Rechtsprechung
BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BBiG 2005, § 307 Abs 1 BGB, § 1 Abs 4 BBiG 2005
Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten - IWW
§ 80 Abs. 1 InsO, § ... 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 561 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1 Abs. 4 BBiG, § 14 Abs. 1 Nr. 3, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, § 1 Abs. 1 BBiG, § 12 Abs. 2 Nr. 1, § 1 Abs. 3 BBiG, § 1 Abs. 3, § 26 BBiG, §§ 53 ff. BBiG, § 1 Abs. 5, §§ 58 ff. BBiG, § 54 BBiG, § 55 BBiG, § 56 BBiG, §§ 10 bis 23, § 25 BBiG, § 19 BBiG, § 563 Abs. 3 ZPO
- Bundesarbeitsgericht
Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten
- rewis.io
Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Arbeitnehmer können durch AGB grundsätzlich verpflichtet werden, Fortbildungskosten zu tragen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einheitliches Rechtsgeschäft bei mehreren einzelnen Rechtsgeschäften in mehreren Urkunden; Objektiv erkennbarer Parteiwille als Auslegungskriterium für einheitliches Rechtsgeschäft; Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten; ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erstattung von Fortbildungskosten - für die Musterberechtigung eines Co-Piloten
- bag-urteil.com (Tenor)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rückzahlungsklauseln bei arbeitgeberfinanzierten Fortbildungen
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Darlehen zum Erwerb einer Musterberechtigung als Co-Pilot - Rückzahlungsverpflichtung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 25.05.2020 - 23 Ca 7911/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - 15 Sa 1128/20
- BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21
Papierfundstellen
- NZA 2022, 978
- DB 2022, 1716
- NZA-RR 2022, 498
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1543/20 Ob es sich aufgrund eines entsprechenden Willens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist durch Ermittlung und Auslegung des - objektiv erkennbaren - Parteiwillens festzustellen ( BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 18, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe ).
Dies gilt insbesondere für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben und daher dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit einräumen, die Rückzahlung der Darlehenssumme durch Betriebstreue zu vermeiden ( vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 27 mwN., AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe ).
- LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1558/21 Ob es sich aufgrund eines entsprechenden Willens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist durch Ermittlung und Auslegung des - objektiv erkennbaren - Parteiwillens festzustellen ( BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 18, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe ).
Dies gilt insbesondere für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben und daher dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit einräumen, die Rückzahlung der Darlehenssumme durch Betriebstreue zu vermeiden ( vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 27 mwN., AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe ).
- LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1034/21 Legen die Parteien ihre vertraglichen Absprachen in mehreren selbständigen Verträgen nieder, spricht dies gegen einen rechtlichen Zusammenhang, ohne den Willen, ein einheitliches Rechtsgeschäft zu begründen, auszuschließen (… vgl. BGH 30. März 2011 - VIII ZR 94/10 - Rn. 24, aaO. ).Ob es sich aufgrund eines entsprechenden Willens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist durch Ermittlung und Auslegung des - objektiv erkennbaren - Parteiwillens festzustellen ( BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 18, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe ).
Dies gilt insbesondere für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben und daher dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit einräumen, die Rückzahlung der Darlehenssumme durch Betriebstreue zu vermeiden ( vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 27 mwN., AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe ).
- LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 643/21 Ob es sich aufgrund eines entsprechenden Willens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist durch Ermittlung und Auslegung des - objektiv erkennbaren - Parteiwillens festzustellen ( BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 18, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe ).
Dies gilt insbesondere für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben und daher dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit einräumen, die Rückzahlung der Darlehenssumme durch Betriebstreue zu vermeiden ( vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 27 mwN., AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe ).
- LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21 Ob es sich aufgrund eines entsprechenden Willens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist durch Ermittlung und Auslegung des - objektiv erkennbaren - Parteiwillens festzustellen ( BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 18, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe ).
Dies gilt insbesondere für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben und daher dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit einräumen, die Rückzahlung der Darlehenssumme durch Betriebstreue zu vermeiden ( vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 27 mwN., AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe ).