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BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15 |
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§ 2a Abs 1 Nr 5 ArbGG, § 2a Abs 2 ArbGG, § 83 Abs 2 ArbGG, § 98 Abs 3 ArbGG, § 4 Abs 1 S 1 TVG
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - IWW
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG, § ... 5 Abs. 3 TVG, § 98 Abs. 6 ArbGG, § 98 ArbGG, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 98 Abs. 4 Satz 3 ArbGG, § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 93 Abs. 2, § 65 ArbGG, § 98 Abs. 2 ArbGG, § 98 Abs. 1, Abs. 6 ArbGG, § 98 Abs. 1 ArbGG, § 98 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG, § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 98 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 98 Abs. 3, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 2a Abs. 2 ArbGG, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 5 TVG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TVG, Art. 80 Abs. 1 GG, § 24 VwVfG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, Abschn. VII VTV, § 1 VTV, Art. 20 Abs. 1 bis Abs. 3 GG, § 5 Abs. 1 Satz 1 TVG, §§ 3 ff. AEntG, § 5 Abs. 1 TVG, § 2 Abs. 2 GKG
- Wolters Kluwer
Das System der Sozialkassen im Baugewerbe (SOKA-BAU); Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung bei Nichterfüllung der 50-%-Quote; Persönliche Befassung des/der Ministers/Ministerin mit der Entscheidung über die Erteilung einer Allgemeinverbindlicherklärung
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Tarifvertrag, Soka-Bau
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Sozialkassenverfahren des Baugewerbes - und die unwirksame Allgemeinverbindlichkeitserkärung 2013
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Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2013)
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Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2013)
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Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)
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Allgemeinverbindlichkeitserklärungen unwirksam
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Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
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Das System der Sozialkassen im Baugewerbe (SOKA-BAU)
Besprechungen u.ä. (2)
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Absicherung der SOKA-Bau-Tarifverträge per Gesetz
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Soka-Bau-Tarifverträge unwirksam
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (107) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15
Unschädlich ist, dass sowohl die AVE VTV 2013 I als auch die AVE VTV 2013 II vor Inkrafttreten des § 98 ArbGG nF am 16. August 2014 erlassen wurden und dass der VTV vom 3. Mai 2013 idF vom 3. Dezember 2013, durch den der VTV vom 3. Mai 2013 abgelöst wurde, mit Bekanntmachung vom 17. März 2014 rückwirkend ab 1. Januar 2014 ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt wurde (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 36 ff.) .Zur Klarstellung ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemäß § 98 Abs. 2 ArbGG örtlich zuständig war, da das die AVE erlassende BMAS seinen ersten Dienstsitz in Berlin hat (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 39) .
Das Verfahren kann grundsätzlich auch hinsichtlich bereits außer Kraft getretener AVE oder VO eingeleitet werden, sofern der jeweilige Antragsteller weiterhin ein rechtlich anerkennenswertes Feststellungsinteresse an einer entsprechenden Entscheidung darlegt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 40) .
a) Nach § 98 Abs. 1 ArbGG ist antragsbefugt, wer geltend macht, durch die AVE oder VO oder deren Anwendung in seinen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 41 bis 52) .
Dies wird gesetzessystematisch dadurch bestätigt, dass die Antragsbefugnis nach § 98 Abs. 1 ArbGG gleichrangig neben der nach Abs. 6 steht und nur letztere eine klagweise Inanspruchnahme voraussetzt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 55) .
Hierzu gehören die Behörde, die den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat, die Antragsteller sowie die Tarifvertragsparteien, die den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag abgeschlossen haben (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 77 bis 85) .
Diese Grundsätze gelten gemäß § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder VO (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 87 bis 93) .
Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht geboten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95 bis 116) .
Das Verfahren ist nicht nach § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen, da es auf die Frage der Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer der tarifvertragschließenden Parteien nicht entscheidungserheblich ankommt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 118 bis 122) .
schlechthin unvertretbar oder unverhältnismäßig und damit das ihm zustehende normative Ermessen bei Rechtssetzungsakten überschritten wäre (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 124 bis 131) .
habe das Vorliegen eines öffentlichen Interesses nicht geprüft, sondern nur festgestellt, sodass ein Abwägungsausfall vorliege, verkennen sie, dass etwaige Mängel im Abwägungsvorgang irrelevant wären, da es nur darauf ankommt, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135) .
