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   BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04   

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https://dejure.org/2005,697
BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 (https://dejure.org/2005,697)
BAG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 (https://dejure.org/2005,697)
BAG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 (https://dejure.org/2005,697)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • IWW

    BGB § 626 Abs. 1 GG Art. 5

  • JurPC

    GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit bei Verwendung einer Computer-Animation im Intranet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers nach unternehmensöffentlicher Kritik am Arbeitgeber auf einer Internetseite; Voraussetzungen für die Annahme der Verletzung einer vertraglichen Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber; Reichweite ...

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit

  • online-und-recht.de
  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; GG Art. 5

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung wegen umstrittener Meinungsäußerung: Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und den eine Einschränkung der Meinungsfreiheit rechtfertigenden Rechtsgütern ? Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung nur bei Überschreitung der der Meinungsfreiheit immanenten ...

  • RA Kotz

    Kündigung (außerordentliche) - Meinungsfreiheit im Betrieb?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; GG Art. 5
    Außerordentliche Kündigung bei Vergleich betrieblicher Verhältnisse mit nationalsozialistischem Terror

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 5 Abs. 1 GG, § 626 BGB
    Fristlose Kündigung durch eine Computer-Animation im Intranet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1902 (Ls.)
  • NZA 2006, 650
  • DB 2006, 1277
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Mit der Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit wäre es unvereinbar, wenn es in der betrieblichen Arbeitswelt nicht oder nur eingeschränkt anwendbar wäre (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - aaO; 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - zu B I 2 b aa der Gründe mwN; zu Art. 10 EMRK vgl. EGMR 5. November 2019 - 11608/15 -) .
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Schon die erstmalige Ehrverletzung kann kündigungsrelevant sein und wiegt um so schwerer, je überlegter sie erfolgte (vgl. Senat 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 198 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 13; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zu B I 3 a der Gründe, EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; zur ordentlichen Kündigung: 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 45, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    In grobem Maße unsachliche Angriffe, die zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber aber nicht hinnehmen (zum wichtigen Grund iSv. § 626 Abs.  1 BGB vgl.: BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 17; 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 22; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zu B I 3 a der Gründe; zur ordentlichen Kündigung BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 45) .

    Dass die Klägerin die betrieblichen Vorgänge bei der Beklagten mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem gleichgesetzt hätte (vgl. dazu BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 14, BAGE 138, 312; 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 19) , wie die Beklagte gemeint hat, liegt jedenfalls nicht auf der Hand.

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