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   BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86   

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https://dejure.org/1988,2631
BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86 (https://dejure.org/1988,2631)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1988 - 6 AZR 423/86 (https://dejure.org/1988,2631)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1988 - 6 AZR 423/86 (https://dejure.org/1988,2631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung wegen Hochzeit der Arbeitnehmerin - Freistellung einer Krankenschwester von der Nachtschicht am Tage nach ihrer Hochzeit - Ersatzurlaubsanspruch wegen Schuldnerverzug bei Nichtfreistellung der Arbeitnehmerin trotz Bestehens eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schichtarbeit: Freistellungsanspruch bei übergreifender Schicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 52 Abs. 2, § 48 Abs. 4 Unterabs. 1 Satz 2
    Freistellung im öffentlichen Dienst bei kalendertagübergreifender Schichtarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1989, 852
  • DB 1989, 1296
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 40, 228, 234 = AP Nr. 3 zu § 76 ArbGG 1979).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
    Eine Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses nach § 256 ZPO ist gegen eine Behörde im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage zulässig, weil angenommen werden muß, die Behörde werde sich an ein stattgebendes Urteil halten, so daß eine Leistungsklage entbehrlich ist (BAG Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAGE 54, 210, 212 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT, zu A II der Gründe; jeweils m.w.N.).

    Ist die Klage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie aber nur dann zulässig, wenn sich Rechtsfolgen für die Gegenwart ergeben (BAGE 54, 210, 211 = AP, aaO; BAG Urteil vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 47/86 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 40, 228, 234 = AP Nr. 3 zu § 76 ArbGG 1979).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 17.10.1985 - 6 AZR 571/82

    Arbeitssäumnis aus Anlaß der Eheschließung - Nachholen der Zustimmung des

    Auszug aus BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
    Mit der Gewährung von Ansprüchen auf Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung der Vergütung haben die Tarifvertragsparteien zulässigerweise die Anwendung des § 616 Abs. 1 BGB rechtswirksam mit der Folge abbedungen, daß der Angestellte auch in persönlichen Verhinderungsfällen des § 616 BGB nur insoweit bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht beanspruchen kann, als § 52 Abs. 2 BAT dies vorsieht (ständige Rechtsprechung vgl. BAGE 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB; BAG Urteil vom 17. Oktober 1985 - 6 AZR 571/82 - AP Nr. 1 zu § 18 BAT = DB 1986, 438).
  • BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 47/86

    Gewährung von Sonderurlaub zur Durchführung einer Kurmaßnahme - Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
    Ist die Klage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie aber nur dann zulässig, wenn sich Rechtsfolgen für die Gegenwart ergeben (BAGE 54, 210, 211 = AP, aaO; BAG Urteil vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 47/86 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
    Mit der Gewährung von Ansprüchen auf Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung der Vergütung haben die Tarifvertragsparteien zulässigerweise die Anwendung des § 616 Abs. 1 BGB rechtswirksam mit der Folge abbedungen, daß der Angestellte auch in persönlichen Verhinderungsfällen des § 616 BGB nur insoweit bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht beanspruchen kann, als § 52 Abs. 2 BAT dies vorsieht (ständige Rechtsprechung vgl. BAGE 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB; BAG Urteil vom 17. Oktober 1985 - 6 AZR 571/82 - AP Nr. 1 zu § 18 BAT = DB 1986, 438).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
    An die Stelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs tritt dann als Schadenersatzanspruch gemäß § 249 Satz 1 BGB ein Ersatzurlaubsanspruch in gleicher Höhe (vgl. BAGE 52, 254, 257 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG, m.w.N.).
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 65/81

    Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 40, 228, 234 = AP Nr. 3 zu § 76 ArbGG 1979).
  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1205/79

    Geschäftsführer einer Krankenkasse - Dienstordnungsangestellter - Ruhestand -

    Auszug aus BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 423/86
    Eine Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses nach § 256 ZPO ist gegen eine Behörde im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage zulässig, weil angenommen werden muß, die Behörde werde sich an ein stattgebendes Urteil halten, so daß eine Leistungsklage entbehrlich ist (BAG Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAGE 54, 210, 212 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT, zu A II der Gründe; jeweils m.w.N.).
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