In einer Gesamtschau kann nicht angenommen werden, dass die äußersten rechtlichen Grenzen der Rechtssetzungsbefugnis des Beteiligten zu 2. überschritten wären (vgl. hierzu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 131) .
Anderweitige Bedenken hinsichtlich der Erfüllung der weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzung der AVE VTV 2012 nach dem TVG bzw. der TVG-DVO bestehen nicht (dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133 bis 137) .
Dies ergibt eine Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 186 bis 200) .
insoweit gegen den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) erhobenen Einwendungen sind nicht überzeugend.
aa) Wie bereits im Senatsbeschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, deutet schon der Wortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF darauf hin, dass bei der Ermittlung der Großen Zahl die Große Einschränkungsklausel nicht zu berücksichtigen ist.
dd) Dass es, anders als vom Beteiligten zu 3. erneut vorgetragen, im Hinblick auf Nachbindung und Nachwirkung eines Tarifvertrags durchaus von tarifrechtlicher Relevanz ist, ob schon dessen Geltungsbereich beschränkt ist oder ob sein "Anwendungsbereich" durch eine Einschränkungsklausel bei der AVE begrenzt wird, hat der Senat bereits ausgeführt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 197) .
Der Senat hat - anders als die Ausführungen der Beteiligten zu 6. offenbar glauben machen sollen - in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) auch nicht den VTV kritisiert oder das Instrument der AVE als solches infrage gestellt, sondern lediglich verlangt, dass die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für eine AVE eingehalten werden.
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, dass die in der Begründung zu Art. 5 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vertretene Auffassung, bereits bisher sei bei der Ermittlung der 50 %-Quote berücksichtigt worden, "wenn der besondere Geltungsbefehl der Allgemeinverbindlicherklärung nur für einen Teil des Geltungsbereichs erfolgt" (BT-Drs. 18/1558 S. 48) , unzutreffend ist.
Den Ausführungen des Senats zur Entstehungsgeschichte von § 5 TVG (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 199) stellt die Beteiligte zu 6. keine substantiierten Einwendungen entgegen.
Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 208 bis 217) Bezug genommen, der eine entsprechende Konstellation betrifft.
Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 206) darauf hingewiesen, dass dies schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil es sonst von Zufälligkeiten wie dem Zeitpunkt der Einleitung und der Dauer eines Verfahrens nach § 98 ArbGG abhängen würde, ob die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer AVE festgestellt wird.
im Rechtsbeschwerdeverfahren, er habe über diese Zahlen schon zum Zeitpunkt der AVE-Antragstellung verfügt, steht im offenen Widerspruch zu seinen Ausführungen in mehreren Anhörungsrügeverfahren betreffend die Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - und - 10 ABR 48/15 -) .
entgegenstünde (- 10 ABR 33/15 - Rn. 139 bis 181) .
Auf die gegen das Erfordernis der aktenkundigen Dokumentation der Ministerbefassung (dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 165 bis 169) geäußerten Bedenken des Beteiligten zu 2.
Soweit ausnahmsweise die Exekutive damit betraut ist, handelt es sich um einen Sonderfall, der die herausgehobene Bedeutung der Maßnahme für die Behörde unterstreicht (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 156) .
hat die AVE eines Tarifvertrags nach § 5 Abs. 1 Satz 1 TVG aF auch dann besondere Bedeutung, wenn es sich "nur" um einen Änderungstarifvertrag zu einem bereits für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag handelt, weil selbst bei einer nur geringfügigen Änderung eines bereits für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags die - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 157) - Frage des öffentlichen Interesses erneut für den gesamten Tarifvertrag in der Fassung des jeweiligen Änderungstarifvertrags geprüft werden muss.
Dass eine zustimmende Ministerbefassung die förmliche Zeichnung durch den Minister nicht erfordert, hat der Senat bereits klargestellt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 164) .
erneut angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 (BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - BVerfGE 91, 148) hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 21. September 2016 bereits eingehend berücksichtigt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 ff.) .
