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   BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92   

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https://dejure.org/1993,1114
BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92 (https://dejure.org/1993,1114)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1993 - 8 AZR 274/92 (https://dejure.org/1993,1114)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 274/92 (https://dejure.org/1993,1114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Lehrers wegen Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Verletzung des Beibringungsgrundsatzes - Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Umfang der Substantiierungspflicht bei Verweisung auf Akten ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verhandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verhandlungsgrundsatz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 4 und 5; ArbGG § 64 Abs. 6; ZPO §§136, 138, 523
    Neue Bundesländer: Kündigung nach Einigungsvertrag - Verhandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 1036
  • BB 1993, 1224
  • BB 1993, 1364
  • DB 1993, 1676
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92
    Nach dem Senatsurteil vom 11. Juni 1992 (- 8 AZR 474/91 - zur Veröffentlichung bestimmt) muß zur Wirksamkeit einer Kündigung feststehen, daß der Arbeitnehmer für das MfS tätig war.
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92
    Der Beibringungsgrundsatz hat zur Folge, daß die Parteien darüber entscheiden, welche Tatsachen sie dem Gericht unterbreiten wollen (völlig unstreitig: BVerfGE 67, 39, 42 [BVerfG 18.04.1984 - 1 BvR 869/83] und BVerfG Beschluß vom 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - NJW 1979, 1925, 1927; BGH NJW 1990, 3151; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., Grundzüge § 128 Rz 22 f.).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92
    Der Beibringungsgrundsatz hat zur Folge, daß die Parteien darüber entscheiden, welche Tatsachen sie dem Gericht unterbreiten wollen (völlig unstreitig: BVerfGE 67, 39, 42 [BVerfG 18.04.1984 - 1 BvR 869/83] und BVerfG Beschluß vom 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - NJW 1979, 1925, 1927; BGH NJW 1990, 3151; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., Grundzüge § 128 Rz 22 f.).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92
    Der Beibringungsgrundsatz hat zur Folge, daß die Parteien darüber entscheiden, welche Tatsachen sie dem Gericht unterbreiten wollen (völlig unstreitig: BVerfGE 67, 39, 42 [BVerfG 18.04.1984 - 1 BvR 869/83] und BVerfG Beschluß vom 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - NJW 1979, 1925, 1927; BGH NJW 1990, 3151; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., Grundzüge § 128 Rz 22 f.).
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 435/71

    Säumnis des Berufungsklägers - Berufung - Zurückweisung durch Versäumnisurteil -

    Auszug aus BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92
    Das Gericht muß sich hierbei auf die Prüfung der vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel beschränken (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 435/71 - AP Nr. 1 zu § 542 ZPO).
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 415/92

    Kündigung: Mitarbeit im Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR -

    Auszug aus BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92
    Die Anforderungen sind nicht etwa deshalb geringer, weil die Kündigung auf Abs. 4 gestützt ist (vgl. Senatsentscheidung vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 415/92 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Im vorliegenden Fall hat jedoch der Beklagte im Anhörungsverfahren gegenüber dem Personalrat ausdrücklich von einer außerordentlichen Kündigung abgesehen und statt dessen eine ordentliche Kündigung erklärt (vgl. BAG 25. Februar 1993 - 8 AZR 274/92 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 10 = EzA Einigungsvertrag Nr. 22; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 500).

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Februar 1993 (- 8 AZR 274/92 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 10 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 22), die lediglich festhält, daß vom Gericht im Urteil keine Unterlagen verwertet werden dürfen, die einer Partei im Prozeß nicht zugänglich waren.

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Denn der arbeitsgerichtliche Prozess wird - von Ausnahmen wie dem Beschlussverfahren nach den §§ 80 ff. ArbGG abgesehen - ebenso wie der Zivilprozess vom Beibringungsgrundsatz beherrscht (vgl. z. B. BAGE 28, 196 ; BAG, NZA 1993, 1036; Helml, in: Hauck/Helml, ArbGG, 2. Aufl. 2003, § 46 Rn. 13).

    Nach dem Beibringungsgrundsatz hat das Gericht prinzipiell nur von dem von den Parteien vorgetragenen Tatsachenstoff auszugehen (völlig unstreitig: vgl. z. B. BVerfG, NJW 1979, 1925 ; BAGE 28, 196 ; BGH, NJW-RR 1990, 507; BAG, NZA 1993, 1036, m. w. N.; Schellhammer, Zivilprozess, 11. Aufl. 2004, Rn. 341, m. w. N.; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, Grdz § 128 Rn. 22 f., m. w. N.).

    Daher ist es beispielsweise im Erkenntnisverfahren mit Beibringungsgrundsatz durch keine Verfahrensvorschrift gedeckt, wenn ein Gericht für eine Partei Akten, zu denen diese selbst nicht Stellung nehmen konnte, liest und entscheidet, was es daraus für die Partei Günstiges verwerten will (vgl. BAG, NZA 1993, 1036).

  • BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 212/96

    Ordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit -

    Wird die fehlende persönliche Eignung aus dem Umstand hergeleitet, daß der Arbeitnehmer für das MfS tätig war, ist der Tatbestand des Abs. 4 Ziff. 1 EV erfüllt, wenn die Voraussetzungen des Abs. 5 Ziff. 2 EV vorliegen (Senatsurteil vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 274/92 - AP Nr. 10 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; Senatsurteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120, 123).

    Die Anforderungen sind nicht geringer, wenn fristgemäß gekündigt und damit die Kündigung auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützt wird (Senatsurteil vom 25. Februar 1993, a.a.O.).

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