bekämpfung von

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18
    Inzwischen hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Fragen durch zwei Entscheidungen dahin geklärt, dass nach der Richtlinie 2011/7/EU mit dem Betrag von 40, 00 Euro nicht nur die internen, sondern auch die externen Beitreibungskosten pauschaliert werden sollen (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz]; 13. September 2018 - C-287/17 - [Ceská pojis?¥ovna]) .

    Insoweit spricht der Gerichtshof der Europäischen Union zum einen von einem angemessenen Ersatz für "Beitreibungskosten jedweder Art" (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 17, 18) .

    Zudem führt er aus, dass der von der Richtlinie geforderte wirksame Schutz des Gläubigers gegen Zahlungsverzug bedeute, dem Gläubiger einen möglichst umfassenden Ersatz der ihm entstandenen Beitreibungskosten zu bieten, so dass von solchem Zahlungsverzug abgeschreckt wird (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 21; 13. September 2018 - C-287/17 - [Ceská pojis?¥ovna] Rn. 26) .

    Insbesondere ergebe sich aus den - nicht verbindlichen - Erwägungsgründen 19 und 20 der Richtlinie 2011/7/EU nicht, dass nur die internen Beitreibungskosten durch den Pauschalbetrag von 40, 00 Euro ersetzt werden könnten und die übrigen Beitreibungskosten einen eigenständigen Schadensersatzanspruch begründeten (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 26, 27) .

    Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. April 2019 (- C-131/18 - [Gambietz]) und vom 13. September 2018 (- C-287/17 - [Ceská pojis?¥ovna]) folgt nicht nur, dass § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB keiner unionsrechtskonformen einschränkenden Auslegung dahin bedarf, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht; die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlichen zudem, dass die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auch und zentral der Kompensation eines Verzugsschadens dient (vgl. BT-Drs. 18/1309 S. 19) , und dass sie keinen Strafschadensersatz beinhaltet (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 44 ff., BAGE 163, 309) .

  • EuGH, 13.09.2018 - C-287/17

    Ceská pojisťovna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht -

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18
    Inzwischen hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Fragen durch zwei Entscheidungen dahin geklärt, dass nach der Richtlinie 2011/7/EU mit dem Betrag von 40, 00 Euro nicht nur die internen, sondern auch die externen Beitreibungskosten pauschaliert werden sollen (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz]; 13. September 2018 - C-287/17 - [Ceská pojis?¥ovna]) .

    Zudem führt er aus, dass der von der Richtlinie geforderte wirksame Schutz des Gläubigers gegen Zahlungsverzug bedeute, dem Gläubiger einen möglichst umfassenden Ersatz der ihm entstandenen Beitreibungskosten zu bieten, so dass von solchem Zahlungsverzug abgeschreckt wird (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 21; 13. September 2018 - C-287/17 - [Ceská pojis?¥ovna] Rn. 26) .

    Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. April 2019 (- C-131/18 - [Gambietz]) und vom 13. September 2018 (- C-287/17 - [Ceská pojis?¥ovna]) folgt nicht nur, dass § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB keiner unionsrechtskonformen einschränkenden Auslegung dahin bedarf, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht; die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlichen zudem, dass die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auch und zentral der Kompensation eines Verzugsschadens dient (vgl. BT-Drs. 18/1309 S. 19) , und dass sie keinen Strafschadensersatz beinhaltet (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 44 ff., BAGE 163, 309) .

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18
    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht (st. Rspr., BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 13, BAGE 165, 255; 6. Juli 2016 - 4 AZR 966/13 - Rn. 16) .

    Zwar genügt ein pauschaler Verweis auf die Entscheidung eines anderen Gerichts (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 15) oder auf eine Pressemitteilung über die Entscheidung eines anderen Gerichts (vgl. hierzu BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 15, BAGE 165, 255) allein für eine ordnungsgemäße Begründung der Revision nicht.

  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19

    Zahlung (widerrufene) Zulage - Erstattung Fortbildungskosten - Zahlung

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18
    Dieser Rechtsprechung haben sich der Fünfte, der Neunte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 75, BAGE 165, 1; 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 40) .
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18
    Dieser Rechtsprechung haben sich der Fünfte, der Neunte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 75, BAGE 165, 1; 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 40) .
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 596/17

    Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18
    Dieser Rechtsprechung haben sich der Fünfte, der Neunte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 75, BAGE 165, 1; 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 40) .
  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18
    Dieser Rechtsprechung haben sich der Fünfte, der Neunte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 75, BAGE 165, 1; 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 40) .
  • BGH, 12.03.2019 - XI ZR 9/17

    Bemessung der Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmers im Fall des Widerrufs seiner

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18
    Allerdings hat sie gegen die sich für den Monat April 2017 ergebende Nettovergütungsforderung des Klägers iHv. 1.045,81 Euro mit einem Schadensersatzanspruch die Aufrechnung erklärt und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie sich mit der Zahlung der Vergütung für den Monat April 2017 nicht in Verzug befunden habe (vgl. zur Wirkung der Aufrechnung nach § 389 BGB: BeckOGK/Skamel Stand 1. Oktober 2019 BGB § 389 Rn. 30; BGH 12. März 2019 - XI ZR 9/17 - Rn. 21) .
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03

    Arbeitnehmerbegriff - Schwarzarbeit

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18
    Soweit sich die Beklagte mit der Revision gegen ihre Verurteilung zur Zahlung einer Pauschale wegen Verzugs mit der Zahlung von Vergütung für den Monat Mai 2017 wendet, ist die Revision unbegründet, weshalb sie insoweit - nach erfolgtem Hinweis an die Beklagte - durch ein sog. unechtes Versäumnisurteil in Form eines Schlussurteils zurückzuweisen ist (vgl. BAG 24. März 2004 - 5 AZR 233/03 -; BGH 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 -) .
  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 65/02

    Einhaltung der Schriftform durch den Vertreter einer BGB -Gesellschaft

  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 274/18

    Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Berufung

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 166/16

    Fehlen der Antragstellung im Berufungsverfahren

  • LAG Niedersachsen, 13.09.2018 - 6 Sa 324/18

    Fristlose Kündigung bei Kassenmanko

  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 19.06.2014 - 6 AZR 465/12

    Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    aa) Die Zulässigkeit der Berufung ist eine von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsvoraussetzung (vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZR 509/18 - Rn. 18; 28. August 2019 - 10 AZR 549/18 - Rn. 10, BAGE 167, 361) .
  • BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB - Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    auch BAG 28. November 2019 - 8 AZR 293/18 - Rn. 33; 24. Oktober 2019 - 8 AZR 528/18 - Rn. 23; 24. Oktober 2019 - 8 AZR 509/18 - Rn. 25) entschieden und ausführlich begründet hat - als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung von bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandenen Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus.
  • LAG Sachsen, 07.11.2022 - 2 Sa 173/21

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Entgeltfortzahlung - mangelnde gesundheitliche

    Sie muss auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (BAG, Urteil vom 24. Oktober 2019, Az. 8 AZR 509/18, juris).
  • LAG Sachsen, 07.11.2022 - 2 Sa 282/21

    Berufungsbegründung - Kündigungsschutzantrag - allgemeiner Feststellungsantrag

    Die Berufungsbegründung muss auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (z.B. BAG, Urteil vom 24. Oktober 2019, Az. 8 AZR 509/18, juris).
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