Dies hat der Senat im Beschluss vom 21. September 2016 im Einzelnen dargelegt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 bis 178) .
vertraut (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 bis 184) und es habe sich die Praxis im Baugewerbe auf die Wirksamkeit der AVE eingestellt.
blendet bei seiner Argumentation überdies aus, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich durch den Erlass der Regelungen in §§ 3 ff. AEntG die Gleichwertigkeit der Normsetzung durch Rechtsverordnung und AVE bestätigt hat (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 158) , weshalb auch die Befassung des Ministers mit dem jeweiligen Normsetzungsakt jedenfalls im Grundsatz gleichwertig sein muss.
die Ausführungen des Senats zur aktenkundigen Dokumentation einer Ministerbefassung offensichtlich falsch verstanden (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 165 ff.) .
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15
Im Rahmen der mündlichen Anhörung vor dem Senat im Verfahren - 10 ABR 48/15 - hat der dortige Beteiligte zu 7.im Rahmen der mündlichen Anhörung vor dem Senat im Verfahren - 10 ABR 48/15 - (als dortiger Beteiligter zu 7.) jedoch mitgeteilt hat, er behalte sich die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Jahr 2014 gegen den hiesigen Beteiligten zu 18. vor, droht diesem höchstwahrscheinlich auch eine Inanspruchnahme durch den Beteiligten zu 3.
Ab dem 1. Januar 2014 trat sodann der VTV vom 3. Mai 2013 idF des Änderungstarifvertrags vom 3. Dezember 2013 in Kraft, der durch die AVE VTV 2014 rückwirkend zum 1. Januar 2014 für allgemeinverbindlich erklärt wurde (zur Unwirksamkeit der AVE VTV 2014 vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 -) .
im Rechtsbeschwerdeverfahren, er habe über diese Zahlen schon zum Zeitpunkt der AVE-Antragstellung verfügt, steht im offenen Widerspruch zu seinen Ausführungen in mehreren Anhörungsrügeverfahren betreffend die Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - und - 10 ABR 48/15 -) .
übermittelten Zahlen zumindest eine Plausibilitätskontrolle erforderlich gemacht und ob sie einer solchen standgehalten hätten (vgl. hierzu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 209 ff., betreffend die AVE VTV 2014) .
- BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
Umlaufverfahren
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15
Eine ständige unbeanstandete Staatspraxis kann von Bedeutung sein, wenn die Nichtigkeit einer Norm (allein) auf Verfahrensfehlern im Normsetzungsverfahren beruhen würde, nicht aber bei inhaltlichen Fehlern (vgl. BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 91, 148) .erneut angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 (BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - BVerfGE 91, 148) hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 21. September 2016 bereits eingehend berücksichtigt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 ff.) .
Die Staatspraxis kann nicht die eindeutigen oder durch Auslegung ermittelten Anforderungen einer Verfassungsnorm verdrängen (so ausdrücklich BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 a cc (1) der Gründe, BVerfGE 91, 148) .
- anders als die Bundesregierung in dem vom Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1994 entschiedenen Verfahren (- 1 BvR 337/92 -) - bei der AVE von Tarifverträgen nicht gemäß einer ständigen, unbeanstandeten Staatspraxis verfahren.
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - 4 BVL 5004/14
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des …
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15
Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 7., 14., 18. bis 25. und 27. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2015 - 4 BVL 5004/14 - und - 4 BVL 5005/14 - teilweise aufgehoben.Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 7., 14., 18. bis 20., 23. bis 25. und 27. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2015 - 4 BVL 5004/14 - und - 4 BVL 5005/14 - teilweise aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 17. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2015 - 4 BVL 5004/14 - und - 4 BVL 5005/14 - wird zurückgewiesen.
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15
die besondere Bedeutung einer AVE zu relativieren versucht, indem er sie als Normvollzug qualifiziert, übersieht er, dass das Bundesverfassungsgericht den Normsetzungscharakter der AVE ausdrücklich hervorgehoben und daraus insbesondere das unter dem Gesichtspunkt des Demokratieprinzips bestehende Erfordernis einer eigenverantwortlichen Prüfung des Bundesministers (nach aktueller Terminologie des Bundesministeriums) hergeleitet hat (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322) .f) Dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. Mai 1977 (- 2 BvL 11/74 -) das Vorliegen einer zustimmenden Ministerbefassung nicht geprüft hat, macht diese entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2.
