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   BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17   

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BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17 (https://dejure.org/2018,890)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2018 - 6 AZR 8/17 (https://dejure.org/2018,890)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 (https://dejure.org/2018,890)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO, § 38 InsO, § 194 BGB, § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 1 Satz 1 InsO, § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzforderungen für vor der Insolvenzeröffnung entstandene Schuldverhältnisse; Entstehung von Schuldverhältnissen aus dem ERA-Anpassungsfonds bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Zielsetzung und Zweck von Masseverbindlichkeiten im Insolvenzrecht; ...

  • Betriebs-Berater

    Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen

  • bag-urteil.com

    Insolvenzforderung - Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds

  • rewis.io

    Insolvenzforderung - Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds als Insolvenzforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzforderungen für vor der Insolvenzeröffnung entstandene Schuldverhältnisse

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzforderung - Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Auszahlungsanspruch aus dem ERA-Anpassungsfonds keine Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlung aus dem ERA-Anpassungsfonds - und die Insolvenzforderung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzforderung - Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 368
  • ZIP 2018, 589
  • NZA 2018, 1153
  • NZI 2018, 599
  • BB 2018, 755
  • JR 2018, 481
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 317/11

    Auflösung des ERA-Anpassungsfonds - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17
    Eine Stundung lag nicht vor (vgl. für den inhaltsgleichen TV ERA-APF Küste BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 317/11 - Rn. 14) .

    Diese wurden gemäß § 4 Buchst. d TV ERA-APF nicht individuell, sondern pauschal mit einem tariflich festgesetzten Faktor der Bruttolohn- und -gehaltssumme berechnet (vgl. dazu BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 317/11 - Rn. 14) .

    Nur so lässt sich der tarifliche Leistungszweck erreichen, mit den Beträgen auf dem ERA-Konto vorrangig die Kosten zu decken, die künftig durch die ERA-Einführung entstehen (vgl. BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 317/11 - Rn. 14) .

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 778/11

    Einmalzahlung bei verspäteter ERA-Einführung - Insolvenz - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17
    a) Der Abschluss der in § 4 Buchst. e TV ERA-APF vorgesehenen Betriebsvereinbarung war zwar im schuldrechtlichen Sinn anspruchsbegründend für den Anspruch auf Auszahlung der auf dem ERA-Konto befindlichen Beträge (vgl. für den inhaltsgleichen TV ERA-APF Saarland BAG 14. November 2012 - 5 AZR 778/11 - Rn. 17) .

    aa) Um nach der Einführung des einheitlichen Entgeltsystems für Arbeiter und Angestellte durch das Entgeltrahmenabkommen (ERA) Kostenneutralität zu erreichen, wurden die tariflichen Entgelterhöhungen seit 2002 in einen tabellenwirksamen Teil (lineares Volumen, § 3 Satz 2 TV ERA-APF) und einen nicht tabellenwirksam werdenden Zahlbetrag (restliches Erhöhungsvolumen, § 3 Satz 3 TV ERA-APF) aufgespalten (vgl. BAG 14. November 2012 - 5 AZR 778/11 - Rn. 16 f.) .

    Die nicht ausgezahlten Beträge waren Teil der tariflichen Vergütung (vgl. BAG 14. November 2012 - 5 AZR 778/11 - Rn. 16; 9. November 2005 - 5 AZR 105/05 - Rn. 20) .

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17
    Insoweit gilt nichts anderes als für eine vom Insolvenzverwalter erklärte Kündigung, die den tariflichen Anspruch auf eine Abfindung (BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115) oder den Anspruch auf die Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses (BSG 30. November 2011 - B 11 AL 22/10 R - Rn. 12 ff.) auslöst.

    Sie könnten damit die Masse zum Nachteil der übrigen Insolvenzgläubiger schmälern (vgl. BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 23, BAGE 118, 115) .

  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 314/10

    Tarifvorrang - Betriebsvereinbarung über Auszahlung der Beträge aus dem

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17
    Danach sind Leistungen aus dem ERA-Anpassungsfonds Entgelt für bereits geleistete Arbeit (BAG 16. August 2011 - 1 AZR 314/10 - Rn. 17) .

