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   BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76   

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BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76 (https://dejure.org/1978,921)
BAG, Entscheidung vom 25.01.1978 - 4 AZR 509/76 (https://dejure.org/1978,921)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 (https://dejure.org/1978,921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen - Lohnfestsetzung - Gehaltsfestsetzung - Tarifliche Mindestvergütung - Croupiers - Mitbestimmungspflichtige Höhergruppierung

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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.07.1970 - 4 AZR 351/69

    Höherwertige Tätigkeit - Zuweisung durch Arbeitgeber - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76
    Andererseits bedarf es jedoch, wie das Landesarbeitsgericht bereits zutreffend im einzelnen aisgeführt hat, dann keiner Einschaltung des Personalrates, wenn der Kläger in eine höherwertige Tätigkeit im Laufe der Zeit "hineingewachsen" ist (vgl. BAG AP Nr. 11 zu § 71 PersVG sowie Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76
    Eine solche Tarifübung ist ebenso wie die Tarifgeschichte für die tarifliche MindestVergütung der Croupiers auch rechts erheblich, da nicht nur der Tarifwortlaut, sondern auch der tarifliche GesamtZusammenhang hier keine eindeutige Tarifauslegung gestattet (vgl. BAG 18, 278 [2833 = AP Kr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 23, 424 [4293 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau; Hueck-Nipperdey, aaO, Band 1/2 S. 36o; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsreehts, 2. Aufl., Band II S. 222; Stumpf-Wiedemann, TVG, 5- Aufl., § 1, Rdnr. 4o2 und 4o6 ff.).
  • BAG, 26.10.1977 - 4 AZR 336/76

    Vereinbarung einer Leistungszulage - Ministerialzulage - Stellenzulage - Stiftung

    Auszug aus BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76
    Dabei kommt dem Revisionsgericht ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu, weil sich die Gehaltsfestsetzung durch den Arbeitgeber über den Einzelfall hinaus auf alle dafür in Betracht kommenden tarifunterworfenen Arbeitnehmer auswirkt (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 28. September 1977 AZR 743/76 - sowie das Urteil des Senats vom 26. Oktober 1977 - 4 AZR 336/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu § 33 BAT).
  • BAG, 15.09.1971 - 4 AZR 93/71

    Überschicht - Schichtlohn - Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76
    Eine solche Tarifübung ist ebenso wie die Tarifgeschichte für die tarifliche MindestVergütung der Croupiers auch rechts erheblich, da nicht nur der Tarifwortlaut, sondern auch der tarifliche GesamtZusammenhang hier keine eindeutige Tarifauslegung gestattet (vgl. BAG 18, 278 [2833 = AP Kr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 23, 424 [4293 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau; Hueck-Nipperdey, aaO, Band 1/2 S. 36o; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsreehts, 2. Aufl., Band II S. 222; Stumpf-Wiedemann, TVG, 5- Aufl., § 1, Rdnr. 4o2 und 4o6 ff.).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Es ist eine im Tarifrecht zwar nicht häufig anzutreffende, aber bekannte Erscheinung, daß die Tarifvertragsparteien gewisse Arbeitsbedingungen nicht abschließend und in allen Einzelheiten festlegen, sondern nur Rahmenbestimmungen aufstellen und deren Konkretisierung auf den Arbeitgeber (oder einen Dritten) übertragen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG 36, 59, 63 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 91, 296; aus früherer Zeit: Hueck/Nipperdey, Arbeitsrecht, 7. Aufl., II/1, § 15 II 10, S. 287 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    § 315 BGB wäre je nach den Umständen etwa dann heranzuziehen, wenn der LTV DB der Beklagten die Möglichkeit gäbe, die Vergütung der tarifunterworfenen Arbeiter oder Teile davon mehr oder weniger frei festzusetzen, was gelegentlich auch Tarifverträge vorsehen (vgl. die Urteile des Senats vom 25. January 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier und 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken

    Hiernach ergibt sich, daß sich nach § 5 Abs. 2 der Gehaltsvereinbarungen die Vergütung der darin erfaßten Arbeitnehmer aus der entsprechenden Tabelle (Anlage 1 dazu) und der jeweiligen Punktbeteiligung ergeben soll, wie es auch den seit langer Zeit geltenden entsprechenden tariflichen Regelungen für das Spielbankenpersonal in anderen Bundesländern entspricht (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier).

    Damit stellt die Tarifnorm die jeweilige Abdeckung des Bedarfs an Personal für die Saalaufsicht in das Ermessen des Arbeitgebers, womit an die entsprechende Übung im Spielbankenbetrieb angeknüpft wird (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier).

  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen.
  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe

    Das Feststellungsbegehren des Klägers stellt sich insoweit als eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungs feststellungsklagen dar, die auch für die Arbeitnehmer der Rundfunkanstalten in Betracht kommt und zur Klärung des gesamten Streitkomplexes zwischen den Parteien geeignet ist (BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 59/76 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; BAG, Urteil vom 5- Mai 1978 - 4 AZR 73/76 - [demnächst] AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Abgesehen davon, daß die rechtlich zwar mögliche Übertragung zur einseitigen Ausfüllung der in den Vergütungsgruppen aufgeführten Tätigkeitsbezeichnungen auf den Arbeitgeber gleichzeitig auch eine gerichtliche Überprüflingsmöglichkeit, nämlich nach den Grundsätzen der §§ 315 ff. BGB zur Folge hat, müßte wegen der damit verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen ein solcher "Übertragungswille" der Tarifvertragsparteien aus drücklich festgelegt oder doch zumindest zweifelsfrei erkennbar und feststellbar sein (vgl. einerseits BAG Urteil vom 25. Januar 1978- 4 AZR 509/76 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, andererseits BAG Urteil vom 3» Mai 1978 - 4 AZR 731/76 - [demnächst AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

    Derartige tarifliche Regelungen sind, obwohl sie dem Arbeitgeber bei der Bestimmung der Vergütung der tarifunterworfenen Arbeitnehmer eine gewisse Gestaltungsfreiheit einräumen, im Rahmen der autonomen Rechtssetzung der Tarifvertragsparteien unbedenklich möglich (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar '1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    In seinem ersten zurückverweisenden Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 510/76 -, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier hat der Senat im Einzelnen ausgeführt, dass und warum nach den heranzuziehenden tariflichen Bestimmungen zwischen denjenigen Arbeitnehmern unterschieden werden müsse, für deren Mindestvergütung die Tarifnormen keine feststehenden Beträge, sondern Variationsmöglichkeiten innerhalb bestimmter, zahlenmäßig festgelegter Grenzen vorsehen, und solchen Arbeitnehmern, für die in den jeweils einschlägigen Lohn- und Gehaltstabellen wie auch sonst üblicherweise in Lohn- und Gehaltstarifverträgen feststehende Geldbeträge ausgewiesen würden.
  • BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 377/78
    Ein dahingehender Wille der Tarifvertragsparteien, diese Befugnis dem Arbeitgeber allein einzuräumen, müßte ausdrücklich festgelegt oder doch zumindest zweifelsfrei erkennbar und feststellbar sein (vgl. einerseits BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier und andererseits AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Es geht vorliegend nicht um eine Rückgruppierung, sondern um die erstmalige Festlegung der zutreffenden tariflichen Vergütung (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier).

  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87

    Revision - Schiedvertrag

    Dabei kommt dem Senat als Revisionsgericht hinsichtlich der Anwendung des § 315 BGB durch die Instanzgerichte ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu (vgl. die Urteile des Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 26. Oktober 1977 - 4 AZR 336/76 - AP Nr. 4 zu § 33 BAT und 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14

    Entschädigung wegen nicht erfolgter Beförderung - Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Selbst wenn man - wofür angesichts der an der ausgeübten Tätigkeit orientierten tariflichen Vergütungsregelungen der §§ 1, 3 und 4 der Anlage 1 zum TGTV wenig spricht - wegen der Relevanz von Höhergruppierungen für den Tronc-Anteil zu Gunsten des Klägers in der Einräumung dieses Spielraums ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für die Beklagte sehen wollte (vgl. zu Beurteilungspunkten nach den Tarifverträgen für die Arbeitnehmer der Westdeutschen Spielbanken: BAG 10. Mai 1989 - 4 AZR 79/89 - Rn. 28; vgl. zum gemischten Punktesystem nach Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern: BAG 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - Rn. 62 ff.; jeweils zitiert nach juris) , stellt der Kläger nicht in Abrede, dass die Beklagte bei seiner Beförderung zum Croupier II im Jahr 1990 das ihr zustehende Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat.
  • LAG Sachsen, 30.12.1994 - 6 Sa 6440/93

    Vergütungsgruppe; Eingruppierung; BAT; Tätigkeitsmerkmal; Tarifvertrag; TdL-

  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 107/92

    Vergütung für das Spielen eines ungewöhnlichen Instruments

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 195/83

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung

  • LAG Niedersachsen, 30.08.2005 - 13 Sa 89/05

    Eingruppierung in Leistungsentgeltstufe

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 619/82
  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 79/89

    Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung -

  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 95/89

    Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung -

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84

    Lehrer in Berlin - Eingruppierung nach Einzelarbeitsvertrag - Vereinbarung

  • LAG Sachsen, 30.12.1994 - 6 Sa 407/93

    Anspruch auf Eingruppierung einer in der DDR ausgebildeten Lehrerin; Einstufung

  • BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 115/83

    Streitigkeit über den Umfang der Arbeitszeit sowie über die Rechtswirksamkeit

  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 516/84

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung - Umfang der wöchentlichen

  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 116/83

    Verkürzung und Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit - Wirksamkeit einer

  • BAG, 01.10.1986 - 4 AZR 483/85
  • BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 97/83

    Streitigkeit über den Umfang der Arbeitszeit sowie über die Rechtswirksamkeit

  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 358/82

    Zulässigkeit des Streitgegenstandes bei einer Feststellungsklage auf Feststellung

  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 319/82
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 153/83
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 45/83
  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76

    Privates Bankgewerbe - Öffentliche Banken - Entgeltfortzahlung -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 370/84
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 56/83
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 21/83
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 395/82
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1054/77
  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 318/78
  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 293/85
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1067/77
  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 319/78
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