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   BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04   

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https://dejure.org/2004,204
BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 (https://dejure.org/2004,204)
BAG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 (https://dejure.org/2004,204)
BAG, Entscheidung vom 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 (https://dejure.org/2004,204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 147; ; BGB § 151; ; BGB § 157; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gratifikation/Sondervergütung; Betriebliche Übung - Sonderzahlung; vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages; Änderung eines Vertrages durch konkludentes Verhalten; Schriftform; gegenläufige betriebliche Übung; Gleichstellungsabrede

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderzahlung: Änderung zum Nachteil des Arbeitnehmers durch betriebliche Übung ? Zulässigkeit nur bei einzelvertraglicher oder kollektivrechtlicher Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schweigen des Arbeitnehmers zu einer angetragenen, nachteiligen Veränderung des Arbeitsvertrags ist keine Zustimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 29
  • MDR 2005, 760
  • NZA 2005, 349
  • BB 2005, 1745
  • DB 2005, 615
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
    Vor allem dann, wenn eine Partei eine bestehende Vertragssituation nachteilig verändern möchte, kann sie nicht ohne weiteres unterstellen, dass die andere Vertragspartei damit einverstanden ist (BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Anspruch auf Gratifikationszahlung aus betrieblicher Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden, wenn der Arbeitgeber erklärt, die jährliche Zahlung der Gratifikation sei eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht" und die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen (BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
    Die Gleichstellungsabrede ersetzt die durch die Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft begründete Tarifgebundenheit (BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120).

    Dann finden für die Nichttarifgebundenen die Tarifverträge ebenso Anwendung wie sie normativ für die Tarifgebundenen auf Grund der Nachbindung des Arbeitgebers gem. § 3 Abs. 3 TVG bzw. der Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 TVG gelten (BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120).

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
    Einen Fall der nach der Verkehrssitte nicht zu erwartenden ausdrücklichen Erklärung hat das Bundesarbeitsgericht auch darin gesehen, dass ein Änderungsangebot des Arbeitgebers gem. den §§ 133, 157 BGB durch widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit angenommen werden kann, wenn die Vertragsänderung sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293 mwN).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
    Dies beruht darauf, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen kann, weil er annehmen darf, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283).
  • BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
    Dies kann insbesondere bei solchen Vertragsänderungen angenommen werden, die für den Erklärungsgegner ausschließlich vorteilhaft sind (BGH 27. April 2004 - XI ZR 59/03 - ZIP 2004, 1303).
  • BGH, 27.05.1986 - KZR 38/85

    Annahmeerklärung; Wahrung der Schriftform bei Zustandekommen eines Vertrages ohne

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
    Zwar ist ein konkludenter Zugangsverzicht auch bei Rechtsgeschäften, die der Schriftform unterliegen, möglich, sofern nicht gerade der mit dem Schriftformerfordernis verfolgte Zweck einen Zugang der Annahmeerklärung verlangt (BGH 27. Mai 1986 - KZR 38/85 - ZIP 1986, 1149).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
    Ob der Antrag des Klägers und der Tenor der arbeitsgerichtlichen Entscheidung iSd. gesetzlich möglichen Zinssatzes (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) auszulegen sind, ist nicht zu entscheiden (vgl. BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - NZA 2004, 852, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, unter VII 2 der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt (zB BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -).
  • BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 752/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer betrieblichen Übung - Anforderungen an

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt (zB BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -).
  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 573/02

    Zeitliche Begrenzung der Nachwirkung von Tarifnormen

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
    Die durch § 4 Abs. 5 TVG angeordnete Nachwirkung eines Tarifvertrages verletzt weder die positive noch die negative Koalitionsfreiheit (BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29), was auch im Hinblick auf die potentielle zeitlich unbegrenzte Nachwirkung gilt (BAG 15. Oktober 2003 - 4 AZR 573/02 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 41 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 35, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 245/99

    Vertragliche Schriftform für Aufhebungsvertrag

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 339/91

    Wegfall der Tarifbindung infolge Verbandsaustritts

  • BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00

    Keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit durch die Nachwirkungsanordnung

  • LAG München, 11.03.2004 - 4 Sa 868/03

    Betriebliche Übung

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation kann nur durch Kündigung oder vertragliche Abrede unter Vorbehalt gestellt, verschlechtert oder beseitigt werden, nicht aber durch eine gegenläufige betriebliche Übung (BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 493/11

    Lohneinbehalt aufgrund von Minusstunden - Arbeitszeitkonto mit negativem Stand

    Bei einer für den Arbeitnehmer nachteiligen Regelung muss der Arbeitgeber erwarten, dass sein Arbeitnehmer sich darauf verlässt, dass er nachteilige Vertragsänderungen nur hinnehmen muss, wenn diese schriftlich zustande kommen ( vgl. BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - Rn. 41, NZA 2005, 349; LAG Rheinland-Pfalz 29. Oktober 2009 - 10 Sa 467/09 - Rn. 49, [juris] ).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Die Rechtsprechung des Senats wird von anderen Senaten des Bundesarbeitsgerichts geteilt (19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 9 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10; 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - BAGE 92, 171; 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 5; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 70 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) .
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