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   BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15   

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BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15 (https://dejure.org/2017,6008)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2017 - 4 AZR 520/15 (https://dejure.org/2017,6008)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 (https://dejure.org/2017,6008)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des Einzelhandels Nordrhein-Westfalen durch Verweisungsklausel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 293 ZPO, § 4 Abs 1 TVG, § 5 Abs 4 TVG, § 139 Abs 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO
    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des Einzelhandels Nordrhein-Westfalen durch Verweisungsklausel

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 293 ZPO, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 139 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheitserfordernis beim Feststellungsantrag der Feststellungsklage; Bezeichnung eines Tarifvertrages im Feststellungsantrag als Gegenstand der Feststellungsklage; Hinreichende Bestimmtheit durch genaue Bezeichnung eines Tarifvertrages im Feststellungsantrag; ...

  • rewis.io

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des Einzelhandels Nordrhein-Westfalen durch Verweisungsklausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • rechtsportal.de

    Bestimmtheitserfordernis beim Feststellungsantrag der Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des Einzelhandels Nordrhein-Westfalen durch Verweisungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des Einzelhandels Nordrhein-Westfalen durch Verweisungsklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dynamische oder statische Verweisung auf Tarifverträge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15
    (1) Wird mit der Klage die Feststellung begehrt, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet (vgl. zur grds. Zulässigkeit solcher Elementenfeststellungsklagen BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 26 ff., BAGE 131, 176; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) , ist dieser Tarifvertrag so im Antrag zu benennen, dass keine Zweifel darüber bestehen, welcher Tarifvertrag gemeint ist (als Bsp. für einen zulässigen Antrag BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 18) , da nur dann zuverlässig erkennbar ist, worüber das Gericht eine Sachentscheidung erlassen soll.

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es um die normative Wirkung eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG geht (BAG 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 84, 325) , nicht aber wenn - wie hier - die Anwendung eines Tarifvertrags ausschließlich auf einer individualvertraglichen Vereinbarung beruht (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 25) .

    Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung als Tarifentgelt unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) , dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (vgl. nur BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 16; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 17 ff.) .

    Zwar hat der Anrechnungsvorbehalt nicht ausschließlich bei einer dynamischen Inbezugnahme der tariflichen Entgeltbestimmungen einen Anwendungsbereich (anders aber bei nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 17; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 18; 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - Rn. 29) , sondern auch dann, wenn künftig Tarifvertragsänderungen für allgemeinverbindlich erklärt werden.

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15
    Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung als Tarifentgelt unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) , dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (vgl. nur BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 16; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 17 ff.) .

    Zwar hat der Anrechnungsvorbehalt nicht ausschließlich bei einer dynamischen Inbezugnahme der tariflichen Entgeltbestimmungen einen Anwendungsbereich (anders aber bei nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 17; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 18; 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - Rn. 29) , sondern auch dann, wenn künftig Tarifvertragsänderungen für allgemeinverbindlich erklärt werden.

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 461/99

    Anwendbarkeit von Tarifverträgen - Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15
    Bei einer dem Antrag entsprechenden Entscheidung darf keine Unklarheit über den Umfang der Rechtskraft bestehen (BAG 23. Januar 2002 - 4 AZR 461/99 - zu I 1 a der Gründe) .

    welchen die Klägerin richtigerweise gemeint haben könnte (vgl. BAG 23. Januar 2002 - 4 AZR 461/99 - zu I 1 b der Gründe) .

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15
    Auch wenn das Bestehen oder der Umfang eines Rechtsverhältnisses oder eines Anspruchs zur gerichtlichen Entscheidung gestellt wird, muss zuverlässig erkennbar sein, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 21 mwN; vgl. auch 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 52 ff.) .

    Dabei obliegt es ihr, dies so genau zu tun, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) abgesteckt und Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) eindeutig festgelegt sind (vgl. zum Feststellungsantrag BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 21 mwN) .

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15
    Das löst nach § 139 Abs. 2 ZPO, der den verfassungsrechtlichen Anspruch der Parteien auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG konkretisiert (BGH 4. Mai 2011 - XII ZR 86/10 - Rn. 12; 15. März 2006 - IV ZR 32/05 - Rn. 4), die richterliche Hinweispflicht aus.
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 86/10

    Schadensersatzklage gegen Betreuer wegen Pflichtverletzung: Darlegungs- und

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15
    Das löst nach § 139 Abs. 2 ZPO, der den verfassungsrechtlichen Anspruch der Parteien auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG konkretisiert (BGH 4. Mai 2011 - XII ZR 86/10 - Rn. 12; 15. März 2006 - IV ZR 32/05 - Rn. 4), die richterliche Hinweispflicht aus.
  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15
    Zwar hat der Anrechnungsvorbehalt nicht ausschließlich bei einer dynamischen Inbezugnahme der tariflichen Entgeltbestimmungen einen Anwendungsbereich (anders aber bei nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 17; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 18; 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - Rn. 29) , sondern auch dann, wenn künftig Tarifvertragsänderungen für allgemeinverbindlich erklärt werden.
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15
    aa) Der Senat hat - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Februar 2013 (- 5 AZR 2/12 -) - hinsichtlich vergleichbarer Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden, dass der durchschnittliche Arbeitnehmer bei einer derartigen Verknüpfung von einem festen Entgeltbetrag und dessen Bezeichnung als Tarifgehalt idR redlicherweise davon ausgehen darf, der in der Klausel festgehaltene Betrag werde nicht für die Dauer des Arbeitsverhältnisses statisch sein, sondern solle sich entsprechend den tariflichen Entwicklungen des maßgebenden Tarifvertrags verändern.
  • BGH, 10.03.2016 - VII ZR 47/13