    Die Betriebsparteien haben nach dieser tariflichen Ausgestaltung nur noch die Aufgabe, nach Maßgabe der tariflich vorgegebenen Voraussetzungen die Auszahlung des auf dem ERA-Konto verbliebenen Volumens an ERA-Strukturkomponenten zu vereinbaren (BAG 16. August 2011 - 1 AZR 314/10 - Rn. 16, 18) .

  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 22/10 R

    Insolvenzrechtliche Behandlung von Ansprüchen der BA auf Rückzahlung von

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17
    Rechtsgeschäfte, die lediglich zur Abwicklung der bereits für den Schuldner begründeten Verpflichtungen erforderlich sind und die keine Mehrung der Masse bewirken, stellen daher grundsätzlich keine Handlungen des Insolvenzverwalters iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO dar (BSG 30. November 2011 - B 11 AL 22/10 R - Rn. 13; MüKoInsO/Hefermehl 3. Aufl. § 55 Rn. 14, 18; Berscheid jurisPR-InsR 8/2011 Anm. 5 zu C 2.1.1) .

    Insoweit gilt nichts anderes als für eine vom Insolvenzverwalter erklärte Kündigung, die den tariflichen Anspruch auf eine Abfindung (BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115) oder den Anspruch auf die Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses (BSG 30. November 2011 - B 11 AL 22/10 R - Rn. 12 ff.) auslöst.

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17
    Das ist insolvenzrechtlich betrachtet der Fall, wenn das Schuldverhältnis bereits vor Verfahrenseröffnung bestand, selbst wenn sich eine Forderung daraus erst nach Verfahrenseröffnung ergibt (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 35, BAGE 146, 64; BGH 15. September 2016 - IX ZR 250/15 - Rn. 17) .

    Der Anspruch muss also in einem zumindest teilweise synallagmatischen Verhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung stehen (zuletzt BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 32, BAGE 146, 64) .

  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 8.14

    Subvention; Finanzierungshilfe; Investitionsvorhaben; Dauerarbeitsplatz;

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17
    Es genügt, dass die schuldrechtliche Grundlage des Anspruchs vor Eröffnung entstanden ist (BGH 22. September 2011 - IX ZB 121/11 - Rn. 3) , also ihr Rechtsgrund bei Eröffnung gelegt war (BVerwG 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 - Rn. 14, BVerwGE 151, 302; MüKoInsO/Ehricke 3. Aufl. § 38 Rn. 16; Uhlenbruck/Sinz 14. Aufl. § 38 InsO Rn. 30) .

    Bildhaft ausgedrückt muss der "Schuldrechtsorganismus", der die Grundlage des Anspruchs bildet, bereits bestanden haben (vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 108, 1; BVerwG 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 - aaO; BFH 2. November 2010 - I E 8/10 - Rn. 14; BSG 18. Dezember 2003 - B 11 AL 37/03 R - zu 3.2 der Gründe, BSGE 92, 82; MüKoInsO/Ehricke aaO) .

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17
    Bildhaft ausgedrückt muss der "Schuldrechtsorganismus", der die Grundlage des Anspruchs bildet, bereits bestanden haben (vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 108, 1; BVerwG 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 - aaO; BFH 2. November 2010 - I E 8/10 - Rn. 14; BSG 18. Dezember 2003 - B 11 AL 37/03 R - zu 3.2 der Gründe, BSGE 92, 82; MüKoInsO/Ehricke aaO) .

    Die auf diesem Konto separierten Beträge, dessen Inhaberin allein die Schuldnerin war, gehörten zur Insolvenzmasse (vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 108, 1) .

