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   BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04   

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https://dejure.org/2005,640
BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 (https://dejure.org/2005,640)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 (https://dejure.org/2005,640)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 (https://dejure.org/2005,640)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage über das Bestehen einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung bei einer bereits erfolgten Auskunft; Entfall des rechtlichen Interesses an einer negativen Feststellungsklage im Falle der Erhebung einer auf Durchsetzung desselben Anspruchs ...

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (VTV), Fassu... ng vom 28. Januar 1999 § 61; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (VTV), Fassungen seit 2000 § 5; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (VTV), Fassungen seit 2000 § 6; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (VTV), Fassungen seit 2000 § 18; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (VTV), Fassungen seit 2000 § 22; ; SGB III § 211 Abs. 1; ; ArbGG § 67; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugewerbe: Zuständigkeit der Urlaubskasse bei aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmern ? Fachlicher Geltungsbereich anhand des Gesamtbetriebs und nicht anhand der die entsandten Arbeitnehmer beschäftigenden Betriebsabteilung zu bestimmen ? Voraussetzungen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entsenderecht - Bauwirtschaft; Urlaubskassenverfahren; betrieblicher Geltungsbereich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 AEntG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 247
  • NZA 2005, 1365
  • BB 2005, 2584 (Ls.)
  • DB 2005, 2088
 
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Wird zitiert von ... (66)

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Ob und inwiefern die Berücksichtigung neuer Tatsachen im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren zulässig ist, richtet sich nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO, sondern nach der Spezialregelung in § 67 ArbGG (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247 = AP AEntG § 1 Nr. 22 = EzA AEntG § 1 Nr. 8) .
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 28/05

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Die Erstreckung der tariflichen Bestimmungen des Urlaubskassenverfahrens in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist seit dem 1. Januar 1999 mit dem in Art. 49 und Art. 50 EG festgelegten Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 c der Gründe mwN; 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 -AP AEntG § 1 Nr. 21 = EzA AEntG § 1 Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 der Gründe).

    Dies gilt auch, wenn es sich - wie hier - um Zeiträume vor In-Kraft-Treten der Änderung handelt und der Arbeitgeber seinen Sitz nicht in einem EG-Mitgliedstaat hatte (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 b aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 9 AZR 154/04 - zu I 2 b bb (1) der Gründe; 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 - AP AEntG § 1 Nr. 18 = EzA AEntG § 1 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Voraussetzung für die Erstreckung war damit, dass entweder ein Betrieb des Baugewerbes vorlag, also ein Betrieb, der gewerblich überwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt erbrachte (§ 211 Abs. 1 Satz 1 SGB III), oder dass eine Betriebsabteilung baugewerbliche Arbeiten in diesem Umfang ausführte (st. Rspr., vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 a aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 - AP AEntG § 1 Nr. 21 = EzA AEntG § 1 Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 3 e der Gründe; 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357, 374).

    Dieser Begriff des Betriebes deckt sich mit dem in § 211 Abs. 1 Satz 1 SGB III gebrauchten Betriebsbegriff (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 a bb der Gründe).

    Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbständigkeit in § 1 Abs. 2 Abschnitt VI VTV erfordert eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 - aaO, zu I 3 e aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 a bb der Gründe; 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 c der Gründe).

    Eine selbständige Betriebsabteilung liegt dagegen vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - aaO, zu B I 2 b aa der Gründe; 25. Juni 2002 - 9 AZR 322/01 -zu B II 5 d bb der Gründe).

    Eine Zweigniederlassung bildet auch einen eigenen, von der Hauptniederlassung zu unterscheidenden selbständigen Mittelpunkt der Geschäfte und ist ein abgesonderter Teil des Gesamtunternehmens (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - aaO, zu B I 2 b bb der Gründe mwN).

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Die Erstreckung der tariflichen Bestimmungen des Urlaubskassenverfahrens in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist seit dem 1. Januar 1999 mit dem in Art. 49 und Art. 50 EG festgelegten Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar (BAG 28. September 2005 - 10 AZR 28/05 - EzA AEntG § 1 Nr. 9; 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247; 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 - BAGE 113, 238).

    Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbständigkeit in § 1 Abs. 2 Abschnitt VI VTV erfordert eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 146/04 - aaO; 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247; 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - BAGE 113, 21).

    Eine selbständige Betriebsabteilung liegt dagegen vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - aaO; 25. Juni 2002 - 9 AZR 322/01 -).

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