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Annahme der Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15
    Die betroffene Partei muss Gelegenheit erhalten, ihren Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 21; vgl. auch 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 16, BAGE 155, 44; BGH 10. März 2016 - VII ZR 47/13 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15
    Die betroffene Partei muss Gelegenheit erhalten, ihren Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 21; vgl. auch 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 16, BAGE 155, 44; BGH 10. März 2016 - VII ZR 47/13 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

  • BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95

    Urlaubsabgeltung für Erben

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern - Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • LAG Köln, 13.07.2015 - 2 Sa 438/15

    Voraussetzungen der dynamischen Anwendung der der Vergütungstarifverträge im

  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15

    DHV ist tariffähig

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Ergibt sich - wie im Streitfall - aus dem Vortrag der Beteiligten, dass die normative Wirkung einer Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG in Betracht kommt, muss das Gericht diese Normen nach § 293 ZPO von Amts wegen ermitteln (vgl. für den normativ geltenden Tarifvertrag BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 16 mwN; 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Für den so verstandenen Antrag besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche und noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende (st. Rspr., zB BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 16) besondere Feststellungsinteresse.

    Eine solche Verknüpfung von einem festen Entgeltbetrag und dessen Bezeichnung als Tarifgehalt darf ein Arbeitnehmer redlicherweise dahingehend verstehen, der in der Klausel festgehaltene Betrag werde für die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht statisch sein, sondern solle sich entsprechend den Entwicklungen des maßgebenden Tarifvertrags verändern (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 46; 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung -

    Auch wenn das Bestehen oder der Umfang eines Rechtsverhältnisses oder eines Anspruchs zur gerichtlichen Entscheidung gestellt wird, muss zuverlässig erkennbar sein, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 18; 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 21, BAGE 154, 337) .
  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    Zugleich wird vermieden, dass das Risiko eines Unterliegens des Klägers durch eine vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt oder der Streit in ein sich anschließendes Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert wird (st. Rspr., etwa BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 18; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 21, BAGE 138, 68) .
  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 68/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

    Die Nennung eines festen Entgeltbetrags bei dessen Bezeichnung als Tarifgehalt ist zwar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig als (dynamische) Bezugnahme auf die betreffenden Tarifverträge hinsichtlich der Vergütung auszulegen (BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 20, BAGE 164, 345; 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 46, jeweils mwN) .

    Bei einer Feststellungsklage sind grundsätzlich keine geringeren Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen als bei einer Leistungsklage (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 18; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 242/10 - Rn. 19) .

    b) Nach diesen Grundsätzen ist der Antrag zwar hinsichtlich des "monatlichen Entgelts" hinreichend bestimmt, da er nicht nur den Prozentsatz der Erhöhung, sondern auch eine Angabe des Ausgangswerts für den höheren Vergütungsanspruch ("Entgeltgruppe 8 auf Basis einer 38 Stunden-Woche [tarifliches Grundentgelt zzgl. Leistungsentgelt]") enthält (vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 22) .

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

    Insbesondere besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche, noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende (st. Rspr., zB BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 16) besondere Feststellungsinteresse.
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

    Insbesondere besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche und auch noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende (st. Rspr., zB BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 16) besondere Feststellungsinteresse.
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 199/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase eines

    Auch wenn das Bestehen oder der Umfang eines Rechtsverhältnisses oder eines Anspruchs zur gerichtlichen Entscheidung gestellt wird, muss zuverlässig erkennbar sein, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

    Eine solche Verknüpfung von einem festen Entgeltbetrag und dessen Bezeichnung als Tarifgehalt darf ein Arbeitnehmer redlicherweise dahingehend verstehen, der in der Klausel festgehaltene Betrag werde für die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht statisch sein, sondern solle sich entsprechend den Entwicklungen des maßgebenden Tarifvertrags ändern (BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 20; 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 46) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    aa) Ergibt sich aus dem Vortrag der Parteien im Rechtsstreit, dass die normative Wirkung eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG in Betracht kommt, muss das Gericht diese Normen nach § 293 ZPO von Amts wegen ermitteln (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22

    Bestenauslese; Globalantrag; sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigung;

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 361/16

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 345/16

    Eingruppierung von Gemeindepädagogen, die an staatlichen Schulen

  • LAG Hessen, 18.10.2023 - 19 Sa 940/22
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 301/20

    Pauschalentgelt nach dem KraftfahrerTV Bund

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 1003/13

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 141/21

    Einkommenssicherung nach dem TV UmBw

  • LAG Hamburg, 24.05.2018 - 33 Sa 26/17

    Erhöhung - Vergleichsentgelt - Tarifauslegung - Arbeitsrechtliche Vereinigung

  • ArbG Duisburg, 31.01.2019 - 3 Ca 1099/17

    Ordnungsgemäße Beschäftigung - Fürsorge- und Schutzpflichten

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