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   BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81   

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BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81 (https://dejure.org/1983,17426)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1983 - 2 AZR 324/81 (https://dejure.org/1983,17426)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1983 - 2 AZR 324/81 (https://dejure.org/1983,17426)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
    Der Antrag ist auch inhaltlich bestimmt genug (§ 253 Abs. 2 Hr. 2 ZPO; vgl. BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 15 Juli 1982 - 2 AZR 887/79 -, zu A der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Zur Eignung im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG zählt auch die Bereitschaft des Bewerbers, der für das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu genügen (BAG 28, 62; BAG Urteil vom 29- Juli 1982 - 2 AZE 1093/79 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Da gegen ist hinsichtlich der Anforderungen an die politische Treuepflicht von Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes nach der Aufgabe und dem von dem Bewerber erstrebten Amt zu differenzieren (BAG 28, 62; 36, 344).

    a) An einen angestellten Lehrer hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Hechtsprechung (vgl. BAG 28, 62; 36, 344-; Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZH 887/79 -) im Hinblick auf dessen Verantwortung und die Bedeutung des Lehrauftrags für das Gemeinwohl dieselben hohen Anforderungen wie an einen Beamten gestellt.

    a) Die DKP, und zwar auch nach ihrem am 21. Oktober 1978 neu beschlossenen Parteiprogramm, und ebenso der MSB-Spartakus als eine ihr freundschaftlich verbundene marxistische Jugendorganisation, die sie unterstützt und für die sie sich besonders ein setzt, verfolgen Ziele, die letztlich mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG 28, 62, 74- ff., zu IV der Gründe, sowie die Urteile vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - aaO, zu B IV 2 der Gründe und vom 15- Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - zu 0 II 2 b der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
    2. Bei seiner Prüfung, ob der Beklagte die Einstellung des Klägers wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue ablehnen durfte, ist das Berufungsgericht auch zutreffend von den Grundsätzen aus gegangen, die von der Eeehtsprechung hierzu entwickelt worden sind (vgl. BVerfGE 39, 334 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 sowie BAG Urteil vom 9- Dezember 1981 - 5 AZE 912/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZE 1093/79 BVerwG Urteil vom 2?. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat die Hotwendigkeit eines offenen Gesprächs, in dem der Bewerber seine eigene Auffassung Über die ihm vorgelegten Prägen äußert, für die Beurteilung seiner Persönlichkeit hervorgehoben und es deshalb für verfehlt erachtet, daß selbst in einem solchen Gespräch der Bewerber mit einem zugezogenen Inwalt über die zweckmäßige Beantwortung der Prägen berät (BAG 33, 43, 57).

    Vielmehr muß das Gericht auf die von ihm festgestellten Mängel bei der Beurteilung nach § 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO hinweisen und der Einstellungsbehörde Gelegenheit gegeben wer den, sie zu beseitigen (BAG 33, 43, 56).

  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

    Auszug aus BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
    Der Antrag ist auch inhaltlich bestimmt genug (§ 253 Abs. 2 Hr. 2 ZPO; vgl. BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 15 Juli 1982 - 2 AZR 887/79 -, zu A der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Die DKP, und zwar auch nach ihrem am 21. Oktober 1978 neu beschlossenen Parteiprogramm, und ebenso der MSB-Spartakus als eine ihr freundschaftlich verbundene marxistische Jugendorganisation, die sie unterstützt und für die sie sich besonders ein setzt, verfolgen Ziele, die letztlich mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG 28, 62, 74- ff., zu IV der Gründe, sowie die Urteile vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - aaO, zu B IV 2 der Gründe und vom 15- Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - zu 0 II 2 b der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Kandidaturen können dafür sprechen, daß sich der Bewerber den Zielen dieser Partei besonders verbunden fühlt und mehr als ein einfaches Mitglied auch das Vertrauen der Partei genießt (vgl. BAG 34, 1, 16 » A P Br. 9 zu Art. 35 Abs. 2 GG, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 15- Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - zu D IV 2 a der Gründe, insoweit nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
    Entsprechendes gilt für den Einwand, die Kandidatur für eine Partei bei Wahlen ergebe sich zwangsläufig aus der Mitgliedschaft und sei deshalb so wenig wie diese allein geeignet, Zweifel an der Verfassungstreue zu begründen (vgl. BAG 34, 1, 16, zu B II 1 der Gründe).

    Kandidaturen können dafür sprechen, daß sich der Bewerber den Zielen dieser Partei besonders verbunden fühlt und mehr als ein einfaches Mitglied auch das Vertrauen der Partei genießt (vgl. BAG 34, 1, 16 » A P Br. 9 zu Art. 35 Abs. 2 GG, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 15- Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - zu D IV 2 a der Gründe, insoweit nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

    Auszug aus BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
    Eine vom äußeren Eindruck abweichende Einstellung des Bewerbers ist nur dann eine an sich zu seiner Entlastung geeignete Tatsache, wenn sie durch Rückschlüsse aus konkreten, nachprüfbaren Vorgängen festgestellt werden kann (BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zu B IV 2 b, dd der Gründe).
  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 18/79

    Einstellungsbehörde - Einstellungsprozeß - Begründung der ablehnenden

    Auszug aus BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt dahin erkannt, daß der Einstellungsbehörde Gelegenheit gegeben werden muß, sich erneut ein abschließendes Urteil über die Eignung des Bewerbers zu bilden, wenn sie ihre Entscheidung in einem fehlerhaften Verfahren getroffen und nicht alle Umstände berücksichtigt habe (vgl. BAG 33 4-3 5 Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 c der Gründe).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
    dem Verhalten eines Bewerbers während eines staatlichen Vorbereitungsdienstes wesentliche Bedeutung für die Beurteilung seiner politischen Eignung beizumessen (vgl. BVerfGE 39 1 334-, 356).
  • BAG, 02.09.1965 - 5 AZR 24/65

    Zulässigkeit der Bekanntmachung eines Urteils durch Zustellung im schriftlichen

    Auszug aus BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
    Wird ein Urteil in einem den Parteien nicht bekanntgegebenen früheren als dem zunächst anberaumten Termin verkündet, so liegt ein Verfahrensmangel vor, auf dem das Urteil jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen beruhen kann und der nach § 55 Abs. 3 Nr. 3 Buchst, b ZPO gerügt werden muß (BGHZ 14-, 39, 52; vgl. ferner BAG 17, 286 AP Nr. 4 zu § 128 ZPO).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
    Damit folgt bereits aus dem Wesenselement der Wissenschaft als Erkenntnissuche, daß Art. 5 Abs. 3 GG dort keinen Schutz mehr gewährt, wo bestimmte Erkenntnisse oder theoretisch formulierte Zielsetzungen in politische oder weltanschauliche Aktionen umgemünzt werden (vgl. BVerfGE 5, 85» 145 £» 25» A4, 63) Wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG beschränkt sich vielmehr auf die Ermittlung und Verbreitung der als richtig erkannten Tatsachen.
  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 512/79

    Politische Treuepflicht - Angestellter Lehranwärter - Übertragenes Amt

    Auszug aus BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
    a) Die DKP, und zwar auch nach ihrem am 21. Oktober 1978 neu beschlossenen Parteiprogramm, und ebenso der MSB-Spartakus als eine ihr freundschaftlich verbundene marxistische Jugendorganisation, die sie unterstützt und für die sie sich besonders ein setzt, verfolgen Ziele, die letztlich mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG 28, 62, 74- ff., zu IV der Gründe, sowie die Urteile vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - aaO, zu B IV 2 der Gründe und vom 15- Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - zu 0 II 2 b der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

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