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   BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87   

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BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87 (https://dejure.org/1988,954)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1988 - 2 AZR 500/87 (https://dejure.org/1988,954)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 (https://dejure.org/1988,954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines einheitlichen und untrennbaren Streitgegenstandes - Wirksamkeit einer fristgemäßen, ordentlichen, auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Die Beklagte hatte das Recht, die streitbefangene Kündigung zu erklären, nicht nach § 242 BGB verwirkt (zu den Voraussetzungen: BAG 15. August 2002 - 2 AZR 514/01 - zu B I 2 der Gründe; 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - zu B III 1 der Gründe) .
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Eine dann gleichwohl erklärte Kündigung aus diesem Grund stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar und wäre nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) rechtsunwirksam (BAG 21. Februar 1957 - 2 AZR 410/54 - AP KSchG § 1 Nr. 22; 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26; 20. August 1998 - 2 AZR 736/97 - aaO).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2016 - 6 Sa 1476/15

    Verkehrsübliche Vergütung - auffälliges Missverhältnis - berufsbezogene

    Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (vgl. BAG vom 25.02.1988 - 2 AZR 500/87 - juris Rn. 36 = RzK I 5c Nr. 26).

    Die Verkürzung des ordnungsgemäßen Verfahrens auf eine Tatsacheninstanz ist auch bei anderen Verfahrensfehlern eine zwangsläufige Folge, die allein eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Zurückverweisung nicht rechtfertigen kann (vgl. BAG vom 25.02.1988 - 2 AZR 500/87 - juris Rn. 37, a.a.O.).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Dies gilt auch bei schwersten Verfahrensfehlern und Verfassungsverstößen einschließlich eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5c Nr. 26, zu B I 2 und 3 der Gründe).
  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

    Vielmehr muss wenigstens deutlich werden, wie er sich seine weitere Tätigkeit vorstellt, an welche Art der Beschäftigung er denkt"; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.2.1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26 [B.II.2 c, dd.
  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

    Vielmehr muss wenigstens deutlich werden, wie er sich seine weitere Tätigkeit vorstellt, an welche Art der Beschäftigung er denkt"; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.2.1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26 [B.II.2 c, dd.

    Vielmehr muss wenigstens deutlich werden, wie er sich seine weitere Tätigkeit vorstellt, an welche Art der Beschäftigung er denkt"; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.2.1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26 [B.II.2 c, dd.

    Vielmehr muss wenigstens deutlich werden, wie er sich seine weitere Tätigkeit vorstellt, an welche Art der Beschäftigung er denkt"; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.2.1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26 [B.II.2 c, dd.

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    a) Da die Beklagten die Vermittelbarkeit des Klägers in den unmittelbaren Landesdienst mangels freier Stellen bestritten haben, wäre es Aufgabe des Klägers gewesen, konkrete Vorstellungen zur Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung zu äußern (BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RZK I 5 c Nr. 26; 20. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 8 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, a.a.O.; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe); der Arbeitnehmer muß keinen freien Arbeitsplatz benennen ( BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26, zu B II 2 c dd der Gründe und vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP, a.a.O.).
  • LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15

    Ausschluss der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen

    Die fehlerhafte Besetzung des Gerichts kann allenfalls dann zur Zurückverweisung führen, wenn sie auf Willkür beruht (BAG, Urteil vom 25.02.1988 - 2 AZR 500/87).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
    1. Das Recht des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung verwirkt, wenn er in Kenntnis eines Kündigungsgrundes längere Zeit untätig bleibt, d.h. die Kündigung nicht ausspricht, obwohl ihm dies möglich und zumutbar wäre (sog. Zeitmoment), wenn er dadurch beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen erweckt, die Kündigung werde unterbleiben und wenn der Arbeitnehmer sich deshalb auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einrichtet (sog. Umstandsmoment); eine dann gleichwohl erklärte Kündigung aus diesem Grund würde eine unzulässige Rechtsausübung darstellen und wäre nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) rechtsunwirksam (BAG Urteil vom 21. Februar 1957-2 AZR 410/54 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG; Urteil vom 9. Juli 1958-2 AZR 438/56 - BAGE 6, 165 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung; Urteil vom 1. August 1958 - 1 AZR 475/55 - AP Nr. 10, aaO; Urteil vom 23. September 1958-3 AZR 33/56 - BAGE 6, 257 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Dienst ordnungsangestellte; Urteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP Nr. 10 zu § 9 KSchG 1969; Urteil vom 25. Februar 1988-2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 250, m.w.N.; KR-Friedrich, 4. Aufl., § 13 KSchG Rz 239, m.w.N.).

    Der Zeitablauf und die Untätigkeit allein reichen zur Begründung des Umstandsmoments nicht aus (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK, aaO, zu B III 1 a der Gründe und vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung, zu II 3 b, c der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 207/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12

    Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 8 Sa 876/06

    Kündigung wegen Beleidigung und Bedrohung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

  • ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung, Konzern, Datenschutzbeauftragter,

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2009 - 6 Sa 358/08

    Änderungskündigung, Weiterbeschäftigung, Verhältnismäßigkeit,

  • LAG Hamm, 16.11.2004 - 12 Sa 1045/04

    1) Berufung gegen Anerkenntnisurteil; 2) Beschwer; 3) Alleinentscheidung durch

  • LAG Berlin, 15.01.2002 - 12 Sa 2251/01

    Kündigung eines Arbeitnehmers bei Betriebsstilllegung

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2012 - 9 Sa 486/11

    Eingruppierung in die Vergütungsgruppe VII BAT - Einscannen von Bauakten -

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Betriebsübergang, Widerspruch,

  • LAG Hamm, 21.10.1999 - 4 (16) Sa 285/98

    Mangelhaftigkeit einer Kündigung durch Bevollmächtigten des Arbeitgebers; Soziale

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.1991 - 6 Sa 494/90

    Entgegenstehende Rechtskraft bei Geltendmachung von gleichen Kündigungsgründen in

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