  • EuGH, 13.09.2007 - C-458/05

    Jouini u.a. - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17
    Diese Verpflichtungen finden ihren wesentlichen wirtschaftlichen Bezugspunkt im TV ERA-APF und knüpfen an Vergangenes, nämlich die Tarifvereinbarung, an und gelten Vergangenes, nämlich die am Bilanzstichtag nicht ausgezahlten Entgelterhöhungen, ab (Schreiben des BMF vom 2. April 2007 - IV B 2 - S 2137/07/0003 BB 2007, 937; Herzig/Bohn BB 2006, 1551, 1559) .
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17
    Es fehlt an der erforderlichen Zuordnung zumindest eines Teils des am 29. Oktober 2015 auf dem ERA-Konto befindlichen Betrags zur Arbeitsleistung, die die Klägerin nach der am 1. Juli 2015 erfolgten Insolvenzeröffnung erbrachte (vgl. BAG 19. Juli 2007 - 6 AZR 1087/06 - Rn. 25, BAGE 123, 269) .
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04

    Urlaubsabgeltung als Masseforderung

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 801/16

    Altersteilzeit - Insolvenzgeld - Differenzvergütung

  • BGH, 15.09.2016 - IX ZR 250/15

    Insolvenzanfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung: Kaufpreiszahlung des

  • LAG Baden-Württemberg, 04.10.2016 - 8 Sa 35/16
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 121/11

    Insolvenzrecht: Voraussetzungen einer vor Verfahrenseröffnung begründeten

  • BFH, 02.11.2010 - I E 8/10

    Anspruch auf Gebühr für das Revisionsverfahren als Insolvenzforderung

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter nach

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 105/05

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente - Klageerweiterung in der Revision

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 37/03 R

    Beitragsforderung - Hauptforderung - Nebenforderung - Säumniszuschläge -

  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 80/10

    Insolvenzverfahren: Anspruch aus schuldrechtlichem Versorgungsausgleich als

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    Entscheidend ist, dass ihr Rechtsgrund zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits gelegt war bzw. der den Anspruch begründende Tatbestand bereits vor der Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen war (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 12, BAGE 161, 368; BGH 22. September 2011 - IX ZB 121/11 - Rn. 3; Uhlenbruck/Sinz 15. Aufl. Bd. 1 § 38 InsO Rn. 26) .

    In der Praxis werden Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzverwalter durch "Handlungen" vorrangig durch für die Masse abgeschlossene Rechtsgeschäfte begründet (MünchKommInsO/Hefermehl 3. Aufl. § 55 Rn. 21; vgl. für § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO Giesen in Jaeger InsO Vor § 113 Rn. 266) , die grundsätzlich das Ziel haben, der Masse etwas zuzuführen (BAG 6. September 2018 - 6 AZR 367/17 - Rn. 18; 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 19, BAGE 161, 368) .

    In diesem Fall werden nicht nur alte, vom Schuldner begründete Verbindlichkeiten abgewickelt (Altgeschäft, vgl. dazu: BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 19, BAGE 161, 368; Uhlenbruck/Sinz 15. Aufl. Bd. 1 § 55 InsO Rn. 8) , sondern es liegt ein Neugeschäft iSd. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor.

    In diesen Fällen besteht der "Schuldrechtsorganismus" insolvenzrechtlich betrachtet bereits vor Verfahrenseröffnung, selbst wenn sich eine Forderung daraus erst nach diesem Zeitpunkt ergibt (vgl. BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 12, BAGE 161, 368; 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 35, BAGE 146, 64; 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 21, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115; 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 102, 82; 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; vgl. auch BGH 15. September 2016 - IX ZR 250/15 - Rn. 17) .

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    aa) Auch wenn ausgehend vom oben genannten Ziel des Insolvenzverfahrens die Annahme einer Insolvenzforderung die Regel und die Begründung einer Masseverbindlichkeit die Ausnahme ist (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 18, BAGE 161, 368) , gelten Verbindlichkeiten, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter begründet worden sind, auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist, kraft gesetzlicher Anordnung nach der Eröffnung des Verfahrens als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 Satz 1 InsO) .

    Der Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung für eine bestimmte Arbeitsleistung und kann deshalb keinem bestimmten insolvenzrechtlichen Zeitraum zugeordnet werden (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 24, BAGE 161, 368; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 113, 371; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 108, 357) .

  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    c) Die Ansprüche auf Urlaubsvergütung und Urlaubsabgeltung sind auch deshalb nicht im Sinne einer zeitabschnittsbezogenen Rangzuordnung teilbar, weil sie keine Gegenleistung für eine bestimmte Arbeitsleistung sind (vgl. BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 24, BAGE 161, 368) .

