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   BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13   

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https://dejure.org/2015,11631
BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13 (https://dejure.org/2015,11631)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2015 - 5 AZR 593/13 (https://dejure.org/2015,11631)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 593/13 (https://dejure.org/2015,11631)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - gewillkürte Prozessstandschaft

  • openjur.de

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel; Tarifsukzession; ergänzende Vertragsauslegung; gewillkürte Prozessstandschaft

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - gewillkürte Prozessstandschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 37 TVöD, § 77 Abs 3 S 1 BetrVG
    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - gewillkürte Prozessstandschaft

  • IWW

    § 308 Abs. 1 Satz 2 InsO, § ... 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO, § 308 Abs. 2 InsO, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 114 ZPO, § 400 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 37 TVöD, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - gewillkürte Prozessstandschaft

  • rewis.io

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - gewillkürte Prozessstandschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der an die Bank abgetretene Arbeitslohn - und die Zahlungsklage des insolventen Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13
    Sie ist als Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 10, BAGE 135, 255; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 16) .

    Ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse liegt vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Prozessführenden günstig beeinflusst (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 21 - jeweils mwN) .

    Eine natürliche Person, die sich - anstelle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. § 308 Abs. 2 InsO aF)  - einem Schuldenbereinigungsplan unterworfen und verpflichtet hat, den pfändbaren Teil ihres Einkommens zur Schuldenbereinigung einzusetzen, hat regelmäßig ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, eine zur Schuldentilgung zu verwendende Forderung im eigenen Namen geltend zu machen und so ihre Verbindlichkeiten zu tilgen (siehe zur vergleichbaren Situation bei der eröffneten Verbraucherinsolvenz mit Antrag auf Restschuldbefreiung BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 23) .

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13
    § 2 Arbeitsvertrag ist damit zeit-, nicht jedoch inhaltsdynamisch ausgestaltet (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 15 f.) .

    Dazu ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., seither st. Rspr.) .

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13
    Das hat der Senat in dem Parallelverfahren - 5 AZR 481/13 - entschieden.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils in dem Parallelverfahren - 5 AZR 481/13 - vom heutigen Tag verwiesen (Rn. 28 ff.) .

  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession -

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13
    d) Die zeitdynamische Verweisung umfasst auch tarifliche "Einmalzahlungen", die an die Stelle einer prozentualen Erhöhung der Vergütung treten (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13
    Der durchschnittliche Arbeitnehmer darf die Formulierung "zurzeit" so verstehen, dass der als Stundenlohn festgehaltene Euro-Betrag nicht für die Dauer des Arbeitsverhältnisses statisch sein, sondern sich entsprechend der in Bezug genommenen Lohngruppe entwickeln soll (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 17) .
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12

    Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13
    Deshalb kommt es nicht darauf an, dass der Kläger zur Berechnung der Differenzvergütung das tarifliche Tabellenentgelt, das ein monatliches ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 TVöD) , entsprechend der Praxis der Beklagten in einen Stundenlohn umgerechnet und dabei - wiederum der Praxis der Beklagten folgend - bei einer betriebsüblichen Arbeitszeit von 38, 5 Wochenstunden von 166, 9 Monatsstunden ausgegangen ist, obwohl der TVöD eine Bestimmung über die Monatsarbeitszeit nicht enthält und der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Ermittlung einer rechnerischen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst den Faktor 4, 348 verwendet (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 621/12 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13
    Ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse liegt vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Prozessführenden günstig beeinflusst (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 21 - jeweils mwN) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags dynamisch zu verstehen, es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (vgl. BAG 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13
    Bei dieser Klausel handelt es sich nach der vom Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zB BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17 mwN) vorgenommenen rechtlichen Wertung, die von der Revision nicht angegriffen wird, um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB) .
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 202/06

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für Pfändungsschutz hinsichtlich des

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13
    Der durch gerichtlichen Beschluss festgestellte Schuldenbereinigungsplan hat nach § 308 Abs. 1 Satz 2 InsO in der bis zum 30. Juni 2014 geltenden Fassung (im Folgenden aF) die Wirkung eines vollstreckbaren Prozessvergleichs iSd. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und gestaltet die betreffenden Forderungen materiell-rechtlich um (BGH 21. Februar 2008 - IX ZR 202/06 - Rn. 16) .
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

  • LAG Hamm, 16.01.2013 - 2 Sa 1150/11

    Auslegung Arbeitsvertrag

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 257/20

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

    Sie ist als Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Berufungsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG 25.02.2015 - 5 AZR 593/13 - Rn. 15 mwN).
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