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15
a) Das Demokratieprinzip verlangt für die Ausübung von Staatsgewalt bei Entscheidungen von Bedeutung für die Erfüllung des Amtsauftrags jedenfalls, dass die Letztentscheidung eines dem Parlament verantwortlichen Verwaltungsträgers gesichert ist (sog. Verantwortungsgrenze; BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 93, 37) . - BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvL 8/88
Zu den Auswirkungen des personalvertretungsrechtlichen Gruppenprinzips auf die …
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15
auch bei seiner Argumentation aus, wonach der - die gerichtliche Kontrolle exekutiver Akte betreffende - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1994 (- 2 BvL 8/88 - BVerfGE 91, 367; Gruppenprinzip bei Personalratswahl) für das Erfordernis der Ministerbefassung nichts hergebe. - BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09
Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis; …
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15
Aus der von ihm angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 (- 8 C 38.09 - Rn. 55, BVerwGE 136, 75) ergibt sich nichts anderes. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 4 A 46/11
Tarifvertrag 2008 im Hotel- und Gaststättengewerbe war allgemeinverbindlich
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15
a) Maßstab für die gerichtliche Kontrolle sind allein die zum Zeitpunkt der behördlichen Prüfung tatsächlich vorhandenen und verwertbaren Informationen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - zu II 1 a der Gründe mwN) . - BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - …
Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15
Andernfalls könnten Koalitionen wegen der typischerweise begrenzten Laufzeit der erstreckten Tarifverträge keinen wirksamen Rechtsschutz nach § 98 ArbGG erlangen (vgl. zur Reichweite des Justizgewährleistungsanspruchs zB BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 28) . - BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16
Anhörungsrüge
- BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18
SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß
(2) Die Annahme des Normgebers der AVE VTV 2008 bis 2014, es habe ein öffentliches Interesse an der AVE der jeweils betroffenen Verfahrenstarifverträge im Baugewerbe bestanden, hat der Senat in den Beschlüssen vom 21. September 2016 und 25. Januar 2017 nicht beanstandet (…BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129 ff., BAGE 156, 213;… 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 111 ff., BAGE 156, 289; 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 - Rn. 58 ff., 99;… 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 - Rn. 42 ff.) .(aa) Wegen der Erga-omnes-Wirkung der Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) und vom 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 - - 10 ABR 43/15 -) erstreckten sich die Rechtsnormen des VTV in den aus § 7 Abs. 3 bis Abs. 9 iVm. den Anlagen 28 bis 34 SokaSiG ersichtlichen Fassungen zu keinem Zeitpunkt durch AVE auf tariffreie Arbeitgeber.
Die Beschlüsse des Senats vom 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 - - 10 ABR 43/15 -) konnten deshalb von vornherein nicht in der Weise "vertrauensbildend" wirken, dass daraufhin getätigte Investitionen tariffreier Arbeitgeber hätten berücksichtigt werden müssen.
- BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe
Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrags bzw. des jeweils letzten Änderungstarifvertrags (vgl. dazu BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 - Rn. 93) , hier also für alle Tarifverträge der 10. Dezember 2014.Nur hierauf beziehen sich aber die auf Seite 5 des Vermerks zum BRTV vom 11. Juni 2015 genannten Zahlen der ULAK; über andere Zahlen verfügte die ULAK zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der AVE nicht (vgl. dazu auch BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 - Rn. 85 f.) .
- BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19
Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der …
Gleiches gilt aufgrund Beschlusses vom selben Tag - 10 ABR 34/15 - bezüglich der Allgemeinverbindlicherklärung vom 29. Mai 2013 (BAnz AT vom 7. Juni 2013 B 5) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 18. Dezember 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 17. Dezember 2012.
- BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das …
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrags oder des jeweils letzten Änderungstarifvertrags (BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 - Rn. 93) , hier also der 24. November 2015. - BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17
Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - …
Der Senat hat ua. diese vier Allgemeinverbindlicherklärungen für unwirksam erklärt (BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 -; 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 -; 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213) .dd) Ein schutzwürdiges Vertrauen konnte auch nach den Entscheidungen des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213 und - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) sowie vom 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 - und - 10 ABR 43/15 -) nicht entstehen.
- BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18
Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich
Der Senat hat die Allgemeinverbindlicherklärungen der Verfahrenstarifverträge der Jahre 2011 bis 2014 für unwirksam erklärt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289; 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 -; 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 -) .Vielmehr hat er lediglich eine aus formellen Gründen unwirksame Erstreckung der Normwirkung der Verfahrenstarifverträge durch eine wirksame - gesetzliche - Erstreckungsanordnung ersetzt, um auf diese Weise den weitreichenden Folgen der Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) und vom 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 - und - 10 ABR 43/15 -) entgegenzuwirken (BAG 18. Dezember 2019 - 10 AZR 424/18 - Rn. 81; 27. November 2019 - 10 AZR 399/18 - Rn. 38; 27. November 2019 - 10 AZR 400/18 - Rn. 38; 27. November 2019 - 10 AZR 476/18 - Rn. 65; 30. Oktober 2019 - 10 AZR 567/17 - Rn. 65; 30. Oktober 2019 - 10 AZR 38/18 - Rn. 25; 28. August 2019 - 10 AZR 549/18 - Rn. 89; 3. Juli 2019 - 10 AZR 499/17 - Rn. 95; 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - Rn. 92 ff., BAGE 164, 201) .
(3) Mit Blick auf den von § 7 Abs. 3 bis Abs. 7 SokaSiG erfassten Zeitraum konnte sich bei dem Beklagten aufgrund der Entscheidungen des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) und vom 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 - und - 10 ABR 43/15 -) kein hinreichend gefestigtes und damit schutzwürdiges Vertrauen darauf bilden, nicht zu Sozialkassenbeiträgen herangezogen zu werden.
(5) Mit dem SokaSiG hat der Gesetzgeber die in den Entscheidungen vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) und vom 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 - und - 10 ABR 43/15 -) festgestellten formellen Mängel geheilt (BAG 27. November 2019 - 10 AZR 476/18 - Rn. 68; 30. Oktober 2019 - 10 AZR 567/17 - Rn. 62; 3. Juli 2019 - 10 AZR 498/17 - Rn. 45; 8. Mai 2019 - 10 AZR 559/17 - Rn. 48; 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - Rn. 94 ff.; BAGE 164, 201) .
- LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der …
Mit Beschlüssen vom 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 - sowie 10 ABR 34/15 - hat das Bundesarbeitsgericht ferner entschieden, dass die AVE vom 3. Mai 2012 (BAnz. AT 22. Mai 2012 B4) und vom 29. Mai 2013 (BAnz. AT 7. Juni 2013 B5) unwirksam sind. - BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 211/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2
Es gehe allein darum, die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 und 25. Januar 2017 zu korrigieren (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289; 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 -; 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 -) .Damit beziehen sich die Regelungen des SokaSiG2 auf diejenigen Branchen, deren Sozialkassenverfahren aufgrund der Entscheidungen des Senats vom 21. September 2016 und 25. Januar 2017 nach § 98 ArbGG zu den Voraussetzungen von wirksamen Allgemeinverbindlicherklärungen gefährdet sein könnten (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289; 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 -; 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 -) .
Ziel war es, diejenigen Branchen zu erfassen, die von den Entscheidungen des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) und 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 -; - 10 ABR 43/15 -) mittelbar betroffen sein könnten.
- BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 464/18
Bürgenhaftung nach dem AEntG für Beitragspflichten zu dem Urlaubskassensystem der …
Der Senat hat festgestellt, dass die Allgemeinverbindlicherklärung des VTV 2013 I unwirksam ist (BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 - Rn. 64 ff.; nachgehend BVerfG 10. Januar 2020 - 1 BvR 1459/17 - Rn. 2) .Deshalb konnte auch aufgrund der beiden Entscheidungen des Senats vom 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 - und - 10 ABR 43/15 -) kein Vertrauen darauf entstehen, dass die dadurch entstandene Rechtslage bestehen bleibt (BAG 22. Januar 2020 - 10 AZR 387/18 - Rn. 57; 18. Dezember 2019 - 10 AZR 141/18 - Rn. 52; 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - Rn. 82 ff. mwN, BAGE 164, 201) .
Vielmehr hat der Gesetzgeber lediglich eine aus formellen Gründen unwirksame Erstreckung der Normwirkung des VTV durch eine wirksame - gesetzliche - Erstreckungsanordnung ersetzt, um auf diese Weise den weitreichenden Folgen der Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) und 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 - und - 10 ABR 43/15 -) entgegenzuwirken (BAG 22. Januar 2020 - 10 AZR 387/18 - Rn. 52; 18. Dezember 2019 - 10 AZR 424/18 - Rn. 81; 30. Oktober 2019 - 10 AZR 567/17 - Rn. 65; 30. Oktober 2019 - 10 AZR 38/18 - Rn. 25; 28. August 2019 - 10 AZR 549/18 - Rn. 89, BAGE 167, 361; 3. Juli 2019 - 10 AZR 499/17 - Rn. 95, BAGE 167, 196; 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - Rn. 92 ff., BAGE 164, 201) .
- BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18
Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand
Vielmehr hat er lediglich eine aus formellen Gründen unwirksame Erstreckung der Normwirkung der Verfahrenstarifverträge durch eine wirksame - gesetzliche - Erstreckungsanordnung ersetzt, um auf diese Weise den weitreichenden Folgen der Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) und 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 -; - 10 ABR 43/15 -) entgegenzuwirken (BAG 30. Oktober 2019 - 10 AZR 567/17 - Rn. 65; 30. Oktober 2019 - 10 AZR 38/18 - Rn. 25; 28. August 2019 - 10 AZR 549/18 - Rn. 89; 3. Juli 2019 - 10 AZR 499/17 - Rn. 95; 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - Rn. 92 ff., BAGE 164, 201) .ee) Mit Blick auf die von § 7 Abs. 1 bis Abs. 7 SokaSiG erfassten Zeiträume konnte sich bei dem Beklagten aufgrund der Entscheidungen des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) sowie vom 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 -; - 10 ABR 43/15 -) kein hinreichend gefestigtes und damit schutzwürdiges Vertrauen darauf bilden, nicht zu Sozialkassenbeiträgen herangezogen zu werden.
- BAG, 23.02.2022 - 10 ABR 33/20
Allgemeinverbindlicherklärung - Neuerlass - Heilung - Wach- und …
- BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18
Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich
- BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18
Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von …
- BAG, 20.09.2017 - 10 ABR 42/16
Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Kleine Zahl - Schätzung
- BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 9/19
Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame AVE VTV 2012 …
- BAG, 24.09.2019 - 10 AZR 562/18
Rückzahlung von Sozialkassenbeiträgen - SokaSiG
- BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 324/18
Rückforderung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame …
- LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16
1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand …
- LAG Hessen, 05.09.2017 - 12 Sa 1207/15
Sozialkassen im Baugewerbe
- BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19
Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien
- LAG Hessen, 05.06.2018 - 12 Sa 421/17
VTV, SokaSiG
- BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 424/18
Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Installation von …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 5 Sa 599/18
Unwirksame Allgemeinverbindlicherklärung einer Tarifvertrages - …
- BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 400/18
Rückforderung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame …
- LAG Hessen, 15.08.2017 - 12 Sa 1015/16
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
- BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 43/19
Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Hemmung des Verfalls
- BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 138/19
Eisenschutzarbeiten und Bauwirtschaft
- BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 135/19
Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - …
- BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 573/18
Gemeinsame Einrichtungen - tarifliche Regelungsmacht
- LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt, …
- LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1729/17
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
- LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1275/17
1. Das SoKaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB …
- LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen folgt bei …
- LAG Hessen, 18.02.2021 - 9 Sa 470/20
Das Ausbrechen von Schlacken und Feuerfestmaterialien mit sog. Ausbruchrobotern …
- LAG Hessen, 03.04.2018 - 12 Sa 660/16
Das Aufhängen sogenannter Spanndecken in Räumen stellt kein bauliche Leistung …
- LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17
Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall …
- BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 371/18
Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -SokaSiG
- LAG Hessen, 23.10.2018 - 12 Sa 219/18
§ 7 SokaSiG
- LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 1549/17
§ 14 AEntG i.V.m. § 12 SokaSiG erfasst auch die Bürgenhaftung bei sog. …
- LAG Hessen, 08.08.2017 - 12 Sa 1068/16
Teilnahme eines Betriebes mit dem Gegenstand der Montage von IT-Schaltschränken …
- LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1310/17
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
- LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1316/17
1. Das SokaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB …
- LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17
Das SokaSiG ist wirksam und nicht dem BVerfG nach Art. 100 GG vorzulegen. Zur …
- BAG, 13.10.2020 - 10 AZR 103/19
Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Bankettfräsen als …
- LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16
Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
- LAG Hessen, 19.01.2018 - 10 Sa 340/17
Werden in einem Betrieb Fliesen verkauft, gelagert, transportiert und beim Kunden …
- LAG Hessen, 02.11.2018 - 10 Sa 296/18
Ein Bauwerk im Tarifsinne ist auch dann anzunehmen, wenn auf dem Betriebsgelände …
- LAG Hessen, 15.09.2017 - 10 Sa 580/17
§§ 7 SokaSiG, 1a und 1 AEntG a.F., §§ 18, 22, 24 VTV, ...
- LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
1. Für die Abgrenzung bei "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" nach § 1 Abs. 2 Abschn. …
- LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 765/18
Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 21 Sa 1545/15
Sozialkassenbeiträge 2011 bis 2014 - Streitgegenstand - Vermietung von …
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16
Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand - …
- BAG, 28.04.2021 - 10 AZR 144/19
Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - …
- LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17
Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in …
- LAG Hessen, 04.05.2018 - 10 Sa 1659/17
1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten …
- LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
Die ULAK ist berechtigt, Verzugszinsen für Zeiträume zu erheben, in denen das …
- LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 123/17
Werden an Biogasanlagen und Güllebehälter nach dem Wasserhaushaltsgesetz …
- LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 41/17
§§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau, §§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau
- LAG Hessen, 20.07.2018 - 10 Sa 1545/17
§ 7 SokaSiG, §§ 15, 18 VTV-Bau
- LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
- LAG Hessen, 15.11.2018 - 9 Sa 1415/16
- LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 819/17
Der Begriff der Bohrarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6 VTV ist weit zu …
- LAG Hessen, 05.12.2017 - 12 Sa 843/16
Teilnahme eines Fliesenverlegungs, Fug-, Maler-, Maurer- und Baggerarbeiten sowie …
- LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17
War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe
- LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 762/18
Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu …
- LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 760/18
Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu …
- LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1615/17
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
Allgemeinverbindlicherklärung - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im …
- LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1048/16
Beruft sich der Kläger in der Rechtsmittelinstanz auf das SokaSiG, liegt eine …
- LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
Die Herstellung und anschließende Montage sog. "Schornsteinstülpköpfe" ist keine …
- LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
Beruft sich der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals auf das SokaSiG, handelt …
- LAG Hessen, 18.01.2019 - 10 Sa 501/18
Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall …
- LAG Hessen, 19.10.2018 - 10 Sa 109/18
Isolierarbeiten an Schiffen werden nicht nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9 bzw. …
- LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 931/18
§ 7 SokaSiG, § 1 Abs. 2 VTV-Bau
- LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 761/18
Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu …
- LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 763/18
Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu …
- LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1273/17
1. Das SokaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB …
- LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 361/17
1. Besteht bei einem Betrieb der Wasser- und Brandschadenssanierung die …
- LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 764/18
Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu …
- LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 766/18
Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu …
- LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 180/18
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Bundesrat war …
- LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 758/18
Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu …
- LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18
Eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bei …
- LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
Das SokaSiG ist wirksam und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Beruft …
- LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1534/17
War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden …
- LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 420/17
Hinreichend bestimmte Forderung im Mahnantrag gem. § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ; …
- LAG Düsseldorf, 14.11.2018 - 4 BVL 1/18
Prozessuale Verfahrensart bei Streit über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung
- LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 1700/17
- LAG Düsseldorf, 14.11.2018 - 4 BVL 2/18
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das …
- LAG Hessen, 02.03.2018 - 10 Sa 1248/17
Das Aufstellen von Freiflächensolaranlagen fällt grundsätzlich unter § 1 Abs. 2 …
- LAG Hessen, 16.08.2019 - 10 Sa 1693/18
- LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 395/18
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
- LAG Hessen, 16.02.2018 - 10 Sa 1228/17
Nach Inkrafttreten des SokaSiG können Bauarbeitgeber nicht ihre in der …
- LAG Hessen, 03.03.2017 - 10 Sa 1348/16
Die Entscheidung des BAG über die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung …
- LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 904/17
Rechtmäßige Anspruchnahme des Bürgen nach § 14 AEntG
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 110/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- LAG Hessen, 14.11.2017 - 12 Sa 1426/16
§ 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau, § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau
- LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 109/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
1. Ein Betrieb, der Fertiggaragen aus Beton herstellt und montiert, fällt bei …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 301/18
Rückwirkung von belastenden Gesetzen
- LAG Hessen, 27.07.2018 - 10 Sa 199/18
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 10 Sa 1550/17
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und stellt einen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
Darlegungslast der Sozialkasse
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG