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   BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03   

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https://dejure.org/2005,4389
BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03 (https://dejure.org/2005,4389)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2005 - 9 AZR 620/03 (https://dejure.org/2005,4389)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 620/03 (https://dejure.org/2005,4389)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftspflicht und Beitragspflicht im Rahmen des Urlaubskassenverfahrens des Baugewerbes; Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG); Tarifvertrag als unmittelbare Grundlage für den Auskunftsanspruch; Datenschutzrechtliche ...

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; TV für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe § 59; ; TV für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe § 61; ; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe § 8 Nr. 15.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entsenderecht - Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftspflichten im Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft ? Erstreckung tariflicher Normen betrifft nicht nur Beitragspflichten, sondern auch Auskunftspflichten ? Verfall möglicher Ansprüche der Arbeitnehmer unerheblich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1376 (Ls.)
  • DB 2005, 1916
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03
    Auch im Jahre 1999 wurden die genannten tariflichen Vorschriften, die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Allgemeinverbindlichkeit keinen rechtlichen Bedenken unterliegen, rechtswirksam erstreckt (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1 für die Slowakische Republik).

    Soweit eine Beitragspflicht für einen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland bestand, standen Erstattungsansprüche gegen die Kasse nicht seinen Arbeitnehmern, sondern ihm selbst zu, wenn er nach ausländischem Urlaubsrecht Leistungen zu erbringen hatte (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03
    Die erstreckten Rechtsnormen einschließlich der tariflichen Auskunftspflicht sind "Eingriffsnormen" iSv. Art. 34 EGBGB, die ohne Rücksicht auf das auf den Vertrag anzuwendende Recht den Sachverhalt zwingend regeln, also ausländischen Rechtsvorschriften vorgehen (vgl. Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357).

    Die Übermittlung von Daten durch die Arbeitgeber an den Beklagten ist durch das BDSG gedeckt und verstößt nicht gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, weil die Übermittlung der Daten im Interesse der Arbeitnehmer und ihrer Urlaubsansprüche geboten ist (vgl. im Einzelnen Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01

    Arbeitnehmerentsenderecht - Niederlassung in Deutschland als Betrieb iSd.

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03
    Der Beklagte war berechtigt, die Auskünfte gegenüber den Kontrollbehörden bei der Errechnung dieses Betrages zugrunde zu legen (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 322/01 -).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03
    Es ist nicht zu beanstanden, dass sich das Landesarbeitsgericht bei der Festsetzung der Entschädigungshöhe für den Fall, dass die Klägerin die Auskunft nicht erteilt, an 80 % des ungefähr zu erwartenden Beitrages orientiert hat (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 268 = EzA ArbGG § 61 Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03
    bb) Die Sachdienlichkeit der Widerklage ist in der Revisionsinstanz nicht mehr zu überprüfen, da das Landesarbeitsgericht über die Widerklage in der Sache entschieden hat (Senat 20. Juli 2004 - 9 AZR 369/03 - EzA AEntG § 1 Nr. 4).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 621/03

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - tschechischer Bauarbeitgeber

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03
    Im Übrigen hat der Beklagte im Verfahren - 9 AZR 621/03 - vor dem Senat die Erklärung abgegeben, verfallene Ansprüche der Arbeitnehmer auch dann zu erfüllen, wenn - wie hier - in einem Rechtsstreit noch über den Bestand der Auskunfts- und Beitragspflichten gestritten wird.
  • LAG Hessen, 11.08.2003 - 16 Sa 617/00
    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. August 2003 - 16 Sa 617/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03
    Welche Ansprüche das im Einzelnen sind, war der Klägerin erkennbar (vgl. dazu BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181).
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 134/08

    Sozialkassenverfahren - Erstattung von Urlaubsvergütungen

    Die hiergegen von der Beklagten eingelegte Revision, mit der sie ihr negatives Feststellungsbegehren nur noch für das Jahr 1999 weiterverfolgte und die Abweisung der Widerklage begehrte, blieb ohne Erfolg (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 620/03 - EzA AEntG § 1 Nr. 7).

    In einem der vorangegangenen Prozesse zwischen den Parteien hat das Bundesarbeitsgericht die wirksame Erstreckung des VTV/1986 bereits bejaht (25. Januar 2005 - 9 AZR 620/03 - EzA AEntG § 1 Nr. 7).

    (c) Soweit die Beklagte der Auffassung ist, sie habe keine Veranlassung gehabt, vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2005 (- 9 AZR 620/03 - EzA AEntG § 1 Nr. 7) den Meldepflichten nachzukommen, ändert dies nichts daran, dass es ihr oblegen hätte, um einen Erstattungsanspruch geltend machen zu können, vorsorglich Meldungen jedenfalls vor dem 31. Dezember 2004 zu erteilen.

    Der auf den Anspruchszeitraum 1999 gemäß § 1 Abs. 3 iVm. Abs. 1 AEntG aF anwendbare VTV/1986 (zur wirksamen Erstreckung vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 620/03 - EzA AEntG § 1 Nr. 7) sieht für das Urlaubsverfahren für außerhalb Deutschlands ansässige Arbeitgeber und ihre in Deutschland beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer in den §§ 55 ff. VTV/1986 Sonderregeln vor.

    (c) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass die über die titulierten Mindestbeiträge hinausgehenden Beitragsansprüche für die Monate Juli 1999 bis Dezember 1999 angesichts einer hinreichenden Geltendmachung im Rahmen des sich auf dieses Jahr beziehenden Vorprozesses zwar nicht gemäß § 63 Abs. 1 VTV/1986 verfallen (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 620/03 - EzA AEntG § 1 Nr. 7), jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2003 verjährt sind.

  • LAG Bremen, 17.06.2008 - 1 Sa 29/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 EUR

    Dies führt zur Zurückweisung des Vorbringens als verspätet (vgl. BAG Urteil vom 25.01.2005, 9 AZR 620/03, EzA Nr. 7 zu § 1 AEntG; LAG Köln, Urteil vom 27.09.2006, 7 Sa 514/06, NZA-RR 2008, 93).
  • LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 135/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer

    Ob und inwieweit eine Klageänderung nach § 533 Nr. 2 ZPO zulässig ist, richtet sich im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren nach der Spezialregelung des § 67 ArbGG ( BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 620/03 - Rn. 46 ).

    Neuer Tatsachenvortrag ist daher zu berücksichtigen, wenn er unstreitig ist ( BAG 25 Januar 2005 - 9 AZR 620/03 - Rn. 47 ).

  • LAG Köln, 07.06.2006 - 3 Sa 1655/05

    Unterschlagung, Schadensschätzung, Aussetzung, Verjährung, Verspätung

    Dabei geht § 67 ArbGG § 531 ZPO als Spezialregelung vor (vgl. BAG, Beschl. vom 15.02.2005 - 9 AZN 892/04; Urt. vom 25.01.2005 - 9 AZR 620/03).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

    § 67 Abs. 2 Satz 2 ArbGG steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 620/03 - zu II 1 b bb der Gründe, EzA AEntG § 1 Nr. 7).
  • LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06

    Urlaubskasse - Baugewerbe - Beitragszahlung - Urlaubsvergütung - Erstattung -

    Die von der Beklagten hiergegen eingelegte Revision, mit der sie ihr Feststellungsbegehren nur noch für das Kalenderjahr 1999 verfolgte, wurde mit Urteil des BAG vom 25. Januar 2005 (9 AZR 620/03) zurückgewiesen.
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