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   BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20   

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BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20 (https://dejure.org/2023,800)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2023 - 10 AZR 319/20 (https://dejure.org/2023,800)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 10 AZR 319/20 (https://dejure.org/2023,800)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 315 Abs. 3 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 562 ZPO, § 547 Nr. 6 ZPO, § 551 Nr. 7 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beschränkte revisionsrechtliche Überprüfung des Beurteilungsspielraums der Tatsachengerichte bei der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB; Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB im Regelfall durch die Tatsachengerichte; Absoluter Revisionsgrund und ...

  • rewis.io

    Bonus - Zielvereinbarung - Ersatzleistungsbestimmung

  • Betriebs-Berater

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen - Ersatzleistungsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 562
    Beschränkte revisionsrechtliche Überprüfung des Beurteilungsspielraums der Tatsachengerichte bei der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ; Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB im Regelfall durch die Tatsachengerichte; Absoluter Revisionsgrund und ...

  • datenbank.nwb.de

    Bonus - Zielvereinbarung - Ersatzleistungsbestimmung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zielvereinbarung für eine Bonuszahlung - und die Ersatzleistungsbestimmung durch die Arbeitsgerichte

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1985
  • ZIP 2023, 1150
  • MDR 2023, 782
  • NZA 2023, 574
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20
    Was den Inhalt der Zielvereinbarung angeht, ergibt sich aus Nr. I Abs. 2 Satz 1 sowie Nr. II Ziff. 1 und 2 BV Bonus, dass die für einen Bonusanspruch erforderliche Zielvereinbarung (einseitig) festgelegte Geschäftsziele und vereinbarte individuelle Ziele enthält (vgl. zur insoweit wortgleichen BV Bonus, die im Betrieb der Beklagten in Berlin galt, BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 53, 61, 82) .

    Das hat der Senat im Rechtsstreit - 10 AZR 729/19 - bereits zu der insoweit wortgleichen BV Bonus entschieden, die im Betrieb der Beklagten in Berlin galt (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 60 ff.) .

    Dies entspricht ebenfalls den Erwägungen des Senats (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 107 ff.) .

    Das hat der Senat zu dem identischen konzernspezifischen Ziel bereits entschieden (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 110 f.) .

    Der Senat kann daher weiter offenlassen, ob ein Schwellenwert in dieser Höhe mit den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung vereinbar ist, wonach ein Anspruch auf eine variable Vergütung, die auch von der Leistung des Arbeitnehmers abhängt, nur dann "Null" betragen kann, wenn es besonders gewichtige, außergewöhnliche Umstände gab, die ausnahmsweise die Festsetzung des Leistungsbonus auf "Null" rechtfertigen (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 145 mwN) .

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20
    Eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn besteht insoweit nicht, doch ist jede Partei gehalten, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen, weil das Gericht nur die ihm bekannten Umstände in seine Bestimmung einbringen kann (umfassend BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 30 mwN, BAGE 156, 38) .

    dd) Die Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 29, BAGE 156, 38) .

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - 7 Sa 73/19

    Auslegungsregeln für Betriebsvereinbarungen Begriff der

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juni 2020 - 7 Sa 73/19 - aufgehoben.
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20
    Da die Revision schon allein deshalb erfolgreich ist, kann dahinstehen, ob der von der Beklagten geltend gemachte absolute Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO gegeben ist (vgl. BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - zu II 1 der Gründe zu § 551 Nr. 7 ZPO aF; Musielak/Voit/Ball ZPO 19. Aufl. § 547 Rn. 18; MüKoZPO/Krüger 6. Aufl. § 547 Rn. 16) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20
    Es hat zu kontrollieren, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Billigkeit selbst verkannt hat, ob es die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat und ob es von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensausübung versperrt hat (vgl. die st. Rspr. des BGH, zuletzt zB 8. November 2011 - EnZR 32/10 - Rn. 24 mwN; vgl. zur eingeschränkten Überprüfung bei der Anwendung von § 315 Abs. 1 BGB durch die Tatsachengerichte umfassend BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 52 ff., BAGE 164, 82) .
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 364/13

    Bonusanspruch - Ermittlung des EBITDA

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20
    Eine Entscheidung durch das Revisionsgericht kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn alle maßgeblichen Tatsachen feststehen (vgl. zu einem solchen Fall BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13  - Rn. 30) .
  • BGH, 08.11.2011 - EnZR 32/10

    Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Stromnetznutzungsentgelte: Einseitiges

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20
    Es hat zu kontrollieren, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Billigkeit selbst verkannt hat, ob es die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat und ob es von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensausübung versperrt hat (vgl. die st. Rspr. des BGH, zuletzt zB 8. November 2011 - EnZR 32/10 - Rn. 24 mwN; vgl. zur eingeschränkten Überprüfung bei der Anwendung von § 315 Abs. 1 BGB durch die Tatsachengerichte umfassend BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 52 ff., BAGE 164, 82) .
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