    Sie können infolgedessen keinem bestimmten Zeitabschnitt vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugeordnet werden (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 24, BAGE 161, 368; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 113, 371; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 108, 357; 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 105, 345) .

  • BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19

    Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt den Ausnahmecharakter der Begründung von Masseverbindlichkeiten vor dem Hintergrund der mit § 1 Satz 1 InsO bezweckten gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger nicht in Frage (vgl. BAG 10. September 2020 - 6 AZR 94/19 (A) - Rn. 41; 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 18, BAGE 161, 368) .
  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    Rechtsgeschäfte, die lediglich zur Abwicklung der bereits für den Schuldner begründeten Verpflichtungen erforderlich sind und die keine Mehrung der Masse bewirken, stellen daher grundsätzlich keine Handlungen des Insolvenzverwalters iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO dar (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 19 mwN; BSG 30. November 2011 - B 11 AL 22/10 R - Rn. 13) .

    Die Masse wird finanziell durch die Urlaubssperre nicht weiter belastet, weil auch der Urlaubsentgeltanspruch eine Masseverbindlichkeit gewesen wäre (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 24; 18. Oktober 2011 - 9 AZR 303/10 - Rn. 32) .

  • BGH, 05.05.2022 - IX ZR 140/21

    Insolvenzforderungen, die nicht auf Geld gerichtet sind, wandeln sich erst mit

    Handlungen des Verwalters oder des eigenverwaltenden Schuldners, die allein die Nichterfüllung vor der Eröffnung geschlossener, nicht aus der Masse zu erfüllender Verträge betreffen und damit nur der Abwicklung dienen, fallen dagegen nicht unter § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. MünchKomm-InsO/Hefermehl, 4. Aufl., § 55 Rn. 18; HK-InsO/Lohmann, 10. Aufl., § 55 Rn. 2; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 15. Aufl., § 55 Rn. 8; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. November 2011 - B 11 AL 22/10 R, NZI 2012, 375 Rn. 13; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17, BAGE 161, 368 Rn. 19).
  • BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21

    Anspruch auf Rückerstattung von Flugpreisen von einem insolventen Flugunternehmen

    Handlungen des Verwalters oder des eigenverwaltenden Schuldners, die allein die Nichterfüllung vor der Eröffnung geschlossener, nicht aus der Masse zu erfüllender Verträge betreffen und damit nur der Abwicklung dienen, fallen dagegen nicht unter § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. MünchKomm-InsO/Hefermehl, 4. Aufl., § 55 Rn. 18; HK-InsO/Lohmann, 10. Aufl., § 55 Rn. 2; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 15. Aufl., § 55 Rn. 8; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. November 2011 - B 11 AL 22/10 R, NZI 2012, 375 Rn. 13; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17, BAGE 161, 368 Rn. 19).
  • BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18

    Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers

    Kennzeichen der Masseverbindlichkeit ist, dass die von der Masse aufzubringende Leistung das Äquivalent für die ihr zufließende Gegenleistung darstellt (BAG 6. September 2018 - 6 AZR 367/17 - Rn. 18 mwN, BAGE 163, 271; 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 19, BAGE 161, 368) .
  • BGH, 05.05.2022 - IX ZR 147/21

    Anspruch auf Rückerstattung von Flugpreisen von einem insolventen Flugunternehmen

    Handlungen des Verwalters oder des eigenverwaltenden Schuldners, die allein die Nichterfüllung vor der Eröffnung geschlossener, nicht aus der Masse zu erfüllender Verträge betreffen und damit nur der Abwicklung dienen, fallen dagegen nicht unter § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. MünchKomm-InsO/Hefermehl, 4. Aufl., § 55 Rn. 18; HK-InsO/Lohmann, 10. Aufl., § 55 Rn. 2; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 15. Aufl., § 55 Rn. 8; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. November 2011 - B 11 AL 22/10 R, NZI 2012, 375 Rn. 13; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17, BAGE 161, 368 Rn. 19).
  • ArbG Kempten, 29.11.2022 - 3 Ca 983/22

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung ohne Konsultationsverfahren nach § 17 Abs.

    Die Annahme einer Insolvenzforderung ist die Regel, die Begründung einer Masseverbindlichkeit die Ausnahme (BAG 25.01.2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 18).
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