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   BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10   

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https://dejure.org/2011,22703
BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10 (https://dejure.org/2011,22703)
BAG, Entscheidung vom 24.11.2011 - 2 AZR 614/10 (https://dejure.org/2011,22703)
BAG, Entscheidung vom 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 (https://dejure.org/2011,22703)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Nachträgliche Klagezulassung: Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax - Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • openjur.de

    Nachträgliche Klagezulassung; Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax; Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nachträgliche Klagezulassung - Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax - Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 S 1 KSchG, § 5 Abs 1 S 1 KSchG, § 5 Abs 2 S 2 KSchG, § 5 Abs 3 S 1 KSchG, § 85 Abs 2 ZPO
    Nachträgliche Klagezulassung - Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax - Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kündigungsschutzklage: Klagzulassung bei Fristversäumnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax; Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

  • rewis.io

    Nachträgliche Klagezulassung - Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax - Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Klagezulassung - Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax - Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4; KSchG § 5
    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer Klageschrift per Telefax; Grenzen der Sorgfaltspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht unterschriebene Kündigungsschutzklage

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Frist und Fax

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1467
  • NZA 2012, 413
  • JR 2013, 241
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 548/08

    Nachträgliche Zulassung - Vertreterverschulden - Einzelgewerkschaft

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36) .

    aa) Hat der Prozessbevollmächtigte die Fehlleistung des Dritten seinerseits mit verursacht, weil dieser nicht hinreichend sorgfältig ausgewählt, angewiesen oder überwacht worden ist, so liegt in einem solchen Unterlassen ein eigenes Verschulden des Bevollmächtigten (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36; Wendtland in Vorwerk/Wolf BeckOK ZPO § 233 2. Edition Stand 1. Oktober 2011 Rn. 9 - 11) .

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36) .
  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 13/96

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Wenn zur Fristwahrung die Übersendung durch Fax erforderlich ist, muss der Prozessbevollmächtigte - entweder allgemein oder im Einzelfall - Weisung erteilen, dass die von ihm beauftragte Hilfskraft nach der Übersendung per Telefax einen Einzelnachweis ausdruckt und anhand dessen die Vollständigkeit der Übermittlung, nämlich die Übereinstimmung der Zahl der übermittelten Seiten mit derjenigen des Originalschriftsatzes, überprüft (BGH 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11 - MDR 2011, 1195; 15. Juni 2011 - XII ZB 572/10 - mwN, MDR 2011, 933; 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - mwN, MDR 2010, 1145; 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513) .
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versehentliches Einlegen eines

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Wenn zur Fristwahrung die Übersendung durch Fax erforderlich ist, muss der Prozessbevollmächtigte - entweder allgemein oder im Einzelfall - Weisung erteilen, dass die von ihm beauftragte Hilfskraft nach der Übersendung per Telefax einen Einzelnachweis ausdruckt und anhand dessen die Vollständigkeit der Übermittlung, nämlich die Übereinstimmung der Zahl der übermittelten Seiten mit derjenigen des Originalschriftsatzes, überprüft (BGH 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11 - MDR 2011, 1195; 15. Juni 2011 - XII ZB 572/10 - mwN, MDR 2011, 933; 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - mwN, MDR 2010, 1145; 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513) .
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Ob die erforderliche Wahrscheinlichkeit gegeben ist, hat das Gericht entsprechend § 286 ZPO in freier Würdigung zu beurteilen (BGH 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06 - Rn. 12, NJW-RR 2007, 776).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Glaubhaft gemacht ist eine Behauptung, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09 - Rn. 7, NJW-RR 2011, 136) .
  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    bb) Der Prozessbevollmächtigte muss auch nicht für jedes, sondern nur für vermeidbares Versagen der von ihm eingesetzten Gerätschaften einstehen (BGH 25. November 2004 - VII ZR 320/03 - NJW 2005, 678) .
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Das Landesarbeitsgericht hat aber verspätet vorgetragene Tatsachen und beigebrachte Mittel zu beachten, wenn sie einen fristgerecht geltend gemachten Grund ergänzen, vervollständigen oder konkretisieren (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 732/08 - BAGE 131, 105) .
  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10

    Wiedereinsetzungantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Inhaltliche

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Wenn zur Fristwahrung die Übersendung durch Fax erforderlich ist, muss der Prozessbevollmächtigte - entweder allgemein oder im Einzelfall - Weisung erteilen, dass die von ihm beauftragte Hilfskraft nach der Übersendung per Telefax einen Einzelnachweis ausdruckt und anhand dessen die Vollständigkeit der Übermittlung, nämlich die Übereinstimmung der Zahl der übermittelten Seiten mit derjenigen des Originalschriftsatzes, überprüft (BGH 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11 - MDR 2011, 1195; 15. Juni 2011 - XII ZB 572/10 - mwN, MDR 2011, 933; 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - mwN, MDR 2010, 1145; 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513) .
  • BGH, 07.07.2010 - XII ZB 59/10

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendiger

    Auszug aus BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
    Wenn zur Fristwahrung die Übersendung durch Fax erforderlich ist, muss der Prozessbevollmächtigte - entweder allgemein oder im Einzelfall - Weisung erteilen, dass die von ihm beauftragte Hilfskraft nach der Übersendung per Telefax einen Einzelnachweis ausdruckt und anhand dessen die Vollständigkeit der Übermittlung, nämlich die Übereinstimmung der Zahl der übermittelten Seiten mit derjenigen des Originalschriftsatzes, überprüft (BGH 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11 - MDR 2011, 1195; 15. Juni 2011 - XII ZB 572/10 - mwN, MDR 2011, 933; 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - mwN, MDR 2010, 1145; 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513) .
  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10

    Versäumung der Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage durch Verschulden des

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Es umfasst demnach jede Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - Rn. 16) .
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Dies spricht - wie beim Begriff der Fahrlässigkeit iSv. § 276 Abs. 2 BGB - für einen im Grundsatz objektiv-abstrakten Sorgfaltsmaßstab (so auch BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - Rn. 16) .
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Dem entspricht es, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren etwa der Kündigungsschutzklage, die für die Arbeitnehmer nicht weniger existenziell sind, Anwaltsverschulden nach § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO dem Arbeitnehmer zugerechnet wird (vgl. BAG, Beschluss vom 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 - juris Rn. 2; Urteile vom 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NJW 2012, 1467 Rn. 15 f. und vom 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - EzA § 5 KSchG Nr. 41 = juris Rn. 41).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2012 - 4 Sa 767/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - keine Anwendbarkeit des § 164 Abs 4 S 1

    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN).

    Zu diesem Zweck muss der Rechtsanwalt eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren, insbesondere einen Fristenkalender führen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN).

    (2) Hat der Prozessbevollmächtigte die Fehlleistung des Dritten seinerseits mit verursacht, weil dieser nicht hinreichend sorgfältig ausgewählt, angewiesen oder überwacht worden ist, so liegt in einem solchen Unterlassen ein eigenes Verschulden des Bevollmächtigten (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2021 - 4 Sa 63/20

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Ausgangskontrolle bei

    Ob die erforderliche Wahrscheinlichkeit gegeben ist, hat das Gericht entsprechend § 286 ZPO in freier Würdigung zu beurteilen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 -).

    - 2 AZR 614/10 -).

    Der in der Berufung erstmals gehaltene Vortrag, dass der Klägervertreter am 27. November 2019 einen Fristablauf auf 13. Dezember 2019 eingetragen habe und diesen am 13. Dezember 2019 kontrolliert habe, war nicht mehr berücksichtigungsfähig (BAG 24. November 2011- 2 AZR 614/10 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - 4 Sa 767/12
    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN ).

    Zu diesem Zweck muss der Rechtsanwalt eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren, insbesondere einen Fristenkalender führen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN ) .

    (2) Hat der Prozessbevollmächtigte die Fehlleistung des Dritten seinerseits mit verursacht, weil dieser nicht hinreichend sorgfältig ausgewählt, angewiesen oder überwacht worden ist, so liegt in einem solchen Unterlassen ein eigenes Verschulden des Bevollmächtigten (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - EzA § 5 KSchG Nr. 40 mwN ; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36 ).

  • LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16

    Rechtzeitigkeit einer Kündigungsschutzklage bei Zurückweisung der Kündigung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der das Arbeitsgericht ausgegangen ist und der auch die Berufungskammer folgt, dass das Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers bei der Versäumung der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG dem Kläger nach § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 46 Abs. 2 ArbGG zuzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 22.03.2012 - 2 AZR 224/01, AP Nr. 19 zu § 5 KSchG; Urteil vom 24.11.2011-2 AZR 614 ausziehen, NJW 2012, 1467).

    Im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Telefaxgerätes kommt er dieser Verpflichtung nur dann nach, wenn er die Weisung erteilt, einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Frist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (vgl. BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; Urt. v. 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, NJW 2012, 1467; BGH, Beschl. v. 04.04.2007 - III ZB 109/06, NJW-RR 2007, 1429).

  • LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Anwaltsverschulden;

    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NZA 2012, 413-414; 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36).

    bb) Hat der Prozessbevollmächtigte die Fehlleistung des Dritten seinerseits mit verursacht, weil dieser nicht hinreichend sorgfältig ausgewählt, angewiesen oder überwacht worden ist, so liegt in einem solchen Unterlassen ein eigenes Verschulden des Bevollmächtigten (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NZA 2012, 413-414 mwN.).

    Deshalb bestimmt im Fall eines der Partei zuzurechnenden Anwaltsverschuldens die erwartbare Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts das rechtliche Maß (24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NZA 2012, 413-414 mwN.).

  • LAG Hamm, 09.01.2014 - 15 Sa 1351/13

    Antrag auf nachträgliche Klagezulassung

    b) Die klagende Partei muss sich gemäß § 85 Abs. 2 ZPO auch ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen, nicht aber das einer angestellten Person des Prozessbevollmächtigten (BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, NZA 2012, 413; BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08, NZA 2009, 692; BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 548/08, NZA 2009, 1052).

    aa) Hat der Prozessbevollmächtigte die fehlerbehaftete Leistung des Dritten mitverursacht, weil dieser nicht hinreichend sorgfältig ausgewählt, angewiesen oder überwacht worden ist, so liegt in einem solchen Unterlassen ein eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten (BAG, 24.11.2011, a. a. O. m.w.N.).

    Ist zur Fristwahrung die Übersendung durch Fax erforderlich, muss der Prozessbevollmächtigte - entweder allgemein oder im Einzelfall - Weisung erteilen, dass die von ihm beauftragte Hilfskraft nach der Übersendung per Telefax einen Einzelnachweis ausdruckt und anhand dessen die Vollständigkeit der Übermittlung, nämlich die Übereinstimmung der Zahl der übermittelten Seiten mit derjenigen des Originalschriftsatzes, überprüft (BAG, 24.11.2011, a. a. O. unter Hinweis auf die st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, so etwa BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11, NJW-RR 2011, 1686; BGH, 13.06.1996 - VII ZB 13/96, NJW 1996, 2513).

  • ArbG Düsseldorf, 22.05.2015 - 14 Ca 5371/14

    Verfristung der Kündigungsschutzklage gegen den den Insolvenzverwalter;

    Dabei ist der Partei auch ein etwaiges Verschulden des Prozessbevollmächtigten nach § 85 ZPO zuzurechnen (BAG v. 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, juris Rz. 15; umfassend BAG v. 11.12.2008 - 2 AZR 472/08, juris Rz. 20 ff.; LAG Hamm v. 09.01.2014 - 15 Sa 1351/13, juris Rz. 39 m.w.N.).

    Deshalb bestimmt im Fall eines der Partei zuzurechnenden Anwaltsverschuldens die erwartbare Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts das rechtliche Maß (BAG v. 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, juris Rz. 16 m.w.N.).

  • ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23

    Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs -

  • LAG Hamm, 26.05.2023 - 6 SaGa 3/23

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Rechtsschutz gegen den

  • KAG Mainz, 16.10.2014 - M 34/14

    Einführung von Software

  • KAG Mainz, 10.09.2014 - M 30/14

    Abberufung eines Mitglieds aus der Gesamt-MAV

  • KAG Mainz, 07.07.2014 - M 22/14

    Schulung; Freistellung und Kostenübernahme

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